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BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Tötungsvorsatz - Nähere Begründung - Tiefe Degenstiche - Rumpf des Opfers - Spielerisches Gefecht - Notwehr - Eskalation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 100
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung
Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95
Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41). - BGH, 02.06.1982 - 2 StR 758/81
Einziehung der Tatwaffe - Rauschtat - Vollrausch - StGB - Verurteilung - …
Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95
Die Einziehung ist aber dann statthaft, wenn die Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 StGB vorliegen (BGHSt 31, 80, 81). - BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95
Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41). - BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch
- BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
Voraussetzungen der Sicherungseinziehung
a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100;… Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB). - BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
Rücktritt vom Versuch bei Rauschtat; Rücktrittshorizont bei Rauschtat; …
Dies rechtfertigt es, den Schuldspruch ausnahmsweise aufrechtzuerhalten (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95).".