Rechtsprechung
BGH, 09.08.2007 - 4 StR 339/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 315c StGB; § 27 StGB; § 354 Abs. 1 analog StPO; § 337 StPO
Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Eigenhändigkeit bei Täterschaft: Führer des Fahrzeugs; Beihilfe); Schuldspruchberichtigung analog § 354 Abs. 1 StPO (Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Täterschaft bei vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch rücksichtslose Fahrmanöver bei einer Verfolgungsfahrt; Erforderlichkeit von Feststellungen zum eigenhändigen Führen eines Fahrzeugs
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verfolgungsfahrt - Strassenverkehrsgefährdung
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 46 a; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 315 c; ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 2 b; ; StGB § 315 c Abs. 3 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2 § 315c Abs. 1
Mittäterschaft bei einem eigenhändigen Delikt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Eingriff in den Straßenverkehr
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Straßenverkehrsgefährdung - Deliktscharakter
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Straßenverkehrsgefährdung - Deliktscharakter
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
Eingriff in den Straßenverkehr - Täter im Sinne des § 315c StGB
Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 4 StR 339/07
Für die Annahme (mit-)täterschaftlichen Handelns des Angeklagten wäre dies jedoch erforderlich gewesen, da § 315 c StGB ein eigenhändiges Delikt ist, mithin (Mit-)Täter nur derjenige sein kann, der die Tatbestandshandlung selbst verwirklicht (vgl. BGH NJW 1996, 208).
- BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des …
Für die Tatbestände des § 315c Abs. 1 Nr. 1 und 2a) bis f) StGB ist aber anerkannt, dass deren Täter nur sein kann, wer durch sein eigenes Fahrverhalten eines der genannten Rechtsgüter gefährdet hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 339/07 Rn. 2; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 4 StR 187/95, NZV 1995, 364; Urteil vom 27. Juli 1962 - 215/62, BGHSt 18, 6, 8 f.;… Ernemann in SSW-StGB, 5. Aufl., § 315c Rn. 1 und 31;… krit. dazu Auerbach, Die eigenhändigen Delikte, 1978, S. 112 ff.). - LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19
Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt
Zwar handelt es sich bei dem Qualifikationstatbestand des § 315 d Abs. 2 StGB um ein eigenhändiges Delikt, welches einer zurechnenden Mittäterschaft nicht zugänglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09. August 2007 - 4 StR 339/07 - zu § 315c StGB, juris), die von dem Angeklagten vorgenommene Tathandlung der Teilnahme am Kraftfahrzeugrennen stellt jedoch bereits die erforderliche eigenhändige Tathandlung dar.