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   BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16   

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https://dejure.org/2017,13232
BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16 (https://dejure.org/2017,13232)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2017 - 4 StR 244/16 (https://dejure.org/2017,13232)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16 (https://dejure.org/2017,13232)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 201a Abs 1 Nr 2 StGB
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Zurschaustellung der Hilflosigkeit einer Person

  • IWW

    § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB, § ... 24 Abs. 1 Satz 1 1. Variante StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Variante StGB, § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 24 Abs. 2 StGB, § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 221 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 201a Abs. 4 StGB, § 255 StGB, § 239b StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zurschaustellen der Hilflosigkeit einer Person auf einer Bildaufnahme

  • rewis.io

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Zurschaustellung der Hilflosigkeit einer Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurschaustellen der Hilflosigkeit einer Person auf einer Bildaufnahme

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Zurschaustellung der Hilflosigkeit einer Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das mit dem Handy gefilmte rectale Einführen einer Flasche, oder: Zurschaustellen von Hilflosigkeit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fotografisch zur Schau gestellte Hilflosigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwere räuberische Erpressung - und die Zahlungsfrist bis zum Jahresende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt eines Mittäters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt - vom beendeten oder unbeendeten Versuch?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Zur-Schau-Stellen" bedarf besonderer Hervorhebung von Hilflosigkeit auf Bildaufnahme

  • loebisch.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur-Schau-Stellen der Hilflosigkeit auf Bildaufnahme

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Bei der unbefugten Herstellung von Bildmaterial, das die Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellt, muss die Hilflostigkeit aus dem Bildmaterial hervorgehen - § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen, unter denen Hilflosigkeit einer Person auf Bild zur Schau gestellt wird

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 61 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Zurschaustellung der Hilflosigkeit einer Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1891
  • NStZ 2017, 408
  • NStZ-RR 2017, 207
  • StV 2019, 96
  • afp 2017, 497
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12

    Rücktritt beim Versuch durch mehrere Beteiligte (Verhinderung der Tatvollendung:

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
    Zwar wirkt der Rücktritt eines Mittäters nicht ohne Weiteres zugunsten der anderen Beteiligten; es kann hierfür jedoch genügen, wenn diese im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiter handeln, obwohl sie dies könnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521; Beschluss vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14, StV 2015, 687; vgl. auch SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl., § 24 Rn. 59).

    Nicht erforderlich ist hingegen ein vollständiger Verzicht auf die Herbeiführung des angestrebten Nötigungs- bzw. Erpressungserfolgs, also ein Verzicht auf die Handlung, Duldung oder Unterlassung, die zu einem Vermögensnachteil führt (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 aaO).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
    Der strafbefreiende Rücktritt setzt dann voraus, dass der Täter den Taterfolg freiwillig durch aktives Tun verhindert (§ 24 Abs. 1 Satz 1 2. Variante StGB) oder zumindest entsprechende ernsthafte Bemühungen entfaltet, wenn der Erfolg ohne sein Zutun ausbleibt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 mwN).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt diese regelmäßig nur bei fehlender Fristsetzung oder einer solchen von einigen Tagen vor, wobei es indes maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, die zu beurteilen in erster Linie Aufgabe des Tatrichters ist (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, NJW 1997, 265, 266, und vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98, NStZ-RR 1999, 266, 267).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
    Zwar wirkt der Rücktritt eines Mittäters nicht ohne Weiteres zugunsten der anderen Beteiligten; es kann hierfür jedoch genügen, wenn diese im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiter handeln, obwohl sie dies könnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521; Beschluss vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14, StV 2015, 687; vgl. auch SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl., § 24 Rn. 59).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
    Dies gilt nicht nur bei mittäterschaftlichem Zusammenwirken, sondern auch im Verhältnis von Täter und Gehilfe (Senatsbeschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91 f.).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten; Vortäuschen

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt diese regelmäßig nur bei fehlender Fristsetzung oder einer solchen von einigen Tagen vor, wobei es indes maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, die zu beurteilen in erster Linie Aufgabe des Tatrichters ist (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, NJW 1997, 265, 266, und vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98, NStZ-RR 1999, 266, 267).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
    Unbeschadet weiterer denkbarer, am Wortsinn orientierter Sachverhaltskonstellationen, deren Herausbildung der Gesetzgeber damit der fachgerichtlichen Rechtsprechung überantwortet hat (vgl. dazu BVerfGE 126, 170, 208 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. November 2012 - 2 BvR 1235/11, NJW 2013, 365, 367), ist das Tatbestandsmerkmal der Hilflosigkeit nach dem Wortsinn und dem gesetzgeberischen Willen jedenfalls dann gegeben, wenn ein Mensch aktuell Opfer einer mit Gewalt oder unter Drohungen gegen Leib oder Leben ausgeübten Straftat ist und deshalb der Hilfe bedarf oder sich in einer Entführungs- oder Bemächtigungssituation befindet.
  • BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (Begriff und Begründung des unbeendeten /

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
    Aus dem Inhalt dieser Äußerungen lassen sich gegebenenfalls Rückschlüsse auf die innere Einstellung der Angeklagten ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).
  • BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11

    Bestimmtheitsgebot (Verschleifungsverbot; Entgrenzungsverbot;

