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   BGH, 13.08.2013 - 4 StR 281/13   

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https://dejure.org/2013,27538
BGH, 13.08.2013 - 4 StR 281/13 (https://dejure.org/2013,27538)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2013 - 4 StR 281/13 (https://dejure.org/2013,27538)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2013 - 4 StR 281/13 (https://dejure.org/2013,27538)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 404 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Verfolgungsverjährung); Adhäsionsklage (inhaltliche Anforderungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78b Abs 1 Nr 1 StGB vom 27.12.2003, § 174 StGB, Art 1 Nr 4 SelbstbG
    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Ruhen der Strafverfolgungsverjährung nach Gesetzesänderung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Änderung des Schuldspruchs wegen Verfolgungsverjährung des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Ruhen der Strafverfolgungsverjährung nach Gesetzesänderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Änderung des Schuldspruchs wegen Verfolgungsverjährung des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Verfolgungsverjährung des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 373
  • StV 2014, 268
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 281/13
    Diese Regelung gilt zwar auch rückwirkend für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. April 2004 begangene Taten; ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Verjährung eingetreten war (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. September 2006 - 5 StR 364/06).
  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 75/01

    Aufhebung der Verurteilung wegen Verjährung

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 281/13
    Schließlich darf auch die Verwirklichung teilverjährter idealkonkurrierender Delikte strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 2 StR 75/01).
  • BGH, 11.10.2007 - 3 StR 426/07

    Adhäsionsantrag (Zulässigkeit; Zustellung)

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 281/13
    Der Senat spricht deshalb aus, dass insoweit gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 und 6 StPO von einer Entscheidung abgesehen wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 412/03

    Zinsen ab Eingang des Adhäsionsantrags bei Gericht

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 281/13
    Schon angesichts des Umfangs der angeklagten und der eingestellten Vorwürfe hätte es genauerer Darlegungen der Nebenklägerin bedurft, auf welche der Taten zu ihrem Nachteil sie ihren Adhäsionsantrag auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, der dieselben Wirkungen wie die Erhebung einer zivilrechtlichen Klage hat (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 412/03, StraFo 2004, 144), stützen wollte.
  • BGH, 07.09.2006 - 5 StR 364/06

    Verfolgungsverjährung (Verwertung bei der Strafzumessung; Vorleben)

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 281/13
    Diese Regelung gilt zwar auch rückwirkend für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. April 2004 begangene Taten; ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Verjährung eingetreten war (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. September 2006 - 5 StR 364/06).
  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 22/17

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (gemeinschaftliche Begehung auch, wenn

    Nach dieser Vorschrift muss der Antrag unter anderem den Gegenstand und den Grund des geltend gemachten Anspruchs bestimmt bezeichnen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 281/13, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 7; LR-StPO/Hilger, 26. Aufl., § 404 Rn. 1).

    Der Senat spricht deshalb aus, dass insoweit gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 und 6 StPO von einer Entscheidung abgesehen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 2013 aaO).

  • BGH, 03.05.2017 - 3 StR 556/16

    Verjährungsbeginn beim Missbrauch von Schutzbefohlenen (keine rückwirkende

    Ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn - wie hier - zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungsgesetze am 30. Juni 2013 bzw. 27. Januar 2015 bereits Verjährung eingetreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 281/13, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13

    Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des

    Unter den hier gegebenen Umständen reichte dazu jedoch die im Antrag vom 12. Februar 2013 erfolgte Bezugnahme auf die in der Anklageschrift erhobenen Tatvorwürfe aus (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 281/13).
  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 373/21

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: strafschärfende

    Während strafschärfend berücksichtigt werden darf, dass ein Kind deutlich von der Schutzaltersgrenze entfernt ist (BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 281/13, juris Rn. 5; Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 509/13, juris Rn. 16; Urteil vom 29. April 2015 - 2 StR 405/14, juris Rn. 19), liegt in der vorliegenden Strafzumessungserwägung ein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 08.01.2014 - 5 StR 534/13

    Verjährungsbeginn beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auf die Anhebung der Altersgrenze auf 21 Jahre nach der Neuregelung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB - Fassung vom 26. Juni 2013 - kommt es nach Eintritt der Verjährung nicht mehr an (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 281/13).
  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 428/18

    Teilweise Einstellung wegen Verjährung

    Eine bereits eingetretene Verjährung wurde durch die Neuregelung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 281/13 mwN).
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