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   BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96   

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https://dejure.org/1996,3021
BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96 (https://dejure.org/1996,3021)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1996 - 4 StR 263/96 (https://dejure.org/1996,3021)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 (https://dejure.org/1996,3021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung erforderlich - Überschreiten von 2 Promille - Psychopathologische Beurteilungskriterien nachrangig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 33
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96
    Wie der Senat bereits mehrfach, zuletzt in seinem Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 - ausgeführt hat, liegt nach gesicherter wissenschaftlicher Erfahrung bei einer Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. auch BGHSt 37, 231 f.).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96
    Wie der Senat bereits mehrfach, zuletzt in seinem Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 - ausgeführt hat, liegt nach gesicherter wissenschaftlicher Erfahrung bei einer Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. auch BGHSt 37, 231 f.).
  • BGH, 28.02.1996 - 2 StR 581/95

    Voraussetzungen für die Annahme des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96
    Demgegenüber haben sich allgemein anerkannte Erkenntnisse in bezug auf psychopathologische Beurteilungskriterien - wie beispielsweise das Leistungsverhalten - bisher nicht herausgebildet (BGH, Beschluß vom 28. Februar 1996 - 2 StR 581/95).
  • BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89
    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96
    Er hat vielmehr eine Kontrollberechnung mit den höchstmöglichen Abbauwerten zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o unter Zugrundelegung eines erhöhten Resorptionsdefizits von 30 % durchzuführen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 18; Salger DRiZ 1989, 174, 176).
  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96
    Geht der Täter mit einer derartigen subjektiven Vorstellung vor, so fehlt ihm die erforderliche Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern (vgl. BGHSt 17, 87; BGH NStZ 1988, 216; Meyer-Goßner NStZ 1986, 103, 106).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96
    Dabei ist der Tatrichter nicht gehalten, die Trinkmengenangaben des Angeklagten unkritisch zu übernehmen, zumal dann, wenn sie zu unrealistisch hohen Werten führen würden (BGHSt 34, 29, 34).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96
    Er hat vielmehr eine Kontrollberechnung mit den höchstmöglichen Abbauwerten zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o unter Zugrundelegung eines erhöhten Resorptionsdefizits von 30 % durchzuführen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 18; Salger DRiZ 1989, 174, 176).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240

    Auszug aus BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96
    Geht der Täter mit einer derartigen subjektiven Vorstellung vor, so fehlt ihm die erforderliche Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern (vgl. BGHSt 17, 87; BGH NStZ 1988, 216; Meyer-Goßner NStZ 1986, 103, 106).
  • BGH, 01.09.1999 - 2 StR 94/99

    Bestimmung des Blutalkoholwerts; Schuldfähigkeit

    b) Bei der Prüfung der Voraussetzungen einer alkoholbedingt verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) dürfen Trinkmengenangaben nicht allein auf Grund des rechnerisch ermittelten höchstmöglichen Blutalkoholwerts zur Tatzeit als unglaubhaft zurückgewiesen werden, ohne daß eine Kontrollrechnung zur Ermittlung des Mindestwerts vorgenommen worden ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholgehalt 7, 8, 18, NStZ-RR 1997, 33, 34).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Spätere Entscheidungen des 4. Strafsenats haben diesen Standpunkt bestätigt, zum Beispiel Beschl. v. 22. November 1990 - 4 StR 431/90 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22), Urt. v. 14. März 1991 - 4 StR 84/91 - (BGHR aaO. 24), Beschl. v. 9. April 1991 - 4 StR 120/91-, Beschl. v. 13. September 1991 - 4 StR 380/91 - (BGHR aaO. 25), Beschl. v. 9. Januar 1992 - 4 StR 615/91 - (StV 1992, 317), Beschl. v. 18. August 1992 - 4 StR 332/92 - (StV 1993, 466 f.), Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 - (StV 1993, 519), Beschl. v. 21. Juni 1994 - 4 StR 279/94 - (BGHR aaO. 30), Beschl. v. 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96-, Beschl. v. 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96.
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Insoweit hat der Tatrichter nämlich zu bedenken, daß eingeschliffenes Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (vgl. BGH NStZ 1996, 227) auch dann, wenn sie sich als motorisch unauffällig und situationsangepaßt darstellen, nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Vielmehr ist dabei auch zu bedenken, daß allein das äußere Leistungsbild unter Umständen nur wenig darüber auszusagen vermag, ob der Täter trotz hoher alkoholischer Beeinflussung noch über die voll erhalten gebliebene Fähigkeit verfügte, den Tatanreizen zu widerstehen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96).
  • BGH, 06.03.1997 - 1 StR 8/97

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer vom Tatrichter für unglaubwürdig gehaltenen

    Trinkmengenangaben dürfen nicht auf Grund des rechnerisch ermittelten höchstmöglichen Blutalkoholgehalts zur Tatzeit als unglaubhaft zurückgewiesen werden, ohne daß eine Kontrollrechnung zur Ermittlung des Mindestwerts vorgenommen worden wäre (BGHR StGB § 21 Blutalkoholgehalt 7, 8, 18, BGH NStE Nr. 15, 19 zu § 21 StGB; BGH NStZ-RR 1997, 33, 34).
  • BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96

    Verminderte Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums - Erhebliche Verminderung der

    Die Überzeugung des Tatrichters, trotz einer BAK von 2 %o und mehr sei die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht erheblich eingeschränkt gewesen, ist deshalb nur dann rechtsfehlerfrei, wenn das Urteil erkennen läßt, daß sich der Tatrichter des Umstandes bewußt ist, daß ein ungestörtes Leistungsverhalten nicht ohne weiteres geeignet ist, die durch die BAK begründete Vermutung auszuräumen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96); dabei hat er auch zu bedenken, daß das Leistungsverhalten unter Umständen nur wenig darüber auszusagen vermag, ob der Täter trotz hoher alkoholischer Beeinflussung noch über die voll erhalten gebliebene Fähigkeit verfügte, den Tatanreizen zu widerstehen.
  • KG, 12.04.2012 - 121 Ss 57/12

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Führen Angaben, für deren Richtigkeit es keine Beweise gibt, rechnerisch zu medizinisch unrealistischen Werten oder sind sie mit dem erwiesenen Verhalten nicht vereinbar, so darf der Tatrichter sie nicht ohne Weiteres als insgesamt unbrauchbar verwerfen, sondern hat eine Kontrollberechnung mit dem höchstmöglichen Abbauwert vorzunehmen und zusätzlich vom höchstmöglichen Resorptionsdefizit von 30 % auszugehen (vgl. BGH Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - 2 StR 550/09 - = NStZ-RR 2010, 206, vom 14. November 2007 - 2 StR 465/07 - = NStZ-RR 2008, 70 und vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - = NStZ-RR 1997, 33).
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