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   BGH, 24.06.1993 - 4 StR 315/93   

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https://dejure.org/1993,7496
BGH, 24.06.1993 - 4 StR 315/93 (https://dejure.org/1993,7496)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 4 StR 315/93 (https://dejure.org/1993,7496)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 4 StR 315/93 (https://dejure.org/1993,7496)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine wirksame Anklage - Unbestimmtheit getroffener Feststellungen - Unzulängliche Darstellung einer Beweiswürdigung - Feststellungen zur Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses - Sicherheit eines Gerichts über die Tatbestandsverwirklichung im ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.1992 - 3 StR 407/92

    Schätzende Angaben über die durchschnittliche Häufigkeit der Tatbegehung als

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 315/93
    Unter diesen Umständen besteht die Gefahr, daß sich das Landgericht mit ungewissen Gesamtvorstellungen von den Taten begnügt hat, ohne die unerläßliche Sicherheit über die Tatbestandsverwirklichung im Einzelfall zu haben (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1).

    Eine wirksame Anklage im Sinne des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO liegt somit nicht vor (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1 und 2; vgl. auch Beschluß des Senats vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93 -); das Verfahren mußte deshalb wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt werden.

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 315/93
    Eine wirksame Anklage im Sinne des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO liegt somit nicht vor (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1 und 2; vgl. auch Beschluß des Senats vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93 -); das Verfahren mußte deshalb wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt werden.
  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 315/93
    Eine wirksame Anklage im Sinne des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO liegt somit nicht vor (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1 und 2; vgl. auch Beschluß des Senats vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93 -); das Verfahren mußte deshalb wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt werden.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Insofern folgen aus den unterschiedlichen Aufgaben von Anklage und Urteil unterschiedliche Anforderungen an deren Inhalt (vgl. zu allem Jähnke GA 1989, 376, 388 ff unter Hinweis auf Nowakowski, Fortgesetztes Verbrechen und gleichartige Verbrechensmenge, 1950, S. 55 ff; ferner zu den Anforderungen an die Tatindividualisierung in der Anklage bei einer fortgesetzten Handlung BGH NStZ 1992, 553; sehr viel enger aber BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3 und 4; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 4 StR 315/93 - zu den Anforderungen an die Feststellungen im Urteil zum Mindestschuldumfang bei einer fortgesetzten Handlung: BGH NStZ 1983, 326).
  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 3, 4, 7, 8, 10; Anklagesatz 4; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1993 - 4 StR 315/93).
  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

    Damit genügt die Anklage insoweit selbst bei Anwendung eines großzügigen Maßstabs (vgl. BGH MDR 1994, 399, 400 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; enger dagegen BGHR StPO § 200 I 1 Tat 3 und 4; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1993 - 4 StR 315/93) nicht den Anforderungen, die an die Darstellung des Anklagevorwurfs bei Serien gleichartiger Tatbegehungen zu stellen sind.
  • BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93

    Allgemeine Lebensführung - Tat - Anklage - Urteil - Strafzumessung -

    Lediglich der Besitz von 1, 52 g Heroingemisch ist auf der Grundlage der zugelassenen Anklage fehlerfrei festgestellt (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 1993 - 3 StR 118/93; v. 24. Juni 1993 - 4 StR 315/93; v. 7. April 1993 - 3 StR 86/93; BGHR StPO § 200 I S. 1 Tat 1, 3, 4).
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