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   BGH, 07.07.1998 - 4 StR 300/98   

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https://dejure.org/1998,5804
BGH, 07.07.1998 - 4 StR 300/98 (https://dejure.org/1998,5804)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1998 - 4 StR 300/98 (https://dejure.org/1998,5804)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - 4 StR 300/98 (https://dejure.org/1998,5804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 656
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 216/97

    Gebotenheit einer Jugendstrafe neben der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - 4 StR 300/98
    Zudem stellt sich die Annahme, bei dem Mädchen sei "mit den üblichen Schwierigkeiten, insbesondere in späteren Beziehungen zum männlichen Geschlecht zu rechnen" (UA 34), letztlich als bloße - wenn vielleicht auch naheliegende - Vermutung dar, auf die die Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten nicht gestützt werden darf (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Mai 1997 - 4 StR 216/97).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - 4 StR 300/98
    Zum einen hat das Landgericht damit in unzulässiger Weise den Strafzweck der §§ 174, 176 StGB strafschärfend berücksichtigt; denn Zweck dieser Vorschriften ist es, die ungestörte charakterliche und sexuelle Entwicklung von Kindern vor dem in diesem Alter schädigenden Einfluß sexueller Übergriffe zu schützen (BGHSt 29, 336, 340; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2 und 3; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 174 und § 176, jew. Rdn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90

    Strafschärfende Verwertung des Schutzziels bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - 4 StR 300/98
    Zum einen hat das Landgericht damit in unzulässiger Weise den Strafzweck der §§ 174, 176 StGB strafschärfend berücksichtigt; denn Zweck dieser Vorschriften ist es, die ungestörte charakterliche und sexuelle Entwicklung von Kindern vor dem in diesem Alter schädigenden Einfluß sexueller Übergriffe zu schützen (BGHSt 29, 336, 340; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2 und 3; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 174 und § 176, jew. Rdn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1993 - 4 StR 713/93

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener: Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - 4 StR 300/98
    Zum einen hat das Landgericht damit in unzulässiger Weise den Strafzweck der §§ 174, 176 StGB strafschärfend berücksichtigt; denn Zweck dieser Vorschriften ist es, die ungestörte charakterliche und sexuelle Entwicklung von Kindern vor dem in diesem Alter schädigenden Einfluß sexueller Übergriffe zu schützen (BGHSt 29, 336, 340; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2 und 3; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 174 und § 176, jew. Rdn. 1 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Es verstößt sowohl gegen das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) als auch gegen den Zweifelsgrundsatz, wenn bei einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes (§ 176 StGB) strafschärfend berücksichtigt wird, die "Tatfolgen seien nicht absehbar" (Anschluss an BGH, Beschl. v. 20.08.2003 - 2 StR 285/03 = NStZ-RR 2004, 41 = StV 2004, 479; 07.07.1998 - 4 StR 300/98 = StV 1998, 656; 09.12.1997 - 4 StR 596/97 = NStZ-RR 1998, 326 und 25.02.1997 - 4 StR 409/96 = StV 1997, 519).

    (1) Zum einen wird durch diese Erwägung gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 III StGB verstoßen (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20.08.2003 - 2 StR 285/03 = NStZ-RR 2004, 41 = StV 2004, 479; 07.07.1998 - 4 StR 300/98 = StV 1998, 656; 09.12.1997 - 4 StR 596/97 = NStZ-RR 1998, 326 und 25.02.1997 - 4 StR 409/96 = StV 1997, 519).

    (2) Zum anderen liegt auch ein Verstoß gegen den Grundsatz in dubio pro reo vor, weil das LG nicht feststehende, überdies sogar als "nicht absehbar" bezeichnete Tatfolgen strafschärfend gewertet hat Eine zum Nachteil des Angekl. auf bloße Vermutungen hinsichtlich möglicherweise auftretender Spätfolgen der Tat gestützte Strafzumessung ist indes unzulässig (BGH, Beschluss vom 20.08.2003 - 2 StR 285/03 = NStZ-RR 2004, 41 = StV 2004, 479 und 07.07.1998 - 4 StR 300/98 = StV 1998, 656).

  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (strafschärfende Berücksichtigung von

    Eine zum Nachteil des Angeklagten auf bloße Vermutungen gestützte Strafzumessung ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2003 2 StR 285/03 aaO; vom 7. Juli 1998 4 StR 300/98, StV 1998, 656).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Das hat zur Folge, dass auch die bloße, nicht näher begründete Annahme, es komme zu solchen Schäden, schon deshalb nicht zu Lasten des Angeklagten verwendet werden durfte, weil es sich um eine reine Vermutung handelt (BGH StV 1998, 656).

    Dass der Täter seine sexuellen Wünsche ohne Rücksichtnahme auf die Würde und den Willen des Opfers befriedigt und dabei seine egoistischen Interessen diesen überordnet, gehört zu den regelmäßigen Begleitumständen eines schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und unterliegt daher dem Verbot der Doppelverwertung (BGH StV 1998, 656 f.).

  • BGH, 28.08.2018 - 4 StR 320/18

    Grundsätze der Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung

    Gleiches gilt auch für die beiden Schwestern, die Geschädigten M. und S. Z. .' Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten unzulässiger Weise (§ 46 Abs. 3 StGB) den Strafzweck des § 176 StGB, der in dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 1998 - 4 StR 300/98, StV 1998, 656; vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00, StV 2002, 74, 75; vom 20. August 2003 - 2 StR 285/03, NStZ-RR 2004, 41; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 379/13), strafschärfend angelastet hat.
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01

    Zulässige Strafschärfung bei Sexualstraftaten bei Isolation des Opfers;

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur "Beeinflussung der Entwicklung des jungen Menschen im seelischen Bereich" (BGH StV 1998, 656 und 657; Beschl. vom 30. Juli 1998 - 4 StR 364/98) betreffen das geschützte Rechtsgut und sind deshalb nicht einschlägig.
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 194/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Anwendung des

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten unzulässigerweise (§ 46 Abs. 3 StGB) den Strafzweck des § 176 StGB, der in dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 1998 - 4 StR 300/98, StV 1998, 656; vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00, StV 2002, 74, 75; vom 20. August 2003 - 2 StR 285/03, NStZ-RR 2004, 41; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 379/13, juris Rn. 8; vom 26. August 2018 - 4 StR 320/18, juris Rn. 5), strafschärfend angelastet hat.
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