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   BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16   

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https://dejure.org/2016,26340
BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16 (https://dejure.org/2016,26340)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2016 - 4 StR 230/16 (https://dejure.org/2016,26340)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2016 - 4 StR 230/16 (https://dejure.org/2016,26340)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 203 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: symptomatischer Zusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Tat); wirksamer Eröffnungsbeschluss (Voraussetzungen; Rechtsfolge der Unwirksamkeit: Verfahrenshindernis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 StPO
    Strafverfahren: Konkludente Eröffnung des Hauptverfahrens

  • IWW

    § 203 StPO, § 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 63 des Strafgesetzbuches, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Verfahrenseinstellung aufgrund des Fehlens des Eröffnungsbeschlusses als in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis

  • rewis.io

    Strafverfahren: Konkludente Eröffnung des Hauptverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203
    Notwendigkeit einer Verfahrenseinstellung aufgrund des Fehlens des Eröffnungsbeschlusses als in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Eröffnungsbeschluss fehlt, wird eingestellt….

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Eröffnungsbeschluss fehlt, Einstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und der kurzfristige psychotische Defektzustand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlende Eröffnungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 747
  • NStZ-RR 2017, 86
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 17.12.1999 - 2 StR 376/99

    Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG; Anforderungen an den Eröffnungsbeschluß bei

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
    Zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO genügt zwar eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1999 - 2 StR 376/99, NStZ 2000, 442, 443 mwN; vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01, bei Becker, NStZ-RR 2002, 68; vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97, BGHR StPO § 203 Beschluss 4).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13 Rn. 18, insoweit in NStZ 2014, 36 nicht abgedruckt).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14

    Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13 Rn. 18, insoweit in NStZ 2014, 36 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne Eröffnungsbeschluss - Ersetzen des

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225, 226; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; vom 15. Mai 1984 - 5 StR 283/84, NStZ 1984, 520; vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, DRiZ 1981, 343; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 207 Rn. 12 mwN; Seidl in KMR, § 203 Rn. 11 ff. (Stand Mai 2012); Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 84 ff.).
  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87

    Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
    Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass in der im Zusammenhang mit dem Beschluss vom 27. November 2014 ergangenen Terminsverfügung die Ladung von zwei Zeugen zu dem mit Anklage vom 24. Juni 2014 erhobenen Tatvorwurf angeordnet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 1987 - 3 StR 493/87, BGHR StPO § 203 Beschluss 1).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01

    Wirksamer mündlicher und protokollierter Eröffnungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
    Zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO genügt zwar eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1999 - 2 StR 376/99, NStZ 2000, 442, 443 mwN; vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01, bei Becker, NStZ-RR 2002, 68; vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97, BGHR StPO § 203 Beschluss 4).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - 4 StR 210/16 Rn. 5; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243, 244).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis -

  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 210/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

  • BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86

    Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Ergibt sich die Erheblichkeit drohender Taten - wie hier (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 mwN) - nicht aus den Anlasstaten selbst, ordnet das Gericht nach § 63 Satz 2 StGB nF die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur an, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17

    Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses

    Zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO genügt zwar auch eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; Senat, Beschluss vom 17. Dezember 1999 - 2 StR 376/99, NStZ 2000, 442, 443 mwN).

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht behebbares Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich des Tatvorwurfs vom 15. Februar 2016 nach § 206a StPO mit der Kostenfolge gemäß § 467 Abs. 1 StPO führt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740, 741).

  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 619/16

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter

    Dazu ist eine konkrete Darlegung erforderlich, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 747).
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große

    Zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO genügt eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747 mwN).

    Auch eingedenk der eingeholten dienstlichen Erklärungen der drei Berufsrichter der Strafkammer kann der Senat nicht hinreichend sicher (vgl. zu diesem Maßstab BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747) feststellen, dass das Landgericht eine wirksame Eröffnungsentscheidung getroffen hat.

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Dazu ist eine konkrete Darlegung erforderlich, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 747).
  • OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18

    Notwendigkeit eines vorhergehenden Eröffnungsbeschlusses im selbständigen

    Die Eröffnung des Verfahrens nach § 203 StPO erfordert eine eindeutige Willenserklärung des Gerichts hinsichtlich der nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen beschlossenen Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 4 StR 230/16 = NStZ 2016, 747 = NStZ-RR 2017, 86).

    Zwar kann die Entscheidung über die Zulassung der Antragsschrift zur Hauptverhandlung auch in konkludenter Form ergehen (vgl. BGH Beschluss vom 04.08.2016 a.a.O.), dies ist jedoch nicht erfolgt.

    Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt ein in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (BGH, Beschluss vom 04.08.2016 a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es fehlen konkrete Feststellungen dazu, wie sich die zur Tatzeit bestehende alkoholinduzierte psychotische Störung auf den Beschuldigten und seine Handlungsmöglichkeiten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit auswirkte (s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, juris Rn. 13; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 351/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose;

    a) Es fehlt bereits an einer hinreichend konkreten Darstellung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Anlasstat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ-RR 2017, 86, 87 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2013, 98 f.).
  • OLG Oldenburg, 10.08.2020 - 1 Ws 265/20

    Eröffnung des Verfahrens zur selbstständigen Einziehung von Barmitteln;

    Die Eröffnung des Verfahrens nach § 203 StPO erfordert eine eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747).

    So wird in dieser Entscheidung weder der Antrag der Staatsanwaltschaft erwähnt, noch finden sich sonstige Hinweise auf das selbständige (objektive) Einziehungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747).

    So hat auch der Bundesgerichtshof in dem jenem Beschluss vom 04.08.2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747 zugrundeliegenden Fall der Ladung zweier Zeugen aus dem nicht eröffneten Verfahren nicht die Bedeutung einer konkludenten Eröffnung beigemessen.

  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Dies macht eine konkrete Darlegung erforderlich, in welcher Weise sich die festgestellte Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB auf den Täter und seine Handlungsmöglichkeiten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auswirkte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, juris Rn. 13; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 351/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20

    Entscheidung über die Eröffnung bei verbundenen Strafsachen (Entscheidung über

  • BGH, 04.07.2017 - 4 StR 86/13

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage

  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits

  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand;

  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19

    Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose);

  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 329/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 7 Ws 191/23

    Keine Verfahrenseinstellung nach § 206a StPO bei Eröffnungs- und

  • BGH, 30.08.2018 - 4 StR 296/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis des

  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darlegung in

  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

  • KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21

    Fehlender Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren

  • OLG Hamburg, 12.11.2018 - 2 Rev 92/18

    Strafverfahren: Schlüssige Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in

  • BGH, 11.04.2019 - 4 StR 383/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (zweifelloses Bestehen eines

  • LG Düsseldorf, 10.09.2018 - 1 Ks 10/18

    Werfen der Warnbake mit voller Wucht senkrecht auf die Frontscheibe eines

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