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   BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02   

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BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02 (https://dejure.org/2002,4267)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2002 - 4 StR 330/02 (https://dejure.org/2002,4267)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 4 StR 330/02 (https://dejure.org/2002,4267)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Nachholung einer Unterbringungsanordnung - Polytoxikomanie - Prüfungspflicht des Tatrichters - Zwingende Anordnung - Verminderte Schuldfähigkeit - Konkrete Erfolgsaussicht

  • blutalkohol PDF, S. 346
  • Judicialis

    StGB § 64; ; StGB § 21; ; StPO § 357; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 35; ; BtMG § 35 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; BtMG § 35
    Verhältnis zwischen § 64 StGB und § 35 BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02
    Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kommt es nicht darauf an, daß verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB besteht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 64 Rdn. 3).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02
    Es ist schließlich nicht ersichtlich, daß es bei dem Angeklagten an der erforderlichen konkreten Erfolgsaussicht der Unterbringung mangelt (BVerfGE 91, 1 ff.).
  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 235/98

    Durchführung einer Drogentherapie anstelle einer Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02
    Hiervon darf nicht abgesehen werden, weil eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1992, 932; BGH, Beschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 235/98).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02
    Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02
    Eine Erstreckung der Aufhebung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten, bei dem ebenfalls eine Drogenabhängigkeit festgestellt wurde (UA 33), der jedoch seine Revision zurückgenommen hat, scheidet aus, da die Entscheidung nach § 64 StGB bei jedem Angeklagten auf individuellen Erwägungen beruht (BGHR StPO § 357 Erstreckung 4 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02
    Hiervon darf nicht abgesehen werden, weil eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1992, 932; BGH, Beschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 235/98).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
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BGH, Entscheidung vom 18.10.2002 - 4 StR 330/02 (https://dejure.org/2002,13341)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 4 StR 330/02 (https://dejure.org/2002,13341)
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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 12
 
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Wird zitiert von ... (3)

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