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   BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18   

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https://dejure.org/2018,29373
BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18 (https://dejure.org/2018,29373)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2018 - 4 StR 248/18 (https://dejure.org/2018,29373)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18 (https://dejure.org/2018,29373)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 224 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 2 und Nr. 5 StGB, § 21 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB, § 213 Alternative 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Wahl des Strafrahmens und der konkreten Strafbemessung; Verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund des vorangegangenen Amfetaminkonsums bei Tatbegehung

  • rewis.io

    Darlegung der hangbedingten Gefährlichkeit nach provozierter Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Wahl des Strafrahmens und der konkreten Strafbemessung; Verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund des vorangegangenen Amfetaminkonsums bei Tatbegehung

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der hangbedingten Gefährlichkeit nach provozierter Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 347
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.12.2016 - 3 StR 417/16

    Unzureichende Auseinandersetzung mit einer möglichen Provokation im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18
    Zwar führt dies bei Körperverletzungsdelikten - anders bei Tötungsdelikten - noch nicht zwingend zur Annahme eines minder schweren Falls, doch ist dessen Zubilligung regelmäßig geboten, sofern nicht erschwerende Gründe im Einzelfall entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, Rn. 26; Beschluss vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11, StraFo 2012, 24 mwN; siehe auch Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16, Rn. 4).
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18
    Rechtsfehlerhaft ist es vorliegend auch, dass sich die Strafkammer nicht erkennbar damit auseinandergesetzt hat, ob ein minder schwerer Fall gemäß § 224 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB unter Heranziehung des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 21 StGB zu bejahen war (zur Prüfungsreihenfolge vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18

    Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18
    Zwar führt dies bei Körperverletzungsdelikten - anders bei Tötungsdelikten - noch nicht zwingend zur Annahme eines minder schweren Falls, doch ist dessen Zubilligung regelmäßig geboten, sofern nicht erschwerende Gründe im Einzelfall entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, Rn. 26; Beschluss vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11, StraFo 2012, 24 mwN; siehe auch Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16, Rn. 4).
  • BGH, 27.03.2012 - 5 StR 103/12

    Gefährliche Körperverletzung (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18
    Zwar führt dies bei Körperverletzungsdelikten - anders bei Tötungsdelikten - noch nicht zwingend zur Annahme eines minder schweren Falls, doch ist dessen Zubilligung regelmäßig geboten, sofern nicht erschwerende Gründe im Einzelfall entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, Rn. 26; Beschluss vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11, StraFo 2012, 24 mwN; siehe auch Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16, Rn. 4).
  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 442/14

    Tötungsvorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung: Anwendung des in-dubio-Satzes);

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18
    Denn in Bezug auf den Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ergibt sich aus den Urteilsgründen nicht, dass der Angeklagte die Umstände erkannt hat, aus denen sich die allgemeine Gefährlichkeit seines Tuns für das Leben des Nebenklägers in der konkreten Situation ergab (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172, 173; Urteil vom 29. Januar 1952 - 1 StR 767/51, BGHSt 2, 160, 163; st. Rspr.).
  • BGH, 17.03.2011 - 5 StR 4/11

    Minder schwerer Fall des Totschlags, gefährliche Körperverletzung; Milderung;

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18
    Zwar führt dies bei Körperverletzungsdelikten - anders bei Tötungsdelikten - noch nicht zwingend zur Annahme eines minder schweren Falls, doch ist dessen Zubilligung regelmäßig geboten, sofern nicht erschwerende Gründe im Einzelfall entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, Rn. 26; Beschluss vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11, StraFo 2012, 24 mwN; siehe auch Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16, Rn. 4).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 31/06

    Strafzumessung (Schärfung wegen des nichtigen Tatanlasses nicht bei

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18
    Auch wenn die von § 64 Satz 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann und durch eine hangbedingte schwere Gewalttat regelmäßig hinreichend belegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 5 StR 31/06, NStZ-RR 2006, 204 (Ls) mwN), hätte es hier mit Rücksicht auf die festgestellte Provokationslage und den sich daraus ergebenden besonderen Situationsbezug näherer Ausführungen dazu bedurft, warum mit einer Wiederholung zu rechnen ist.
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18
    Denn in Bezug auf den Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ergibt sich aus den Urteilsgründen nicht, dass der Angeklagte die Umstände erkannt hat, aus denen sich die allgemeine Gefährlichkeit seines Tuns für das Leben des Nebenklägers in der konkreten Situation ergab (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172, 173; Urteil vom 29. Januar 1952 - 1 StR 767/51, BGHSt 2, 160, 163; st. Rspr.).
  • BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot)

    b) Darüber hinaus hat das Tatgericht im Fall II. 5 der Urteilsgründe nicht erkennbar geprüft, ob das Vorliegen des vertypten Milderungsgrunds verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) allein oder unter Berücksichtigung der sonstigen Milderungsgründe Anlass für die Annahme eines minder schweren Falls im Sinne des § 176a Abs. 4 StGB sein könnte (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2018 - 2 StR 531/17, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer

    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird bei der Prüfung, ob im Fall II. 2. c) ein minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB) vorliegt, die gesetzlich vorgesehene Prüfungsreihenfolge zu beachten, mithin zu erörtern haben, ob ein minder schwerer Fall unter Heranziehung des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 21 StGB zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12; Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18).
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen einer begründeten

    Für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hingegen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die "begründete' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten erforderlich (BGH, Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93, NStZ 1994, 30, 31; ebenso Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 64 Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91); es muss mit einer Wiederholung "zu rechnen' (BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18), dies muss "konkret (zu) besorgen' sein (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, NStZ-RR 2008, 234; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 Ss 170/10).
  • BGH, 11.08.2020 - 6 StR 201/20

    Annahme eines minder schweren Falls der gefährlichen Körperverletzung;

    Diese sind auch im Rahmen des § 224 Abs. 1 StGB in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11 Rn. 5; Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18 Rn. 7 mwN).
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