Rechtsprechung
BGH, 15.10.1970 - 4 StR 326/70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fortgesetzte Blutschande und fortgesetzte Unzucht - Belastende Verwertung eines völligen Schweigens in der Hauptverhandlung - Vernehmung eines Ermittlungsrichters als Zeugen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65
Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer …
Auszug aus BGH, 15.10.1970 - 4 StR 326/70
Danach braucht nicht erörtert zu werden, wie zu entscheiden wäre, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung nur auf bestimmte Fragen nicht geantwortet oder sonst nur "teilweise" geschwiegen hätte (vgl. BGHSt 20, 298).Durch Erklärungen im Vorverfahren verliert jedoch das volle Schweigen des Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht seine geschlossene Schutzwirkung, etwa in dem Sinne, daß es im Rahmen seines Gesamtverhaltens nur als "Teilschweigen" aufzufassen wäre und deshalb Schlußfolgerungen gegen den Angeklagten zuließe (BGHSt 20, 298, 300) [BGH 03.12.1965 - 4 StR 573/65].
- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
Auszug aus BGH, 15.10.1970 - 4 StR 326/70
Nachdem die Tochter des Angeklagten in der Hauptverhandlung ihre Aussage verweigert hatte, war es zulässig, den Ermittlungsrichter als Zeugen darüber zu hören, was das Kind nach entsprechender Belehrung als Zeugin bekundet hat (BGHSt 2, 99, 106 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]; 13, 394) [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]. - BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
Auszug aus BGH, 15.10.1970 - 4 StR 326/70
Nachdem die Tochter des Angeklagten in der Hauptverhandlung ihre Aussage verweigert hatte, war es zulässig, den Ermittlungsrichter als Zeugen darüber zu hören, was das Kind nach entsprechender Belehrung als Zeugin bekundet hat (BGHSt 2, 99, 106 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]; 13, 394) [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59].
- BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
Auszug aus BGH, 15.10.1970 - 4 StR 326/70
Nachdem die Tochter des Angeklagten in der Hauptverhandlung ihre Aussage verweigert hatte, war es zulässig, den Ermittlungsrichter als Zeugen darüber zu hören, was das Kind nach entsprechender Belehrung als Zeugin bekundet hat (BGHSt 2, 99, 106 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]; 13, 394) [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]. - BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65
Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der …
Auszug aus BGH, 15.10.1970 - 4 StR 326/70
Aus seinem völligen Schweigen in der Hauptverhandlung durften keine für ihn nachteiligen Schlußfolgerungen gezogen werden (vgl. BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65];… GA 1969, 307). - BGH, 06.12.1966 - 1 StR 561/66
Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts einer an mittleren Schwachsinn …
Auszug aus BGH, 15.10.1970 - 4 StR 326/70
Ein über 14 Jahre altes Kind ist regelmäßig imstande, die Bedeutung eines ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrechtes zu begreifen und die Folgen seiner Aussage abzusehen (BGH NJW 1967, 360).
- BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98
Drogenkurier aus Jamaika - § 261 StPO, Beweiswürdigung, Schweigen des Angeklagten …
Weder darf ein anfängliches Schweigen bei einer Einlassung zur Sache in einer späteren Verfahrenssituation noch eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Sachäußerung als belastendes Beweisanzeichen verwendet werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 20, 281; 38, 302, 305;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 7, 9, 11, 14; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1970 - 4 StR 326/70 bei Dallinger, MDR 1971, 18; OLG Köln NStZ 1991, 52; OLG Zweibrücken StV 1986, 290; OLG Hamm NJW 1974, 1880, 1881). - BGH, 03.09.1974 - 5 StR 328/74
Überbesetzung der Strafkammer und Entzug des gesetzlichen Richters - Verstoß …
Aus dem Schweigen des Angeklagten dürfen allerdings keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 20, 281;… BGH GA 1969, 307; BGH 4 StR 326/70 vom 15. Oktober 1970, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1971, 18).