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   BGH, 21.06.1967 - 4 StR 199/67   

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https://dejure.org/1967,4086
BGH, 21.06.1967 - 4 StR 199/67 (https://dejure.org/1967,4086)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1967 - 4 StR 199/67 (https://dejure.org/1967,4086)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67 (https://dejure.org/1967,4086)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - 4 StR 199/67
    Er muß, wie es in OGHSt 1, 87, 90 ausgedrückt ist, irgendwie List, Falschheit oder Berechnung anwenden, um an das Opfer heranzukommen, oder er muß es, wie der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 11, 139, 143 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57] ausgeführt hat, überraschen und es dadurch hindern, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen, den Angreifer umzustimmen, in sonstiger Weise dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder die Durchführung wenigstens durch solche Bemühungen zu erschweren.

    Die Tatsache allein, daß der Täter in entschuldbarer heftiger Gemütsbewegung getötet hat, schließt es nicht grundsätzlich aus, die Tat als heimtückisch zu bewerten (BGHSt 11, 139).

  • BGH, 28.11.1962 - 2 StR 506/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - 4 StR 199/67
    Der hier vertretenen Ansicht, daß grundsätzlich auch die Tötung eines Schlafenden oder aus einem sonstigen Grund Bewußtlosen heimtückisch sein kann, steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1962 (2 StR 506/62) nicht entgegen.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    aa) Sie beziehen sich zunächst auf die Fallgestaltung, daß das Opfer bei Arglosigkeit vor dem Einschlafen im schlafenden Zustand getötet wird (vgl. BGHSt 8, 216, 218; 23, 119, 121; BGH LM § 211 StGB Nr. 5; BGH, Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67).

    Dagegen wird es als zweifelhaft angesehen, ob Heimtücke vorliegen kann, wenn das Opfer Argwohn hegt und vor der Tat gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt oder besinnungslos wird (vgl. BGHSt 23, 119, 121; BGH, Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67; BGH NJW 1966, 1823, 1824).

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Ob davon eine Ausnahme dann gelten muß, wenn jemand gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67), kann hier offen bleiben.
  • BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07

    Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen

    Allerdings macht die Rechtsprechung seit jeher von diesem Grundsatz Ausnahmen: So wird es etwa als zweifelhaft angesehen, ob Heimtücke vorliegt, wenn das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wurde (vgl. BGHSt 23, 119, 121; BGH, Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67) oder wenn es auf Grund sonstiger Umstände - und nicht wegen seiner Arglosigkeit - nicht in der Lage war, die (Angriffs-) Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1997, 490, 491: auf Grund seiner "gesundheitlichen Konstitution"; MünchKomm-Schneider § 211 Rdn. 133 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1969 - 1 StR 532/68

    Mord aus krankhafter Eifersucht - Rüge mangelhafter Sachverhaltsaufklärung -

    Das verminderte Einsichts- und Hemmungsvermögen schließt nicht eine "allseitige Orientierung", wie sie das Schwurgericht festgestellt hat, und das bewußte Ausnützen einer hilflosen Lage des Opfers aus ( BGH 4 StR 199/67 vom 21. Juni 1967).
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