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   BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09   

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BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09 (https://dejure.org/2009,6100)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - 4 StR 340/09 (https://dejure.org/2009,6100)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09 (https://dejure.org/2009,6100)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Rechtsfolgenausspruchs dem maßgebenden Sitzungsprotokoll enstsprechend; Entgegenstehen der Ansprüche der Verletzten i.S.d. § 73 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) gegen den Verfall von Wertersatz

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1; ; StPO § 111i Abs. 2; ; StPO § 274

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Rechtsfolgenausspruchs dem maßgebenden Sitzungsprotokoll enstsprechend; Entgegenstehen der Ansprüche der Verletzten i.S.d. § 73 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) gegen den Verfall von Wertersatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09

    Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09
    In diesem Fall kann das Revisionsgericht auf diese niedrigere der beiden Strafen durcherkennen (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 311/07; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 369/00; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09).
  • BGH, 24.07.2007 - 4 StR 311/07

    Änderung des Strafausspruchs auf die Revision

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09
    In diesem Fall kann das Revisionsgericht auf diese niedrigere der beiden Strafen durcherkennen (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 311/07; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 369/00; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09).
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09
    "Wie sich aus der nach § 274 StPO allein maßgebenden Sitzungsniederschrift (BGHSt 34, 11, 12) ergibt, hat das Landgericht die Angeklagte zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt (Bd. J, Bl. 136), während nach dem Tenor und den Urteilsgründen der Urteilsurkunde auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erkannt wurde.
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 42/01

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls hinsichtlich der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09
    Insoweit ist daher der Rechtsfolgenausspruch entsprechend dem maßgebenden Sitzungsprotokoll abzuändern (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01).
  • BGH, 28.02.2007 - 1 StR 68/07

    Widerspruch zwischen Tenor und Gründen hinsichtlich der Strafhöhe

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09
    Der sich hieraus ergebende Widerspruch zu den Urteilsgründen beschwert die Angeklagte nicht, da es allein auf den verkündeten, ihr günstigeren Urteilstenor ankommt (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 4 StR 184/00; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 1 StR 68/07).".
  • BGH, 10.10.2000 - 4 StR 369/00

    Festsetzung der niedrigeren Strafe durch den BGH in entsprechender Anwendung des

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09
    In diesem Fall kann das Revisionsgericht auf diese niedrigere der beiden Strafen durcherkennen (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 311/07; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 369/00; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09).
  • BGH, 27.06.2000 - 4 StR 184/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Verkündeter Urteilstenor

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09
    Der sich hieraus ergebende Widerspruch zu den Urteilsgründen beschwert die Angeklagte nicht, da es allein auf den verkündeten, ihr günstigeren Urteilstenor ankommt (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 4 StR 184/00; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 1 StR 68/07).".
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Jedoch hat der Senat entsprechend § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO den Tenor des angefochtenen Urteils hinsichtlich der Verfallsentscheidung dahin neu gefasst, dass die beiden Elemente der Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO - dem Täter ist aus der Tat ein (ggf. gemäß § 73c StGB und/oder § 111i Abs. 2 Satz 4 StPO verminderter) Vermögenswert zugeflossen; - von der sonst gebotenen Anordnung von Verfall bzw. Wertersatzverfall wird gleichwohl wegen entgegenstehender Ansprüche Verletzter abgesehen, schon im Urteilstenor ausdrücklich genannt sind (so im Ergebnis z.B. auch BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Dies ergibt sich - jenseits der Beschlüsse vom 15. Juni 2010 - 4 StR 151/10 Rn. 1; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09 Rn. 1 f.; vom 14. Januar 2009 - 4 StR 579/08 Rn. 2 f.; vom 24. Juli 2007 - 4 StR 311/07 Rn. 1 und vom 13. September 1991 - 3 StR 315/91, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10 sowie Urteile vom 8. November 2017 - 2 StR 542/16 Rn. 1, 13-19; vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98 Rn. 2 f. (insoweit in BGHSt 44, 251 nicht abgedruckt) und vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07 Rn. 3 und der Verfahrenspraxis des Generalbundesanwalts - im Wesentlichen aus Folgendem:.

    Bei Divergenz ist der "authentische" Wortlaut der Urteilsformel aus der Sitzungsniederschrift gegenüber der Urteilsurkunde maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12 Rn. 2; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09 Rn. 2; vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01 Rn. 2; vom 13. September 1991 - 3 StR 315/91, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10 und vom 4. Februar 1986 - 1 StR 643/85, BGHSt 34, 11, 12; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 Rn. 9).

    Nur unter dem Gesichtspunkt des Beruhens (§ 337 Abs. 1 StPO) kann das Revisionsgericht auf die niedrigere Strafe durcherkennen (§ 354 Abs. 1 StPO entsprechend; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 Rn. 9; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09 Rn. 2).

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Der Senat kann hier ausschließen, dass das Tatgericht auf eine noch niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe als die von drei Jahren und sechs Monaten erkannt hätte, so dass der Senat auf diese niedrigere der beiden Strafen durcherkennt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09 mwN).
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