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   BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97   

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https://dejure.org/1997,2465
BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97 (https://dejure.org/1997,2465)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - 4 StR 23/97 (https://dejure.org/1997,2465)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - 4 StR 23/97 (https://dejure.org/1997,2465)
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Hörgeschädigter und geistig retardierter Zeuge

§§ 69, 244 Abs. 2 StPO, § 186 GVG, Vernehmung des Zeugen durch Einschaltung einer Vertrauensperson

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 69 Abs. 1 S. 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 186 GVG; § 168c Abs. 5 StPO
    Vernehmung einer hörgeschädigten und retardierten Person durch Einschaltung einer vertrauten Person (Verpflichtung der vertrauten Person als Dolmetscher); Verwertungsverbot und Widerspruchslösung (richterliche Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren; Anwesenheitsrecht)

  • Wolters Kluwer

    Hinzuziehen einer vertrauten Person zur Verständigung mit schwer geistig Behinderten im Prozess - Abgrenzung zur verbotenen Gemeinschaftsaussage - Notwendigkeit einer Belehrung oder Entscheidung über eine Vereidigung der Hilfsperson - Verfahrensrechtliche Stellung von ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinzuziehung einer Vertrauensperson, Vernehmung einer geistig Behinderten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 69, GVG § 186

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 63
  • NJW 1997, 2335
  • NStZ 1997, 562 (Ls.)
  • StV 1997, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 27.02.1900 - 467/00

    1. Ist es zulässig, zur Vermittelung des Verständnisses der Aussage eines Zeugen,

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Soweit in der Verhandlung eine unmittelbare mündliche Verständigung mit dem Zeugen nicht möglich ist, muß der Vorsitzende - bei Beanstandung seiner Anordnung das Gericht (§ 238 Abs. 2 StPO) - nach pflichtgemäßem Ermessen darüber befinden, welche Maßnahmen zur sachgemäßen Verständigung zu ergreifen sind (vgl. RGSt 15, 172, 173; 33, 181/182; RG Recht 1910 Nr. 4224; OLG Freiburg JZ 1951, 23; Kissel, GVG 2. Aufl. § 186 Rdn. 7).

    dd) Welche Stellung eine solche aus Gründen der gerichtlichen Aufklärungspflicht beigezogene Person einnimmt, ist im Verfahrensrecht nicht geregelt (vgl. RGSt 33, 181, 182), wenn auch bereits bei den Beratungen zu § 152 (dem späteren § 188 und jetzigen § 186) GVG - neben der Heranziehung von Dolmetschern - die Statthaftigkeit der "Zuziehung zur Verständigung geeigneter Mittelspersonen" bejaht wurde (Hahn, Die gesamten Materialien zu dem GVG 2. Aufl. 1883 1. Abt. S. 351).

    Zwar kann es geboten sein, diese Person entsprechend dem Dolmetschereid zu verpflichten, um eine Garantie für die Zuverlässigkeit der Übertragung oder Auskunft zu gewinnen (vgl. RGSt 33, 181, 182; Schäfer/Wickern aaO); insbesondere wird eine Vereidigung dann erforderlich sein, wenn insoweit Bedenken bestehen.

  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 48/60
    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Eine solche Person hat im Zeitpunkt ihres Tätigwerdens (der "Hilfestellung") selbst keine Zeugenstellung inne, weil sie lediglich aus Gründen der Sachaufklärung bei der Vernehmung eines Zeugen mitwirkt (vgl. BGH NJW 1960, 2156; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 171; für den Dolmetscher vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 185 GVG Rdn. 7: "Beteiligter eigener Art").
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Von seinem Rechtsmittelangriff hat er - in zulässiger Weise (BGHSt 38, 362) - die Nichtanwendung des § 64 StGB ausgenommen.
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Soweit der Angeklagte rügt, er sei von den beiden richterlichen Vernehmungen des Zeugen A. W. am 15. und 24. August 1995 entgegen § 168c Abs. 2, 5 S. 1 StPO nicht benachrichtigt worden, folgt aus dem Verfahrensverstoß im vorliegenden Fall kein Verbot der Verwertung der Aussage des über den Inhalt der Angaben des Zeugen W. vernommenen Ermittlungsrichters, denn vom Angeklagten und seinem Verteidiger wurde in der Hauptverhandlung - wie die Revision selbst vorträgt - ein Widerspruch gegen die Verwertung der Aussage nicht erhoben (vgl. BGHSt 26, 332, 334/335; BGH NStZ 1987, 132, 133 und Urteil vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95 insoweit in BGHSt 42, 86 ; Wache in KK/StPO 3. Aufl. § 168 c Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Soweit der Angeklagte rügt, er sei von den beiden richterlichen Vernehmungen des Zeugen A. W. am 15. und 24. August 1995 entgegen § 168c Abs. 2, 5 S. 1 StPO nicht benachrichtigt worden, folgt aus dem Verfahrensverstoß im vorliegenden Fall kein Verbot der Verwertung der Aussage des über den Inhalt der Angaben des Zeugen W. vernommenen Ermittlungsrichters, denn vom Angeklagten und seinem Verteidiger wurde in der Hauptverhandlung - wie die Revision selbst vorträgt - ein Widerspruch gegen die Verwertung der Aussage nicht erhoben (vgl. BGHSt 26, 332, 334/335; BGH NStZ 1987, 132, 133 und Urteil vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95 insoweit in BGHSt 42, 86 ; Wache in KK/StPO 3. Aufl. § 168 c Rdn. 22 m.w.N.).
  • RG, 21.11.1901 - 4486/01

    Ist es zulässig, bei Vernehmung eines Verhörbeamten als Zeugen in der

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    cc) Die Einschaltung der Schwester der Zeugin war auch rechtlich zulässig; denn es ist Aufgabe des Gerichts, einen Zeugen bei der wahrheitsgemäßen und vollständigen Wiedergabe seines Wissens in geeigneter Weise zu unterstützen (RGSt 35, 5, 7; Dahs aaO § 69 Rdn. 9).
  • RG, 07.01.1887 - 3176/86

    Kann die Revision darauf gegründet werden, daß der Vorsitzende einem

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
    Soweit in der Verhandlung eine unmittelbare mündliche Verständigung mit dem Zeugen nicht möglich ist, muß der Vorsitzende - bei Beanstandung seiner Anordnung das Gericht (§ 238 Abs. 2 StPO) - nach pflichtgemäßem Ermessen darüber befinden, welche Maßnahmen zur sachgemäßen Verständigung zu ergreifen sind (vgl. RGSt 15, 172, 173; 33, 181/182; RG Recht 1910 Nr. 4224; OLG Freiburg JZ 1951, 23; Kissel, GVG 2. Aufl. § 186 Rdn. 7).
  • OLG Celle, 21.09.2021 - 3 Ss OWi 220/21

    Vernehmung eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Zeugen; Pflicht zur

    - 4 StR 23/97, BGHSt 43, 63, 64; BayObLG aaO; Becker aaO § 244 Rn. 64 mwN).
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