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   BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17   

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https://dejure.org/2017,34067
BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17 (https://dejure.org/2017,34067)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2017 - 4 StR 320/17 (https://dejure.org/2017,34067)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17 (https://dejure.org/2017,34067)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 306 Abs. 1 StGB
    Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung; Vorliegen eines minderschweren Falls: Verhältnis von gesetzlich vertypten und fakultativen Strafmilderungsgründen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306 Abs 1 Nr 1 StGB
    Brandstiftung: Vorliegen einer "teilweisen Zerstörung" einer Stadthalle bei Nichtbenutzbarkeit einzelner Räume durch Rußanhaftungen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 306a Abs. 2, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 306 Abs. 2 StGB, § 21 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung; Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock; Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit für eine "nicht nur unerhebliche Zeit"; Einbeziehung eines minder schwerer Fall der Brandstiftung

  • rewis.io

    Brandstiftung: Vorliegen einer "teilweisen Zerstörung" einer Stadthalle bei Nichtbenutzbarkeit einzelner Räume durch Rußanhaftungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung; Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock; Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit für eine "nicht nur unerhebliche Zeit"; Einbeziehung eines minder schwerer Fall der Brandstiftung

  • rechtsportal.de

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung; Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock; Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit für eine "nicht nur unerhebliche Zeit"; Einbeziehung eines minder schwerer Fall der Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brandstiftung - und die teilweise Zerstörung des Gebäudes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).

    Für die Unbrauchbarkeit genügt grundsätzlich die Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit für eine "nicht nur unerhebliche Zeit' (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20 f.).

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt für einen Hang bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine physische Abhängigkeit bestehen muss (BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15 mwN).
  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 192/13

    Verfahrenshindernis der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Dies führt zur Teileinstellung des dem Beschluss vom 31. März 2017 nachfolgenden Verfahrens gemäß § 206a Abs. 1 StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13, BGHR StPO § 260 Abs. 3 Revisionsinstanz 3 mwN).
  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 430/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Eine teilweise Zerstörung ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 ? 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 14. Januar 2014 ? 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Ein Gebäude ist im Sinne des § 306a Abs. 1 StGB teilweise zerstört, wenn für eine nicht nur unerhebliche Zeit ein für das ganze Objekt zwecknötiger Teil oder dieses wenigstens für einzelne seiner wesentlichen Zweckbestimmungen unbrauchbar wird oder wenn einzelne seiner Bestandteile, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, vernichtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647, 648; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines Gebäudes)

    aa) Ein Gebäude ist teilweise zerstört, wenn es für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht wird, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, gänzlich vernichtet werden (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, StraFo 2017, 474; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, Rn. 24; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 306 Rn. 56).
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