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
    Unbeschadet weiterer denkbarer, am Wortsinn orientierter Sachverhaltskonstellationen, deren Herausbildung der Gesetzgeber damit der fachgerichtlichen Rechtsprechung überantwortet hat (vgl. dazu BVerfGE 126, 170, 208 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. November 2012 - 2 BvR 1235/11, NJW 2013, 365, 367), ist das Tatbestandsmerkmal der Hilflosigkeit nach dem Wortsinn und dem gesetzgeberischen Willen jedenfalls dann gegeben, wenn ein Mensch aktuell Opfer einer mit Gewalt oder unter Drohungen gegen Leib oder Leben ausgeübten Straftat ist und deshalb der Hilfe bedarf oder sich in einer Entführungs- oder Bemächtigungssituation befindet.
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
    a) Für die Frage, ob ein Versuch unbeendet oder beendet ist, kommt es maßgeblich darauf an, welche Vorstellung der Täter nach seiner letzten Ausführungshandlung von der Tat hat (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 383/14

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)

  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt

  • BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16

    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung:

  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung

    Der Senat kann deshalb nicht abschließend beurteilen, ob der Angeklagte und sein Bekannter durch einvernehmliches Absehen von der Tatvollendung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ-RR 2017, 207, 208) gemäß § 24 Abs. 2 StGB strafbefreiend vom Versuch hätten zurücktreten können oder ob dies wegen eines Fehlschlags ausgeschlossen war.
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Auf solcher Grundlage kann der Senat nicht im Ansatz übersehen, ob mit Blick auf den nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen sog. Rücktrittshorizont von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen wäre (vgl. neben BGH [Großer Senat für Strafsachen], Beschluss vom 19.05.1993 - GSSt 1/93 = BGHSt 39, 221/227 f. = NJW 1993, 2061 = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433 u.a. nur BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - 4 StR 244/16 = NJW 2017, 1891 = NStZ 2017, 408 = BGHR StGB § 201a Abs. 1 Nr. 2 Bildaufnahme 1; 29.08.2017 - 4 StR 116/17; 07.09.2017 - 5 StR 350/17; 10.10.2017 - 5 StR 450/17; 19.09.2018 - 2 StR 153/18 alle bei juris sowie OLG Bamberg a.a.O.; vgl. ferner Fischer a.a.O. § 24 Rn. 14 ff.; MüKo/Hoffmann-Holland a.a.O. § 24 Rn. 72ff.; Schönke/Schröder-Eser/Bosch StGB 30. Aufl. § 24 Rn. 13 ff.; BeckOK-Cornelius StGB [Stand: 01.05.2019; 43. Edit.] § 24 Rn. 19 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.08.2017 - 4 StR 116/17

    Rücktritt vom Versuch (Rücktritt bei Beteiligung mehrerer Personen:

    Bei einer versuchten Nötigung ist es insoweit ausreichend, dass die Täter freiwillig davon absehen, ihr Nötigungsziel weiter mit den tatbestandlichen Nötigungsmitteln zu verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ-RR 2017, 207, 208; Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521 mwN).

    Gehen sie zu diesem Zeitpunkt davon aus, noch nicht alles getan zu haben, was zur Herbeiführung des Erfolgs erforderlich ist, ist ein unbeendeter Versuch anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ-RR 2017, 207, 208; Beschluss vom 7. Mai 2014 - 5 StR 141/14, Rn. 4; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).

  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    Überdies bleibt unklar, ob die Vorstellung der Angeklagten dahin ging, der Nebenkläger werde die ihm abverlangte Handlung noch unter dem Einfluss der eingesetzten Nötigungsmittel - und nicht etwa geraume Zeit später (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NJW 2017, 1891, 1893) - vornehmen.
  • BGH, 27.06.2018 - 4 StR 110/18

    Rücktritt (Aufgabe der Tatausführung bei der Nötigung; Rücktrittshorizont)

    Bei einer versuchten Nötigung ist es insoweit ausreichend, dass der Täter freiwillig davon absieht, sein Nötigungsziel weiter mit den tatbestandlichen Nötigungsmitteln zu verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ-RR 2017, 207, 208 mwN).

    Geht er zu diesem Zeitpunkt davon aus, noch nicht alles getan zu haben, was zur Herbeiführung des Erfolgs erforderlich ist, ist ein unbeendeter Versuch anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017, aaO, 208 mwN).

  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 607/16

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    Überdies bleibt unklar, ob die Vorstellung des Angeklagten dahin ging, der Nebenkläger werde die ihm abverlangte Handlung noch unter dem Einfluss der eingesetzten Nötigungsmittel - und nicht etwa geraume Zeit später (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NJW 2017, 1891, 1893) - vornehmen.
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 549/22

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont; mehrere

    Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96 -, BGHSt 42, 158, 162; und vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21 -, juris Rdnr. 23; Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - 4 StR 136/07 -, juris Rdnr. 3; und vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16 -, NStZ-RR 2017, 207, 208)." Dies zwingt zur teilweisen Aufhebung des Urteils.
  • BGH, 12.04.2023 - 2 StR 228/22

    Aufhebung des Urteils mit Blick auf die Alkoholisierung des Angeklagten erfolgte

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass der neue Tatrichter auch einen Verstoß gegen § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB in den Blick zu nehmen haben wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ 2017, 408).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 1 Ws 16/19

    Formulierung eines Klageerzwingungsantrags bei möglichem strafbefreiendem

    in unmittelbarer Täterschaft, herbeizuführen, und sie gleichwohl freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgaben (was nicht nur für einen straffbefreienden Rücktritt des Alleintäters vom Versuch gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StGB genügt (dazu BGH, Urt. v. 04.06.2014 - 4 StR 168/14), sondern auch im Falle einer Beteiligung mehrerer, sofern diese einvernehmlich von der Vollendung absehen (BGHSt 42, 158, NStZ-RR 2017, 207)).
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