Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3149
BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,3149)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1997 - 4 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,3149)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 4 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,3149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen als Angriffsgegenstand - Lebenslange Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit Begründung der Schwere der Tatschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 315b, § 52, § 69

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 331
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 476/90

    Anordnung der Sperrfrist - Dauer der Sperrfrist - Abgrenzung - Ungeeignetheit des

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97
    Entscheidend für die Dauer der Sperrfrist ist die voraussichtliche Ungeeignetheit des Täters, so daß die Sperre gemäß § 69 a Abs. 1 Satz 2 StGB für immer nur angeordnet werden darf, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der vom Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht; die Schwere der Tatschuld ist nur von Bedeutung, soweit sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters geben kann (st. Rspr.; BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 1 bis 4).
  • BGH, 24.07.1989 - 4 StR 356/89

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97
    Aus den Umständen des äußeren Tathergangs ist aber nichts dafür ersichtlich, weshalb der Angeklagte nicht darauf vertraut haben kann, der Polizeibeamte würde (nur) verletzt werden, falls er ihn mit dem Pkw erfassen sollte (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 17).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 454/87

    Anforderungen an die Bemessung der Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97
    Entscheidend für die Dauer der Sperrfrist ist die voraussichtliche Ungeeignetheit des Täters, so daß die Sperre gemäß § 69 a Abs. 1 Satz 2 StGB für immer nur angeordnet werden darf, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der vom Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht; die Schwere der Tatschuld ist nur von Bedeutung, soweit sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters geben kann (st. Rspr.; BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 1 bis 4).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Bei der Bemessung einer möglichen Sperrfrist nach § 69a StGB sind auch die Dauer und die Wirkungen des Strafvollzugs infolge einer Freiheitsstrafe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1997 - 4 StR 271/97, NStZ-RR 1997, 331, 332).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    d) Alle Gesetzesverletzungen, die der Angeklagte im Verlauf der Fluchtfahrt vom 19. Mai 1998 begangen hat, bilden eine Tat im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGHSt 22, 67, 76; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332; zu mehreren Straßenverkehrsgefährdungen s. BGH NZV 2001, 265 f. (eine Tat); zu mehreren einander folgenden Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1978 - 4 StR 64/78 = VRS 56, 141, 142 ff.; v. Bubnoff in LK 11. Aufl. § 113 Rdn. 68 (eine natürliche Handlungseinheit)).
  • LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19

    Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt

    Dies setzt nämlich voraus, dass nicht erwartet werden kann, dass bereits der langfristige Strafvollzug und die Mitarbeit des Angeklagten am Vollzugsziel positiv auf ihn einwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 8.07.1997 - 4 StR 271/97, NStZ-RR 1997, 331, 332).
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
    Die Dauer der anzuordnenden Sperre richtet sich danach, für welchen Zeitraum die Ungeeignetheit voraussichtlich bestehen wird, wobei die Schwere der Tatschuld nur von Bedeutung ist, soweit sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters geben kann (vgl. BGH Beschl. v. 08.07.1997 - 4 StR 271/97, NStZ-RR 1997, [332] 331).

    Erforderlich ist insoweit die Erwartung, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der vom Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht (vgl. BGH Beschl. v. 08.07.1997 - 4 StR 271/97, NStZ-RR 1997, 331 [332]; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 69a Rn. 9).

    Nach Auffassung der Kammer kann auch nicht erwartet werden, dass sich ein langfristiger Strafvollzug nicht positiv auf den Angeklagten, der bislang weder mit einer langen Sperrfrist belegt wurde, noch sich in Strafhaft befand, auswirken wird (vgl. etwa BGH Beschl. v. 08.07.1997 - 4 StR 271/97, NStZ-RR 1997, 331 [332]), zumal die Verwaltungsbehörde ausreichende Möglichkeiten dazu innehat, sich, bevor sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bewilligt, von der weiteren oder andauernden Ungeeignetheit der Teilnahme am Straßenverkehr zu überzeugen (vgl. etwa OLG Köln, Beschl. v. 18.05.2001 - Ss 102/01, NJW 2001, 3491 [3492]).

  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18

    Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall,

    b) Die Aufhebung des Teilfreispruchs wegen des Tatvorwurfs zum Nachteil des Nebenklägers B. führt auch nicht zur Aufhebung des Urteils hinsichtlich des Freispruchs zum Tatvorwurf zum Nachteil des Nebenklägers S., weil es sich insoweit um nicht abtrennbare Teile des Urteils handeln würde (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 17. April 1984 - 2 StR 63/84, NStZ 1984, 566; BGH, Beschluss vom 8. Juli 1997 - 4 StR 271/97, NStZ-RR 1997, 331).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 514/22

    Verursachen einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch die

    Eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 2 StGB kann nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der vom Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1997 - 4 StR 271/97, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. November 1990 - 4 StR 502/90, juris Rn. 2).

    Zudem hat das Landgericht nicht erkennbar Dauer und Wirkung eines langjährigen Strafvollzugs in den Blick genommen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, juris Rn. 36; Beschluss vom 8. Juli 1997 - 4 StR 271/97, juris Rn. 9 mwN).

  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97

    Rechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Doch führt das nicht zur Teilbarkeit der Aufhebung in diesem Fall, weil der Auffassung des Landgerichts zum Konkurrenzverhältnis aus Rechtsgründen nicht gefolgt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.Februar 1997 - 4 StR 642/96; Beschluß vom 8. Juli 1997 - 4 StR 271/97, jew.m.N.).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Wegen einer Tat kann aber nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 4 StR 271/97).
  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs; Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs 14/18

    Dreieinhalb Jahre Haft für Raser aus Münster

    Die Kammer verkennt nicht, dass auch die Wirkung und die Dauer des Strafvollzugs bei der Bemessung der Sperrfrist zu beachten ist (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1997, 4 StR 271/97).
  • OLG Celle, 27.11.2008 - 2 Ws 362/08

    Zulässigkeit einer nicht zu einer sofortigen Aufhebung der Sperre für die

  • LG Augsburg, 16.11.2023 - 1 KLs 600 Js 128210/22

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Einlassung des

  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19

    Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung

  • BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03

    Verfall (kein Erlangtes bei fehlender Erwerbsmöglichkeit: nichtiges

  • LG Aurich, 25.07.2018 - 11 KLs 14/18
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht