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   BGH, 15.06.1993 - 4 StR 287/93   

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https://dejure.org/1993,8676
BGH, 15.06.1993 - 4 StR 287/93 (https://dejure.org/1993,8676)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1993 - 4 StR 287/93 (https://dejure.org/1993,8676)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93 (https://dejure.org/1993,8676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Treffens einer Kostenentscheidung bei einer Beschränkung der Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird über die Kosten beider Revisionen zu befinden haben, da wegen des Erfolgs der Revision der Staatsanwaltschaft die Beschränkung der Strafverfolgung nach § 154 a Abs. 2 StPO nicht zu einer rechtskräftigen Aburteilung der durch die Beschränkung nicht betroffenen Teile der Tat führt (vgl. BGHR StPO § 154 a Kostenentscheidung 1).
  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 646/17

    Betrug (Täuschung durch Unterlasen: Garantenpflicht aus Sozialrecht)

    Da der nicht von der Verfahrensbeschränkung betroffene Teil des Urteils durch Verwerfung der Revision rechtskräftig wird, war auch die Entscheidung nach § 154a Abs. 2 StPO mit einer Kostenentscheidung zu verbinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, StraFo 2016, 346; vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1; KK-StPO/Diemer, 7. Aufl., § 154a Rn. 12; LR-StPO/Beulke, 26. Aufl., § 154a Rn. 27).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 249/02

    Tateinheit zwischen Raub mit Todesfolge und Mord (Gleichgültigkeit des

    Infolge der Verfahrensbeschränkung gemäß § 154 a Abs. 2 StPO sind die den Computerbetrug betreffenden Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen (BGHR StPO § 154 a Kostenentscheidung 1).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 247/15

    Gegenstand der Tat (prozessuale Tateinheit trotz materieller Tatmehrheit)

    Das gilt aber nicht, wenn - wie hier - gleichzeitig mit der Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne Teile der Tat durch Verwerfung der Revision das Urteil über die von der Beschränkung nicht betroffenen Teile der Tat rechtskräftig wird (BGH, Beschluss vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14

    Brandstiftung (Anwendung auf eine Unterstellhalle: Carport); gerichtliche

    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 3. November 1998 - 4 StR 428/98).
  • BGH, 09.11.2006 - 5 StR 338/06

    Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen:

    Der Senat hat gemäß § 154a Abs. 2 StPO mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft mit Blick auf den weitgehend identischen Unrechtsgehalt zwischen Umsatzsteuerjahreserklärung und Voranmeldungen (vgl. dazu BGHSt 49, 359, 364 f.; Jäger NStZ 2005, 552, 553 m.w.N.) die Strafverfolgung auf den Vorwurf der Abgabe der unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Februar und März 1995 beschränkt (vgl. zur Kostenentscheidung BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 418/14

    Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem

    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist kein Raum (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 428/98).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 15/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anforderungen an Urteilsgründe:

    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 4. September 2014 - 1 StR 70/14, NStZ-RR 2014, 368).
  • BGH, 11.06.1997 - 3 StR 515/96

    Wegfall einer gesondert verhängten Freiheitsstrafe bei teilweiser

    Da das Urteil durch diese Entscheidungen im übrigen rechtskräftig wird, war eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der nach §§ 154, 154 a StPO ausgeschiedenen Tatteile veranlaßt (vgl. BGHR StPO § 154 a Kostenentscheidung 1).
  • BGH, 26.02.1998 - 4 StR 55/98

    Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf des schweren Raubes in

    Das gilt aber nicht, wenn - wie hier - gleichzeitig mit der Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne Teile der Tat durch Verwerfung der Revision das Urteil über die von der Beschränkung nicht betroffenen Teile der Tat rechtskräftig wird (BGHR StPO § 154 a Kostenentscheidung 1).
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