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   BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04   

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BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04 (https://dejure.org/2004,3785)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2004 - 4 StR 268/04 (https://dejure.org/2004,3785)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04 (https://dejure.org/2004,3785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 22 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 251 StGB; § 255 StGB
    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung und konkreter Wertvergleich; natürliche Handlungseinheit; höchstpersönliche Rechtsgüter); versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestandes der räuberischen Erpressung durch Anwendung von Gewalt in der Beendigungsphase; Verklammerung von zwei Morden zur Tateinheit durch eine versuchte räuberische Erpressung; Wertgleichheit des "verklammernden" Delikts mit den zu ...

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 211 Abs. 1; ; StGB § 251; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1
    Voraussetzungen für eine Verklammerung mehrerer Taten zur Tateinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 262
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
    Der in Tötungsabsicht geführte Angriff auf das zweite Opfer beruhte mithin auf einem selbständigen, aufgrund veränderter Tatsituation gefaßten Entschluß, der die Wertung als einheitliches, zusammengehöriges Tun unter den gegebenen Umständen nicht zuläßt (vgl. BGH NStZ 1993, 234, 235).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 518/86

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Vergewaltigung und sexueller

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
    Ausnahmsweise kann eine natürliche Handlungseinheit auch dann vorliegen, wenn es um die Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen geht (vgl. BGH NJW 1985, 1565; BGH NStZ 2001, 219, 220; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1); sie ist dann anzunehmen, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
    Das Landgericht hat damit alle für die Beurteilung der besonderen Schuldschwere maßgeblichen Umstände bedacht; seine Wertung begegnet keinen revisionsrechtlichen Bedenken (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGHSt 40, 360, 370; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10, 11, 23).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
    Eine natürliche Handlungseinheit liegt dann vor, wenn mehrere, im wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß sich das gesamte Tätigwerden auch für einen Dritten als einheitliches Geschehen darstellt (vgl. BGHSt 10, 230, 231; BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit, Entschluß, einheitlicher 1, 9; vgl. auch Rissing-van Saan aaO vor §§ 52 ff. Rdn. 10 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 168/93

    Anforderungen an die Annahme der besonderen Schwere der Schuld - Umfang der

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
    Das Landgericht hat damit alle für die Beurteilung der besonderen Schuldschwere maßgeblichen Umstände bedacht; seine Wertung begegnet keinen revisionsrechtlichen Bedenken (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGHSt 40, 360, 370; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10, 11, 23).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
    Das Landgericht hat damit alle für die Beurteilung der besonderen Schuldschwere maßgeblichen Umstände bedacht; seine Wertung begegnet keinen revisionsrechtlichen Bedenken (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGHSt 40, 360, 370; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10, 11, 23).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
    Ausnahmsweise kann eine natürliche Handlungseinheit auch dann vorliegen, wenn es um die Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen geht (vgl. BGH NJW 1985, 1565; BGH NStZ 2001, 219, 220; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1); sie ist dann anzunehmen, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
    Als solche hat sie nicht die Kraft, mehrere schwere Straftaten zur Tateinheit zusammenzufassen (vgl. BGHSt 23, 141, 149, 31, 29, 31).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
    Das Landgericht hat damit alle für die Beurteilung der besonderen Schuldschwere maßgeblichen Umstände bedacht; seine Wertung begegnet keinen revisionsrechtlichen Bedenken (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGHSt 40, 360, 370; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10, 11, 23).
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
    Ausnahmsweise kann eine natürliche Handlungseinheit auch dann vorliegen, wenn es um die Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen geht (vgl. BGH NJW 1985, 1565; BGH NStZ 2001, 219, 220; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1); sie ist dann anzunehmen, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

  • BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97

    Anordnung über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 422/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen; Tatmehrheit (nacheinander folgender Angriff auf

