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   BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95   

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https://dejure.org/1995,4716
BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95 (https://dejure.org/1995,4716)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1995 - 4 StR 314/95 (https://dejure.org/1995,4716)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95 (https://dejure.org/1995,4716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tötungsvorsatz - Nähere Begründung - Tiefe Degenstiche - Rumpf des Opfers - Spielerisches Gefecht - Notwehr - Eskalation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95
    Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 758/81

    Einziehung der Tatwaffe - Rauschtat - Vollrausch - StGB - Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95
    Die Einziehung ist aber dann statthaft, wenn die Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 StGB vorliegen (BGHSt 31, 80, 81).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95
    Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95
    Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21

    Voraussetzungen der Sicherungseinziehung

    a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100; Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7; MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98

    Rücktritt vom Versuch bei Rauschtat; Rücktrittshorizont bei Rauschtat;

    Dies rechtfertigt es, den Schuldspruch ausnahmsweise aufrechtzuerhalten (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95).".
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