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   BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01   

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https://dejure.org/2001,3155
BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01 (https://dejure.org/2001,3155)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2001 - 4 StR 245/01 (https://dejure.org/2001,3155)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01 (https://dejure.org/2001,3155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden Verletzung; glimmende Zigarette); Begriff der Waffe (Abgrenzung bei Verwendung eines Messers)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung - Strafzumessungserwägungen - Sachbeschwerde - Strafrahmenwahl - Brutale Übergriffe - Alkoholprobleme - Gefährliches Werkzeug - Beibringung einer Brandwunde - Brennende Zigarette - Waffe

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 223 a a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausdrücken einer brennenden Zigarette

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 86
  • StV 2002, 21
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).

    Diese Beurteilung der potentiellen Gefährlichkeit von Körperverletzungen mittels einer brennenden Zigarette widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die das Zufügen von Brandwunden durch glimmende Zigaretten und das Ausdrücken einer Zigarette auf der Stirn unmittelbar über der Nase ebenso wie das Zufügen von Verletzungen mittels eines brennenden Feuerzeuges jeweils ohne weiteres als gefährliche Körperverletzung gewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01; BGHR StGB 170 d Fürsorgepflichtiger 1).

    Maßgebend ist nicht (allein) die eingetretene Verletzungsfolge, sondern die potentielle Gefährlichkeit (vgl. Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 StGB Rn. 9) der konkreten Benutzung des Werkzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01).

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).
  • BGH, 26.02.1960 - 4 StR 582/59

    gehetzter Hund - § 223a StGB aF (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nF), gefährliches

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23

    Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig

    Dementsprechend können auch Alltagsgegenstände wie beispielsweise eine brennende Zigarette (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86) oder ein "fester Turnschuh" (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337) als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu bewerten sein, wenn sie nach der Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen.
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches

    Dies gilt namentlich auch, soweit die Jugendkammer den Einsatz des Feuerzeugs als Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tat gewürdigt hat (vgl. zum Verbrennen der Haut durch ein Feuerzeug als gefährliche Körperverletzung BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93, BGHR StGB § 170d Fürsorgepflichtiger 1; zur Verwendung einer brennenden Zigarette: BGH, Urteile vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, und vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Es schiene nicht verständlich, die Drohung, das Opfer einer räuberischen Erpressung zu erwürgen oder aus einem hoch gelegenen Fenster zu stürzen, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu ahnden, die Drohung, es mit Klebeband zu fesseln oder mit einer brennenden Zigarette zu verletzen (vgl. BGH NStZ 2002, 86 - 4 StR 245/01), dagegen mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren.

    Es gilt insoweit nichts anderes als für andere vom Bundesgerichtshof als "gefährlich" angesehene Werkzeuge (vgl. etwa BGH StV 1999, 91 (Holzknüppel); NStZ-RR 1999, 355 (Besenstiel); NStZ 1999, 174 (Hund); NStZ 2000, 530 (Kraftfahrzeug); NStZ 2002, 86 (Zigarette); Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 (Schranktür); vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/02 (Kugelschreiber); vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 (Injektionsspritze); vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 (Winkeleisen)).

  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

    Die Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut, die zu einer Brandwunde führt, ist im Allgemeinen als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 2; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86; Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15; differenzierend MünchKomm-StGB/Hardtung, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 25).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1999, NStZ-RR 2000, 43; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand;

    Dabei ist nicht nur an den vorliegenden Fall zu denken, dass jemand ein Taschenmesser bei sich hat, sondern beispielsweise auch an eine Dame, deren Beauty-Koffer ein Nageletui enthält, oder an einen Raucher mit einer brennenden Zigarette (die nach BGH NStZ 2002, 86 ebenfalls ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. darstellt), Dies würde gegen den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schuldgrundsatz verstoßen, wonach Tatbestand und Rechtsfolge im strafrechtlichen Bereich - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen und jede Strafe daher in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen muss (BVerfG NStZ 1995, 76; Tröndle/Fischer, a.a.O., vor § 13 Rdnr.28; jew. m.w.N. z.Rspr, d. BVerfG).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

    Der neue Tatrichter wird dabei prüfen müssen, ob das Anzünden mittels brennender Papierblätter zusätzlich den Tatbestand des § 224 Nr. 2, 2. Var. StGB erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • KG, 28.01.2005 - 1 Ss 333/04

    Gefährliche Körperverletzung: Verletzung "mittels" eines Pkws als anderes

    Es kommt hinzu, daß ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ein Gegenstand ist, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall lediglich geeignet zu sein braucht, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, wobei für die Beurteilung nicht allein auf die letztlich eingetretenen Verletzungen abzustellen ist, vielmehr schon die potentielle Gefährlichkeit des Werkzeugs im konkreten Fall ausreicht (BGH NStZ 2002, 30; BGH NStZ 2002, 86).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urt. v. 27. September 2001 - 4 StR 245/01 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 20/12

    Gefährliche Körperverletzung: Pumpsprühflasche mit Haushaltsreiniger als

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276; vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
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