Rechtsprechung
BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 7 Nr. 1 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
Schwere Vergewaltigung (Bei-Sich-Führen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs: Begriff der Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, subjektiver Tatbestand, sachgedankliches Mitbewusstsein) - bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 177 Abs 7 Nr 1 StGB
Schwere Vergewaltigung: Beisichführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs; Anforderungen an den subjektiven Tatbestand
- IWW
- Wolters Kluwer
Erfordernis eines aktuellen Bewusstseins eines Täters über das Beisichführen eines aufklappbaren Einhandmesser in der Hosentasche im Zeitpunkt der Tat der schweren Vergewaltigung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 21 ; StGB § 177 Abs. 7 Nr. 1 -2
Erfordernis eines aktuellen Bewusstseins eines Täters über das Beisichführen eines aufklappbaren Einhandmesser in der Hosentasche im Zeitpunkt der Tat der schweren Vergewaltigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schwere Vergewaltigung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Rückrechnung von Alkoholwerten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 100
- StV 2022, 233
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20
Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Rückrechnung im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung zugunsten des Täters von einem maximalen Abbauwert auszugehen; dieser errechnet sich aus dem stündlichen Abbauwert von 0, 2 ‰ zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 ‰ (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 314; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 211/10). - BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20
Bei sich führt der Täter das Werkzeug, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit am Körper oder in seiner Nähe hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10 mwN). - BGH, 14.11.2001 - 3 StR 407/01
Vergewaltigung; Vorsatz (Mitsichführen eines gefährlichen Werkzeuges; …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20
Von dem Erfordernis eines aktuellen Bewusstseins sind dabei insoweit Abstriche vorzunehmen, als sich der Täter im Zeitpunkt der Tat nicht sämtlicher Tatumstände im Sinne eines "Daran-Denkens' bewusst sein muss (vgl. (bereits zu § 177 Abs. 3 Nr. 1 aF) BGH, Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 407/01 mwN).
- BGH, 22.06.2010 - 4 StR 211/10
Rechtsfehlerhafter Ausschluss verminderter Schuldfähigkeit (Berechnung der BAK); …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20
Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Rückrechnung im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung zugunsten des Täters von einem maximalen Abbauwert auszugehen; dieser errechnet sich aus dem stündlichen Abbauwert von 0, 2 ‰ zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 ‰ (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 314; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 211/10). - BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73
zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20
Die Rückrechnung für die Beurteilung der Schuldfähigkeit unterscheidet sich von den Regeln zur Feststellung der strafbegründenden Trunkenheit; im Rahmen von §§ 316, 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB werden der dem Angeklagten günstigste gleich bleibende Abbauwert von 0, 1 ‰ angenommen und die ersten zwei Stunden nach Trinkende von der Rückrechnung ausgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73, BGHSt 25, 246, 249). - BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20
Gefährlich sind solche Gegenstände, die - im Fall ihrer Verwendung - geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, StV 1999, 208, 209). - BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20
In subjektiver Hinsicht müssen bei § 177 Abs. 7 Nr. 1 StGB das Führen und die Gefährlichkeit vom zumindest bedingten Vorsatz umfasst sein (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 229 f.).
- BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von …
Ungeachtet dieses Unterschieds besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass ein gefährliches Werkzeug in diesen Fällen jedenfalls keine Bestimmung als Angriffs- oder Verteidigungsmittel voraussetzt; es reicht vielmehr aus, dass der jeweilige Gegenstand objektiv geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. September 2021 - 4 StR 166/21 Rn. 6; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 263/20 Rn. 8 [jeweils zu § 177 Abs. 7 Nr. 1 StGB];… Urteil vom 20. September 2017 - 1 StR 112/17 Rn. 15;… Beschluss vom 21. Juni 2012 - 5 StR 286/12 Rn. 4;… Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 Rn. 13, 32 ff. [jeweils zu § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB]; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09 Rn. 6 [zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 a) und Abs. 2 Nr. 1 StGB]). - BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21
Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches …
Ein gefährliches Werkzeug nach dieser Vorschrift ist jeder bewegliche Gegenstand, der - im Fall seiner Verwendung - geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 263/20 Rn. 8;… zu § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB auch BGH, Urteile vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 Rn. 36 …und vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 179/18 Rn. 14 mwN). - BGH, 17.08.2023 - 4 StR 29/23
Prüfen des Qualifikationstatbestands der schweren Vergewaltigung der Ehefrau; …
Bei sich führt der Täter das Werkzeug oder Mittel, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit am Körper oder in seiner Nähe hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 263/20 Rn. 8 mwN).