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   BGH, 01.06.2010 - 4 StR 208/10   

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https://dejure.org/2010,10637
BGH, 01.06.2010 - 4 StR 208/10 (https://dejure.org/2010,10637)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2010 - 4 StR 208/10 (https://dejure.org/2010,10637)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 4 StR 208/10 (https://dejure.org/2010,10637)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 2 JGG, § 31 Abs 3 S 1 JGG
    Jugendstrafrecht: Absehen von der Einbeziehung einer früheren Verurteilung bei Verhängung einer Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einbeziehung einer früheren Verurteilung für die Bildung einer Einheitsfreiheitsstrafe im Jugendstrafrecht gem. § 31 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

  • rewis.io

    Jugendstrafrecht: Absehen von der Einbeziehung einer früheren Verurteilung bei Verhängung einer Jugendstrafe

  • ra.de
  • rewis.io

    Jugendstrafrecht: Absehen von der Einbeziehung einer früheren Verurteilung bei Verhängung einer Jugendstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 27; JGG § 31 Abs. 2; JGG § 31 Abs. 3
    Anforderungen an die Einbeziehung einer früheren Verurteilung für die Bildung einer Einheitsfreiheitsstrafe im Jugendstrafrecht gem. § 31 Jugendgerichtsgesetz ( JGG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 590
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04

    Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche

    Auszug aus BGH, 01.06.2010 - 4 StR 208/10
    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 01.06.2010 - 4 StR 208/10
    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394 m.w.N.).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge;

    Ein Absehen von der Einbeziehung, ohne dass sich die Urteilsgründe zu der gebotenen Prüfung verhalten, begründet einen Rechtsfehler (s. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590; vom 26. Februar 2013 - 2 StR 507/12, juris Rn. 3, 5; vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17, juris Rn. 19).

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 42 ff.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 f.; Beschluss vom 8. April 1997 - 4 StR 31/97, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 77; Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590).

  • BGH, 04.11.2020 - 4 StR 425/19

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (ausnahmsweises Unterbleiben der

    Dies erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Strafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 ? 3 StR 189/18, NStZ 2018, 660, 661; Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590; Urteil vom 6. Dezember 1988, BGHSt 36, 37, 42 ff.).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 383/22

    Einbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe

    Daher kann nicht beurteilt werden, ob das Landgericht jeweils zu Recht auf die Einziehung der Vorverurteilungen (§ 31 Abs. 2 Satz 1, 105 Abs. 2 JGG) verzichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 StR 304/21, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 324/11; Senat, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 2 StR 507/12, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 18. August 2021 - 5 StR 203/21, juris Rn. 3).".

    Auch teilt das Landgericht den Vollstreckungsstand der durch das Amtsgericht Hameln am 21. Juli 2021 (Az.: 52 Cs - 3111 Js 50901/21 - 6/21) verhängten - ausdrücklich nicht einbezogenen (§§ 31 Abs. 3 JGG, 105 Abs. 2 JGG; UA Bl. 26) - Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 5 EUR (UA Bl. 11) nicht mit (Senat, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 2 StR 507/12, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 18. August 2021 - 5 StR 203/21, juris Rn. 3).

  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12

    Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung);

    Dabei erfordert ein Absehen von der Einbeziehung Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Strafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11

    Einbeziehung eines früheren Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG (neue Prüfung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die zur neuen Entscheidung berufene Jugendkammer auch zu prüfen haben wird, ob die Verurteilung zu einer Geldstrafe in dem Urteil des Amtsgerichts Stralsund vom 27. Mai 2009 erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 85/22

    Einbeziehung einer Vorverurteilung im Jugendstrafrecht (Absehen von der

    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt hat das Landgericht zwar zutreffend angenommen, dass ein Absehen von der nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG grundsätzlich vorgeschriebenen Einbeziehung gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG Gründe erfordert, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (s. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590).
  • LG Flensburg, 20.12.2019 - II KLs 108 Js 10003/19

    Strafverfahren u.a. gegen Heranwachsende wegen gemeinschaftlicher gefährliche

    Dies erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGH, Beschluss v. 01.06.2010 - 4 StR 208/10).
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