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   BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96   

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BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96 (https://dejure.org/1996,2801)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1996 - 4 StR 267/96 (https://dejure.org/1996,2801)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1996 - 4 StR 267/96 (https://dejure.org/1996,2801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 18
  • NZV 1996, 457
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
    Wenn er ungeachtet dessen seine riskante Fahrweise fortsetzte, so ergibt sich daraus, daß er diese Gefährdung bewußt in Kauf nahm; er handelte deshalb - bedingt - vorsätzlich (BGH bei Spiegel DAR 1986, 193 f.; vgl. auch BGHSt 22, 67, 73 ff. (zu § 315 b StGB)), was zur Annahme vorsätzlicher Begehungsweise ausreicht (BGH VRS 30, 340; 50, 342, 344; BayObLG NZV 1992, 415 (zu § 315 b StGB); Janiszewski Verkehrsstrafrecht 4. Aufl. Rdn. 300).

    Da die Strafkammer zu Recht alle vom Angeklagten verwirklichten Erscheinungsformen der Straßenverkehrsgefährdung zu einer einheitlichen Tat zusammengefaßt hat (vgl. BGHSt 22, 67, 76; BGH NJW 1995, 1766/1767), ist diese insgesamt als vorsätzlich begangen anzusehen.

  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94

    Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
    Da die Strafkammer zu Recht alle vom Angeklagten verwirklichten Erscheinungsformen der Straßenverkehrsgefährdung zu einer einheitlichen Tat zusammengefaßt hat (vgl. BGHSt 22, 67, 76; BGH NJW 1995, 1766/1767), ist diese insgesamt als vorsätzlich begangen anzusehen.
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
    Durch seine Fahrweise war die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer und ihrer Fahrzeuge bereits so stark beeinträchtigt, daß es nur noch vom Zufall abhing, ob es zum Schadenseintritt kommen würde (BGH VRS 68, 116, 117).
  • BayObLG, 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91

    Abstand; Geschwindigkeit; Fahrtstrecke; Verstoß; Vorsatz; Schuldspruch;

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
    Wenn er ungeachtet dessen seine riskante Fahrweise fortsetzte, so ergibt sich daraus, daß er diese Gefährdung bewußt in Kauf nahm; er handelte deshalb - bedingt - vorsätzlich (BGH bei Spiegel DAR 1986, 193 f.; vgl. auch BGHSt 22, 67, 73 ff. (zu § 315 b StGB)), was zur Annahme vorsätzlicher Begehungsweise ausreicht (BGH VRS 30, 340; 50, 342, 344; BayObLG NZV 1992, 415 (zu § 315 b StGB); Janiszewski Verkehrsstrafrecht 4. Aufl. Rdn. 300).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
    Das Erfordernis einer solchen Maßregel ist vom Revisionsgericht auch dann zu prüfen, wenn - wie hier - lediglich der Angeklagte das erstinstanzliche Urteil angefochten hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 245/96), sofern er nur diesen Beschwerdepunkt von der Anfechtung des Urteils nicht ausdrücklich ausgenommen hat (BGHSt 38, 362); das ist nicht geschehen.
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 245/96

    Fehlende Prüfung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
    Das Erfordernis einer solchen Maßregel ist vom Revisionsgericht auch dann zu prüfen, wenn - wie hier - lediglich der Angeklagte das erstinstanzliche Urteil angefochten hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 245/96), sofern er nur diesen Beschwerdepunkt von der Anfechtung des Urteils nicht ausdrücklich ausgenommen hat (BGHSt 38, 362); das ist nicht geschehen.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
    Das Erfordernis einer solchen Maßregel ist vom Revisionsgericht auch dann zu prüfen, wenn - wie hier - lediglich der Angeklagte das erstinstanzliche Urteil angefochten hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 245/96), sofern er nur diesen Beschwerdepunkt von der Anfechtung des Urteils nicht ausdrücklich ausgenommen hat (BGHSt 38, 362); das ist nicht geschehen.
  • OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91

    Angeklagter; Verkehrsdelikt; Verhalten; Hauptverhandlung; Schlüsse; Innere

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
    In der Rechtsprechung (OLG Köln NZV 1992, 80, 81 (zu § 315 b StGB)) und im Schrifttum (Horn in SK-StGB § 315 c Rdn. 21) wird allerdings verschiedentlich für Fälle dieser Art eine besondere Begründung des Vorsatzes verlangt.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
    Das gegenwärtig keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg gegeben ist (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578), kann den Feststellungen nicht entnommen werden.
  • BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20

    Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen konkreter Gefahr und den

    Zwischen der Straßenverkehrsgefährdung und der fahrlässigen Tötung bestünde gegebenenfalls Tateinheit (BGH, Urteil v. 22. August 1996, 4 StR 267/96, NStZ-RR 1997, 18, bei Juris Rn. 8).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dabei können die Kenntnis des Täters von der Fahrtstrecke und den sich dabei ergebenden Gefahrenstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20 Rn. 5 und 20; BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 207 StRR 245/20, BeckRS 2020, 17421 Rn. 32), sein vorangegangenes Fahrverhalten (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 267/96 Rn. 6), Erfahrungen des Täters aus dem bisherigen Fahrtverlauf, aber auch die Nähe des drohenden Unfalls (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 74) Indizien für eine hinreichend konkrete Vorstellung des Täters von der drohenden Gefahr und deren Billigung sein.
  • OLG Zweibrücken, 01.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15

    Fahrlässige Baugefährdung: Konkurrenzverhältnis zur fahrlässigen Körperverletzung

    Sie hat damit - anders etwa als § 315 c StGB (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1997, 18) - gegenüber §§ 222, 229 StGB keinen eigenständigen Schutzbereich.
  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98

    Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")

    Nach der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, wie es der ständigen willkürfreien Spruchpraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht, unterfallen Nötigungen, die im öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen begangen werden, nicht der speziellen Zuständigkeit des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; BGH NStZ-RR 1997, 196), es sei denn, daß spezifische Verkehrsdelikte verletzt sind (vgl. etwa BGHSt 40, 341; 42, 235; BGH NZV 1993, 197; BGH NStZ 1994, 336; 1995, 183; BGH NStZ-RR 1997, 18).
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