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   BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04   

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https://dejure.org/2004,5574
BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04 (https://dejure.org/2004,5574)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2004 - 4 StR 210/04 (https://dejure.org/2004,5574)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04 (https://dejure.org/2004,5574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Rechtmäßigkeit der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ; Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund einer kombinierten ...

  • blutalkohol PDF, S. 276

    Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Zusammenhang zwischen "Defekt" und Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 331
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04
    Diese setzt neben der positiven Feststellung der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) voraus, daß diese auf einem länger andauernden, nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt beruht, das heißt mit diesem in einem ursächlichen und symptomatischen Zusammenhang steht (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGH NStZ-RR 2003, 232).

    Daß die Begehung der vom Landgericht der Unterbringungsanordnung allein zugrundegelegten Tat (absichtliche Herbeiführung des Verkehrsunfalls, Fall II 1. der Urteilsgründe) von einem solchen dauerhaften Zustand ausgelöst worden ist und daß aufgrund dieses Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232 m.w.N.), hat das Landgericht jedoch nicht rechtsfehlerfrei dargetan.

  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04
    Nötig ist, daß die Tatbegehung durch den (nicht nur vorübergehenden) Zustand ausgelöst oder doch mitausgelöst worden ist und daß auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (BGH NStZ 1991, 528; BGH NJW 1998, 2986, 2987).

    Erforderlich ist aber nur, daß es sich um dieselben "Defektquelle" handelt (vgl. BGH NJW 1998, 2986, 2987).

  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 328/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bewertung einer gefährlichen

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04
    In Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden geistigen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, ist § 63 StGB aber nur dann anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 18, 30 jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04
    Diese setzt neben der positiven Feststellung der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) voraus, daß diese auf einem länger andauernden, nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt beruht, das heißt mit diesem in einem ursächlichen und symptomatischen Zusammenhang steht (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGH NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04
    Nötig ist, daß die Tatbegehung durch den (nicht nur vorübergehenden) Zustand ausgelöst oder doch mitausgelöst worden ist und daß auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (BGH NStZ 1991, 528; BGH NJW 1998, 2986, 2987).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04
    In Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden geistigen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, ist § 63 StGB aber nur dann anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 18, 30 jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an

    Sollte der neue Tatrichter wiederum die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht ziehen, wird er auch zu bedenken haben, dass frühere Verurteilungen des Angeklagten zur Begründung der Gefährlichkeitsprognose nur dann herangezogen werden können, wenn sie ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit seiner Erkrankung stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Wegen des Erfordernisses eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen den zu erwartenden Taten und dem Zustand des Täters sind Taten, die in keinem irgendwie gearteten Zusammenhang mit seiner Erkrankung stehen, bei der Prüfung der Gefahrenprognose nicht ohne weiteres aussagekräftig (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    aa) In Fällen stoffgebundener Süchte, in denen erst eine (vorübergehende) Alkohol- oder Drogenintoxikation zu einer rechtlich erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt, ist eine Unterbringung nach § 63 StGB nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn eine krankhafte Alkohol- oder Drogensucht im Sinne der Überempfindlichkeit gegeben ist oder der Betroffene aufgrund eines von der Drogensucht unterscheidbaren psychischen Defekts alkohol- oder drogensüchtig ist, der in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1999 - 2 StR 430/98, BGHSt 44, 338, 339; Beschlüsse vom 23. November 1999 - 4 StR 486/99, StV 2001, 677, vom 21. November 2001 - 3 StR 423/01, NStZ 2002, 197, vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331, 332, und vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07).
  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

    Insoweit muß es sich um dieselbe Defektquelle handeln (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1998 - 1 StR 103/98, juris Rn. 18, NJW 1998, 2986 ; Beschluss vom 24.06.2004 - 4 StR 210/04, juris Rn. 8, NStZ-RR 2004, 331 ).

    Nötig ist, daß die Tatbegehung durch die (nicht nur vorübergehende) psychische Störung ausgelöst oder doch mitausgelöst worden ist und daß auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (BGH, Urteil vom 21.04.1998 - 1 StR 103/98, juris Rn. 18, NJW 1998, 2986 ; Beschluss vom 24.06.2004 - 4 StR 210/04, juris Rn. 5, NStZ-RR 2004, 331 ).

    Anders liegt es dagegen, wenn sich ergibt, dass die anfänglich diagnostizierte Erkrankung eine Krankheitsphase darstellt, die in die aktuelle Erkrankung übergegangen, die Defektquelle aber konstant geblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.2004 - 4 StR 210/04, juris Rn. 8, NStZ-RR 2004, 331 ; OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2010 - 2 Ws 218/10, juris Rn. 8) oder wenn sich im Verlauf der Behandlung und Beobachtung eine andere Diagnose ergeben hat, die die ursprünglich festgestellte Erkrankung anders bewertet und auch insoweit festgestellt werden kann, dass die der Anlasstat zu Grunde liegende Defektquelle unverändert fortbesteht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16.11.2011 - I Ws 287/11, juris Rn. 4; OLG München, Beschluss vom 30.03.2016 - 1 Ws 160/16, juris Rn. 67).

  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung

    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten bzw. Angeklagten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04).
  • BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Hieran fehlt es, wenn es sich um ein neues Krankheitsbild handelt, das nicht auf derselben Defektquelle basiert (vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2012 ? 2 StR 614/11, aaO; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 ? 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331, 332).
  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20

    Urteilsgründe (Mitteilung der Einlassungen des Beschuldigten durch das

    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 267/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrprognose: Begründung,

    Die festgestellten Anlasstaten, aber auch andere dafür herangezogene Taten können die Gefahrenprognose nur dann stützen, wenn der gefährliche Zustand darin seinen Ausdruck findet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18; Urteil vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20 Rn. 15; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04 Rn. 5, jeweils mwN).
  • OLG München, 30.03.2016 - 1 Ws 160/16

    Sofortige Beschwerde gegen Erledigterklärung einer Unterbringung in einem

    Problematisch sind insoweit insbesondere Fälle, in denen die Einschränkung der Schuldfähigkeit (auch) durch einen der Tat vorangegangenen Konsum von Alkohol oder Drogen bedingt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 331, 332; OLG Köln, BeckRS 2010, 16670 unter Punkt II. 1. d) der Gründe).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Nötig ist, dass die Tatbegehung durch den nicht nur vorübergehenden Zustand ausgelöst oder doch mitausgelöst worden ist und dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHSt 34, 22, 27; BGH, Beschluss vom 18.11.2013 - 1 StR 594/13, Rdn. 5; Beschluss vom 24.6.2004 - 4 StR 210/04, S. 3f.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 63 Rdn. 5ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.07.2023 - 3 Ws 226/23

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Zustand; dieselbe "Defektquelle"

  • KG, 06.10.2020 - 5 Ws 150/20

    Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB bei Diagnosewechsel

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