Rechtsprechung
BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 242 StGB
Betrug und Diebstahl beim "Tanken ohne zu bezahlen" (Irrtum; Vollendung; konkludente Täuschung über die Zahlungsfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zum Problem des versuchten oder vollendeten Betruges beim Selbsttanken ohne Bezahlung - Täuschung des Kassenpersonals
- Wolters Kluwer
Vollendeter Betrug bei fehlendem Bemerken des Betankens des Fahrzeugs durch das Kassenpersonal; Voraussetzungen für das Vorliegen eines vollendeten Betruges in den Fällen des Selbstbedienungstankens
- Judicialis
StGB § 263
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Annahme eines vollendeten Betruges in Fällen des Selbstbedienungstankens
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Versuchter Betrug beim Tanken ohne zu bezahlen
Papierfundstellen
- NJW 2010, 99 (Ls.)
- NStZ 2009, 694
- NStZ-RR 2010, 74
- NZV 2010, 38
- StV 2010, 22
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83
Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer …
Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09
Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor (vgl. Senat NJW 1983, 2827 mit Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; OLG Köln NJW 2002, 1059). - OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01
Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit
Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09
Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor (vgl. Senat NJW 1983, 2827 mit Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; OLG Köln NJW 2002, 1059).
- BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11
Tanken ohne zu bezahlen als (versuchter) Betrug oder Unterschlagung (Täuschung; …
Da der Täter schon beim Einfüllen mit dem Willen handelt, sich das Benzin zuzueignen, kommt eine Bestrafung wegen Unterschlagung schon wegen deren Subsidiarität (§ 246 Abs. 1 StGB) auch dann nicht in Betracht, wenn er durch den - versuchten oder vollendeten - Betrug nur den Besitz und nicht bereits das Eigentum an diesem erlangt (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694 jeweils mwN). - BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12
Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals; …
In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324). - BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09
Annahme eines vollendeten Betrugs in den Fällen des Selbstbedienungstankens; …
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Tankvorgänge vom Kassenpersonal nicht bemerkt werden, insbesondere bei weitläufigen Tankstellen mit zahlreichen Zapfsäulen, bei großem Kundenandrang oder bei Inanspruchnahme durch Kassier- oder sonstige Verkaufstätigkeiten (vgl. im Übrigen auch den Senatsbeschluss vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 4 StR 254/09). - BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09
Betrug durch Tanken ohne zu bezahlen (Vollendung; Versuch); keine Hehlerei durch …
Ist dies der Fall, kommt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827 m. Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254 u. 255/09, NStZ 2009, 694).