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   BGH, 19.06.1998 - 4 StR 230/98   

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https://dejure.org/1998,5505
BGH, 19.06.1998 - 4 StR 230/98 (https://dejure.org/1998,5505)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1998 - 4 StR 230/98 (https://dejure.org/1998,5505)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 (https://dejure.org/1998,5505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - 4 StR 230/98
    Dadurch auftretende Unbilligkeiten sind durch die Vornahme eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neuen Strafe auszugleichen, um ein schuldangemessenes Gesamtmaß der Strafen zu erreichen (BGHSt 43, 34).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Gleichwohl ist der 4. Strafsenat mit Beschluß vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 - der Rechtsauffassung des 2. Strafsenats gefolgt, ohne auf seine dem entgegenstehende, dem Senat im Anfrageverfahren durch Beschluß von 21. April 1998 mitgeteilte Rechtsansicht einzugehen.
  • BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98

    Verwendung eines früheren Urteils als Gegenstand einer nachträglichen

    Dieser Rechtsauffassung ist der 4. Strafsenat mit Beschluß vom 19. Juni 1998 (4 StR 230/98, abgedruckt in NStZ-RR 1998, 296) gefolgt.

    In gleicher Weise hatte der 4. Strafsenat zuvor entschieden (Urteil vom 9. Januar 1975 - 4 StR 550/74 -, vgl. aber den genannten Beschluß vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 -, NStZ-RR 1998, 296).

  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98

    Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Reformatio in peius

    Gleichwohl kann der Senat die - zu Schuldspruch und Einzelstraffestsetzung sonst offensichtlich unbegründete - Revision des Angeklagten nicht verwerfen; daran hindert ihn, die Gesamtstrafe betreffend, entgegenstehende Rechtsprechung anderer Strafsenate zur Unanwendbarkeit des § 55 Abs. 1 StGB in Fällen dieser Art (Beschluß des 2. Strafsenats vom 26. März 1997 - 2 StR 107/97 -, BGHSt 43, 34; Beschluß des 3. Strafsenats vom 6. Dezember 1995 - 3 StR 550/95 -, BGHSt 41, 374; Beschluß des 4. Strafsenats vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 -, BGH NStZ-RR 1998, 296).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10
    Nach anderer Auffassung ist wegen Unzulässigkeit der fiktiven Auflösung in Einzelstrafen ( BGH, NStZ 1996, 228, 229 - 3 StR 550/95; NStZ-RR 1999, 137 - 3 ARs 17/98) gegebenenfalls ein Härteausgleich durchzuführen (so BGH, NStZ 1997, 486, 487 - 2 StR 107/97; NStZ-RR 1998, 296 - 4 StR 230/98; NStZ-RR 2004, 106, 107).
  • AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei fehlenden Einzelstrafen

    Der 4. Strafsenat, der zunächst noch erwogen hatte, bei fehlenden Einzelstrafen die denkbar günstigsten Einzelstrafen (fiktiv) anzusetzen, hat sich zuletzt der Ansicht des 2. Strafsenats angeschlossen (BGH, Beschluss vom 19.06.1998 - 4 StR 230/98).
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