    Etwas anderes gilt dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene, es sei denn, es fehlt an dem verbindenden subjektiven Element, weil sich der Täter zu dem Angriff auf das weitere Opfer erst entschlossen hat, nachdem dieses für ihn überraschend hinzugekommen ist, als er bereits mit Tötungsvorsatz auf das erste Opfer einwirkte (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262, 263); der Angriff auf das zweite Opfer beruht dann auf einem selbständigen, aufgrund veränderter Tatsituation gefassten Entschluss, der die Wertung als einheitliches, zusammengehöriges Tun in der Regel nicht zulässt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6 mwN; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262, 263).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Denn der Wertevergleich ist nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen (vgl. BGHSt 33, 4 f.; vgl. auch Stree/Sternberg-Lieben aaO § 52 Rdn. 16), wobei berücksichtigt werden kann, ob im konkreten Fall eine versuchsbedingte Milderung des Strafrahmens nach §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB nahe liegt (BGH, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04 - insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2005, 262).
  • LG Bonn, 19.10.2017 - 50 KLs 17/17

    Vergewaltigung in der Siegaue

    Eine natürliche Handlungseinheit liegt immer dann vor, wenn mehrere, im wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden auch für einen Dritten als einheitliches Geschehen darstellt (BGH Urt. v. 28.10.2004, Az.: 4 StR 268/04, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

    Für eine Verklammerung der Taten durch den einheitlichen versuchten Raub mit Todesfolge ist hingegen kein Raum (BGH NStZ 2005, 262).
  • VGH Bayern, 16.08.2006 - 11 CS 05.3394

    Begriff des einmaligen Konsums

    Das hätte nämlich selbst unter Heranziehung der Rechtsfigur der 'natürlichen Handlungseinheit' zur Folge, dass u. U. bereits das Rauchen ein und derselben Cannabiszigarette dann als wiederholter Konsumvorgang gewertet werden müsste, wenn z. B. der Rauchvorgang für eine gewisse Zeit unterbrochen werden muss, da es alsdann an dem für die Bejahung einer natürlichen Handlungseinheit erforderlichen 'engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang' (vgl. BGH vom 28.10.2004 Az. 4 StR 268/04, zit. nach Juris) fehlen kann.
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Das hätte nämlich selbst unter Heranziehung der Rechtsfigur der "natürlichen Handlungseinheit" zur Folge, dass u. U. bereits das Rauchen ein und derselben Cannabiszigarette dann als wiederholter Konsumvorgang gewertet werden müsste, wenn z. B. der Rauchvorgang für eine gewisse Zeit unterbrochen werden muss, da es alsdann an dem für die Bejahung einer natürlichen Handlungseinheit erforderlichen "engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang" (vgl. BGH vom 28.10.2004 Az. 4 StR 268/04, zit. nach Juris) fehlen kann.
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges, etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden, willkürlich und gekünstelt erschiene (BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluss, einheitlicher 9; BGH NStZ 2005, 262, 263; NStZ-RR 1998, 233; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. Vor § 52 Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Dabei ist der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierten Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen; minder schwere Fälle oder wegen vertypter Milderungsgründe vorzunehmende Strafrahmenverschiebungen sind mithin zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 7; vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262; Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692).

    Tateinheit durch Klammerwirkung wird von der Rechtsprechung daher bejaht, wenn die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden (Dauer-)Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262; Beschlüsse vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692; vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, BGHR StGB § 129 Konkurrenzen 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310 jeweils mwN).

  • BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19

    Keine schwere Körperverletzung durch dauernde Entstellung bei Narbe am Bauch

    Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges, etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262, 263; Beschluss vom 24. März 1998 - 4 StR 663/97, NStZ-RR 1998, 233; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20

    Grundsätze der Strafzumessung (unterschiedliche rechtliche Beurteilung des

  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 59/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweise anzunehmenden natürlichen Handlungseinheit

  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 178/23

    Revision in einem Verfahren wegen BtmV-Verstößen und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11

    Tateinheit (einheitlicher Tatentschluss; enger und situativer Zusammenhang);

  • VG Ansbach, 20.06.2012 - AN 10 S 12.00679

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentliche Einnahme von Cannabis; gelegentliche

  • LG Münster, 21.04.2010 - 2 Ks 17/09
  • LG Münster, 21.04.2010 - 30 Js 165/09
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