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   BGH, 17.04.1952 - 4 StR 210/51   

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BGH, 17.04.1952 - 4 StR 210/51 (https://dejure.org/1952,905)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1952 - 4 StR 210/51 (https://dejure.org/1952,905)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1952 - 4 StR 210/51 (https://dejure.org/1952,905)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 21.05.1942 - 3 C 283/42

    Der Ablauf der Frist für die Verjährung der Strafverfolgung schafft nur ein

    Auszug aus BGH, 17.04.1952 - 4 StR 210/51
    Urteil zutreffend entgegen die Fortgeltung von §§ 1, 3 der Verordnung des Zentraljustizamts zur Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege vom 23. Mai 1947 (VOBl BZ 65) bestehen nach der Rechtsprechung des Senats keine Bedenken, weil durch sie nicht die Strafbarkeit neu begründet, sondern nur ein der Durchsetzung des fortbestehenden Strafanspruchs entgegenstehendes Hindernis beseitigt wird (4 StR 9 /50 v 20. Dezember 1951 in Übereinstimmung mit RGSt 76, 159 u 327).
  • BGH, 06.04.1951 - 2 StR 84/51

    Antrag eines Verteidigers in der Hauptverhandlung auf Untersuchung des

    Auszug aus BGH, 17.04.1952 - 4 StR 210/51
    Der Antrag, einer solchen unbestimmten Möglichkeit nachzugehen, bedeutete aber nicht mehr als eine Anregung an das Gericht, auf Grund der richterlichen Aufklärungspflicht weitere Ermittlungen anzustellen (vgl BGH 2 StR 84/51 v 6. April 1951).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist eine ungestörte Verhandlung vielmehr ebenso wesentlich wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGH, Urteil vom 17. April 1952 - 4 StR 210/51 - bei Dallinger, MDR 1952, 410; BGHSt 24, 72, 74).
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Da eine ungestörte Durchführung der Verhandlung ebenso wesentlich ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit, ist eine solche Maßnahme nicht als gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens zu beanstanden, zumal wenn - wie hier - beliebige Vertreter der Allgemeinheit im Gerichtssaal anwesend bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1952 - 4 StR 210/51, mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1952, 410).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Um solche verfahrensrechtlichen Besonderheiten hat es sich jedoch hier nicht gehandelt, auch nicht um Verfahrenslagen, wie sie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 17. April 1952 - 4 StR 210/51 (Dallinger MDR 1952, 410) und 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 (S. 6) zu entscheiden hatte.
  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52

    Rechtsmittel

    Im übrigen wäre die Öffentlichkeit der Verhandlung noch nicht dadurch unzulässig beschränkt worden, dass der Wachtmeister zur Ermöglichung einer störungsfreien Urteilsverkündung vorübergehend Personen vom Eintritt in den Sitzungssaal abgehalten hätte (vgl. BGH 4 StR 210/51 vom 17. April 1952).
  • BGH, 13.07.1952 - 4 StR 21/50

    Rechtsmittel

    Gegen die Fortgeltung der angeführten Bestimmungen besteht nach der Rechtsprechung des Senats, kein Bedenken, weil durch sie nicht die Strafbarkeit neu begründet, sondern nur ein der Durchsetzung des fortbestehenden Strafanspruchs entgegenstehendes Hindernis beseitigt wurde (4 StR 9/50 vom 20. Dezember 1951 und 4 StR 210/51 vom 17. April 1952).
  • BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/50

    Rechtsmittel

    Gegen die Fortgeltung der angeführten Bestimmungen der Verordnung bestehen nach der Rechtsprechung des Senates keine Bedenken, weil durch sie nicht die Strafbarkeit neu begründet, sondern nur ein der Durchsetzung des fortbestehenden Strafanspruchs entgegenstehendes Hindernis beseitigt wurde (4 StR 9/50 vom 20. Dezember 1951 und 4 StR 210/51 vom 17. April 1952).
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