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   BGH, 13.11.1958 - 4 StR 199/58   

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https://dejure.org/1958,552
BGH, 13.11.1958 - 4 StR 199/58 (https://dejure.org/1958,552)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1958 - 4 StR 199/58 (https://dejure.org/1958,552)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1958 - 4 StR 199/58 (https://dejure.org/1958,552)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notstand - Unterschlagung - Wirtschaftliche Verluste - Größenordnung - Öffentliche Mittel - Verlust privater Gelder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 34

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 299
  • NJW 1959, 584
  • MDR 1959, 406
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.01.1976 - 1 StR 739/75

    Rechtfertigender Notstand bei Kollision von Vermögenswerten -

    Beide Angeklagte sind der Ansicht, daß die Entscheidung BGHSt 12, 299 ihre Auffassung stütze.

    Wie in BGHSt 12, 299, 305 (wo auf die "Gesamtlage" und die "verständigerweise vertretbaren Gesichtspunkte" abgestellt wird) hat die Rechtsprechung schon bisher nicht allein das Wertverhältnis der Rechtsgüter, sondern auch andere Umstände berücksichtigt (vgl. LK a.a.O. mit Nachweisen).

    Beide Voraussetzungen lassen es zwar nicht als ausgeschlossen erscheinen, daß bei Kollision gleichartiger Vermögenswerte der quantitativ größere Verlust durch eine tatbestandsmäßige Handlung abgewendet wird (vgl. BGHSt 12, 299, 304 - dazu kritisch Bockelmann JZ 1959, 495, 498 - Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 34 Rdn. 26; Dreher a.a.O. Anm. 3 B b).

    In ihrer Berufung auf BGHSt 12, 299 verkennen die Angeklagten die erheblichen Unterschiede des Sachverhalts.

  • BGH, 16.12.2021 - 1 StR 187/21

    Unterschlagung (Manifestation der Zueignungsabsicht)

    Auch die von der Strafkammer angestellte Hilfserwägung, dass bei einer stattgefundenen Verpfändung des Fahrzeugs eine Unterschlagung (§ 246 StGB) nicht vorliege, weil die Möglichkeit der jederzeitigen Wiedereinlösung des Pfandes (unter Bezugnahme auf BGH, Urteil 6vom 13. November 1958 - 4 StR 199/58, BGHSt 12, 299) bestünde, trifft vorliegend nicht zu.
  • BGH, 16.06.1959 - 1 StR 265/59

    Rechtsmittel

    Wegen der Frage, ob nicht etwa in der - vorübergehenden - Verpfändung des Wagens Z. schon für sich allein eine Unterschlagung zu finden ist, wird auf die Entscheidung BGHSt 12, 299, 302 [BGH 13.11.1958 - 4 StR 199/58] verwiesen.
  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 131/61

    Rechtsmittel

    Eine widerrechtliche Zueignung ist z.B. auch dann gegeben, wenn der Täter die fremde, in seinem Besitz befindliche Sache einem Dritten verpfändet oder zur Sicherung übergibt, falls er dabei nicht den Willen und die tatsächliche Möglichkeit hat, die Sache jederzeit wieder auszulösen, (vgl. BGHSt 12, 299); diesen Willen und diese Möglichkeit hatten die Eheleute F., die in den hier in Rede stehenden Fällen die Briefe den Banken zur Sicherung für beantragte und dann bewilligte Darlehen übergaben, gerade nicht.
  • BGH, 18.11.1969 - 5 StR 545/69

    Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bei mehreren gleichartigen

    Die Revision weist darauf hin, daß in einer Verpfändung nur dann eine Zueignung liegt, wenn der Täter unter Umständen handelt, die eine rechtzeitige Wiedereinlösung des Pfandes ausschließen (BGHSt 12, 299).
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