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   BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02   

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https://dejure.org/2002,6833
BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02 (https://dejure.org/2002,6833)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2002 - 4 StR 345/02 (https://dejure.org/2002,6833)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 345/02 (https://dejure.org/2002,6833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 29 BtMG; § 46 StGB; § 64 StGB; § 74 StGB; § 358 Abs. 2 Satz StPO
    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Gesamtwürdigung; besondere Glaubwürdigkeitsprüfung); Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Wirkungsgehalt); Nachholung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (keine ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Besondere Glaubwürdigkeitsprüfung bei nur einem Belastungszeugen - Wiedergabe der Aussagegenese des Zeugen - Persönlichkeit des Belastungszeugen - Einziehung nach § 74 StGB - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 31; ; StGB § 64; ; StGB § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.09.2002 - 3 StR 251/02

    Einziehung (Beziehungsgegenstand; Tatmittel)

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02
    Er wird ferner zu beachten haben, daß eine Einziehung nach § 74 StGB nur dann zulässig ist, wenn die Gegenstände zur Begehung oder Vorbereitung einer Tat gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, die den Gegenstand der Anklage bildete und vom Tatrichter festgestellt worden ist, oder wenn sie durch eine solche Tat hervorgebracht worden sind (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 6; BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - 3 StR 251/02).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen (st. Rspr., vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13) und auch in einer "Gesamtschau" gewürdigt hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02
    Ohne diese Angaben vermag das Revisionsgericht nicht zu prüfen, inwieweit die Einzelstrafen rechtsfehlerfrei bemessen sind, da die Wirkstoffmenge einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung der Schwere der Tat und die Bestimmung des Schuldumfangs darstellt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, würde einer Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht entgegenstehen (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen (st. Rspr., vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13) und auch in einer "Gesamtschau" gewürdigt hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen (st. Rspr., vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13) und auch in einer "Gesamtschau" gewürdigt hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 19.07.1996 - 2 StR 256/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Einziehung

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02
    Er wird ferner zu beachten haben, daß eine Einziehung nach § 74 StGB nur dann zulässig ist, wenn die Gegenstände zur Begehung oder Vorbereitung einer Tat gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, die den Gegenstand der Anklage bildete und vom Tatrichter festgestellt worden ist, oder wenn sie durch eine solche Tat hervorgebracht worden sind (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 6; BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - 3 StR 251/02).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen (st. Rspr., vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13) und auch in einer "Gesamtschau" gewürdigt hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14).
  • OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; Feststellung der

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen mit einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGH, Beschluss 4 StR 345/02 vom 22A 0.2002 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 150/10 vom 27.8.2010 und 2 Ss 164/11 vom 12.10.2011).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 377/12

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelhandel (mangelnde Angabe des Wirkstoffgehalts;

    Ohne diese Angabe vermag das Revisionsgericht nicht zu prüfen, inwieweit die Einzelstrafen rechtsfehlerfrei bemessen sind, da die Wirkstoffmenge einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung der Schwere der Tat und die Bestimmung des Schuldumfangs darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1 2 22. Oktober 2002 - 4 StR 345/02 - und vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602).
  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 2 Ss 108/13

    Sexuelle Nötigung: Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage;

    Die Konstanzanalyse bildet ein wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse (BGH, Beschlüsse 4 StR 345/02 vom 22.10.2002, juris, und 5 StR 39/03 vom 26.02.2003, juris; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 319/04 vom 08.12.2004 und 2 Ss 164/11 vom 12.10.2011).
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