Rechtsprechung
BGH, 22.08.2012 - 4 StR 299/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 346 Abs. 2 StPO; § 44 StPO; § 45 Abs. 2 StPO
Unzulässigkeit der Revision (Verspätung; Entscheidung des Revisionsgerichts); Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Verschulden der Fristversäumnis) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 StPO, § 346 Abs 1 StPO
Strafverfahren: Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags bei schuldhafter Versäumung des Revisionseinlegungsfrist - Wolters Kluwer
Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist durch einen Gefangenen bei Abgabe des Briefes zur Post am Tag des Fristablaufs
- rewis.io
Strafverfahren: Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags bei schuldhafter Versäumung des Revisionseinlegungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 346 Abs. 1
Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist durch einen Gefangenen bei Abgabe des Briefes zur Post am Tag des Fristablaufs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 01.06.2012 - 6 KLs 37/11
- BGH, 22.08.2012 - 4 StR 299/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 197
- NStZ-RR 2015, 67
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1997 - 1 StR 142/97
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mitverschuldens des …
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 299/12
Durch die Abgabe des Briefes erst am Tage des Fristablaufs hat der Angeklagte die Frist schuldhaft versäumt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 1 StR 142/97, BGHR StPO § 44 Verschulden 4). - BGH, 03.11.2009 - 3 StR 433/09
Unzulässige Revision (fehlende Begründung; fehlende Anträge)
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 299/12
Der vom Verteidiger unter dem 22. Juni 2012 eingelegten Revision kommt daneben keine eigenständige Bedeutung als Revisionseinlegung zu, weil ein Rechtsmittel bereits mit Schreiben vom 6. Juni 2012 eingelegt war und hierüber das Landgericht durch den angefochtenen Beschluss vom 14. Juni 2012 entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 StR 433/09 Rn. 3).
- BGH, 23.09.2015 - 4 StR 364/15
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Verschulden der Fristversäumnis: …
Das eigene Verschulden der Angeklagten wird dadurch aber nicht beseitigt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 299/12). - BGH, 11.11.2014 - 3 StR 430/14
Bedeutungslosigkeit der erneuten Revisionseinlegung nach Verwerfung
Dieses Rechtsmittel führt zu der Feststellung, dass den Schreiben des Beschwerdeführers vom 3. Januar und vom 11. Februar 2014 hinsichtlich der Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 12. Oktober 2006 keine eigenständige Bedeutung zukommt, weil er dieses Rechtsmittel bereits mit Schreiben vom 29. Dezember 2006 eingelegt hatte und über dessen Zulässigkeit durch den Senat durch den Beschluss vom 8. Februar 2007 abschließend entschieden worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 3 StR 433/09, vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11, juris Rn. 3; vom 22. August 2012 - 4 StR 299/12, juris Rn. 5).