Rechtsprechung
BGH, 10.08.1999 - 4 StR 345/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F., § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F.; § 46 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 23, 27 StGB;
Schwerer Raub; Versuch; Gesamtfreiheitsstrafe; Strafzumessung; Minder schwerer Fall; - Wolters Kluwer
Raub - Minder Schwerer Fall - Freiheitsstrafe - Einbeziehung früherer Verurteilungen - Gesamtes Tatbild - Subjektive Momente - Täterpersönlichkeit - Ausnahmestrafrahmen - Revision - Regelstrafrahmen - Gewaltsames Eindringen - Waffen und andere Werkzeuge
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 357; ; StGB § 249; ; StGB § 250; ; StGB § 27; ; StGB § 23; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249 Abs. 2, § 250 Abs. 3
Minder schwerer Fall des (schweren) Raubes
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 10.08.1999 - 4 StR 345/99
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f.).
- BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Bewaffnung beim Totschlag)
Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99).