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   BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88   

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https://dejure.org/1988,195
BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88 (https://dejure.org/1988,195)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1988 - 4 StR 352/88 (https://dejure.org/1988,195)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88 (https://dejure.org/1988,195)
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Katzenkönig

§§ 25, 26 StGB, Abgrenzung mittelbare Täterschaft - Anstiftung - Mittäterschaft, § 17 StGB, vermeidbarer Verbotsirrtum

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Katzenkönig

  • openjur.de

    §§ 17, 25 StGB
    Katzenkönig-Fall

  • Wolters Kluwer

    Katzenkönigfall - Auswirkung eines vermeidbaren Verbotirrtums des Tatnächsten auf die Beteiligungsform des Tatmittlers - Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung - Kriterium der vom Täterwillen getragenen objektiven Tatherrschaft - "Täterschaft hinter dem ...

  • opinioiuris.de

    Katzenkönig

  • RA Kotz

    Katzenkönig - Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Katzenkönig: Abgrenzug der Anstiftung von der mittelbaren Täterschaft

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Der Katzenkönig-Fall: Anstiftung oder mittelbare Täterschaft bei Verbotsirrtum?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 25 Abs. 1 2. Alt.

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 25

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Katzenkönig-Fall

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Der Katzenkönig

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Katzenkönig-Fall

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 347
  • NJW 1989, 912
  • MDR 1989, 79
  • NStZ 1989, 176
  • NStZ 1990, 32 (Ls.)
  • StV 1989, 296
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88

    Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Dies setzt aber eine Gesamtschau der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters voraus, bei der den wesentlich versuchsbezogenen Umständen, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, besonderes Gewicht zukommt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4).
  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 281/82

    Vorliegen der für die Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord erforderlichen

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Im vorliegenden Fall kommt es auf die Beantwortung der Frage an, weil den Angeklagten H. und P. - jedenfalls nach Überzeugung des Landgerichts - die für eine Verurteilung wegen Anstiftung zum versuchten Mord erforderliche Kenntnis des tatbezogenen Merkmals der Heimtücke nicht nachzuweisen war (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1969, 193; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1982 - 1 StR 281/82; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 StGB Rdn. 62, 64).
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51

    Strafbare Handlung als eine mit Strafe bedrohte Handlung - Irrtum durch einen

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in BGHSt 2, 169, 170; 30, 363, 364 ausgeführt, daß der mittelbare Täter die Tat durch einen anderen ausführe, der nicht selbst Täter sei.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Dies setzt aber eine Gesamtschau der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters voraus, bei der den wesentlich versuchsbezogenen Umständen, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, besonderes Gewicht zukommt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Der Mordversuch war beendet, da der Angeklagte nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung glaubte, der Erfolg werde eintreten (BGHSt 35, 90, 92 m. Nachw.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Von der Aufhebung des Strafausspruchs wird die - rechtsfehlerfreie - Anordnung der Unterbringung des Angeklagten R. nach § 63 StGB (vgl. BGHSt 34, 22) nicht berührt.
  • BGH, 16.09.1986 - 5 StR 51/86

    Absperrung eines Lagergeländes als Gehilfenbeitrag

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Ein solcher Entschuldigungs- oder Strafausschließungsgrund (vgl. Lackner aaO) kann, wenn er überhaupt besteht, dem Täter allenfalls unter der Voraussetzung zugebilligt werden, daß eine gewissenhafte Prüfung des Vorliegens einer Notstandssituation stattgefunden hat (vgl. die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des § 35 StGB n.F.: BGHR StGB § 35 Abs. 2 Satz 1 Gefahr, abwendbare 1; Hirsch in LK aaO § 34 StGB Rdn. 77 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Dies setzt aber eine Gesamtschau der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters voraus, bei der den wesentlich versuchsbezogenen Umständen, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, besonderes Gewicht zukommt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4).
  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 168/83

    Sirius - § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft, Selbsttötung, überlegenes

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
    Die Abgrenzung hängt im Einzelfall von Art und Tragweite des Irrtums und der Intensität der Einwirkung des Hintermannes ab (vgl. BGHSt 32, 38, 42).
  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Entscheidend kommt es aber darauf an, ob der Hintermann die Tatherrschaft im Sinne der Herrschaft über das Ob und Wie der Tatbestandsverwirklichung, unter Umständen auch nur den Willen zur Tatherrschaft, sowie ein eigenes Tatinteresse hatte (BGHSt 35, 347ff., Rn 14ff. bei juris; Schünemann, a.a.O., § 25, Rn. 65; Fischer, StGB, 62. Auflage, § 25, Rn. 6).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Diese Begriffsbestimmung, die der Lehre vom Verantwortungsprinzip entspricht, ist in den genannten Entscheidungen indes nicht tragend (BGHSt 35, 347, 351).

    In der Entscheidung BGHSt 35, 347 (Katzenkönig) schließlich hat der Bundesgerichtshof mittelbare Täterschaft bei einem - eingeschränkt - schuldhaft handelnden Tatmittler, der sich allerdings in einem vermeidbaren Verbotsirrtum befand, bejaht und zur Begründung ausgeführt, jedenfalls für Fälle der zu entscheidenden Art komme es nicht auf die Frage an, ob der Tatmittler schuldhaft handle, sondern auf die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft des Hintermannes.

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    bb) Die Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft ist in der Literatur insbesondere für die Fälle umstritten, in denen der Hintermann einen Verbotsirrtum des "Werkzeuges" ausnutzt (vgl. die Nachweise in BGHSt 35, 347, 351 ff. und bei Cramer aaO § 25 Rdn. 38).

    cc) Von dem in BGHSt 35, 347 entschiedenen Sachverhalt unterscheidet sich der vorliegende Fall allerdings insofern, als die Angeklagten Sch. und Dr. T. - wie sich den Feststellungen und den Strafzumessungserwägungen des Landgerichts entnehmen läßt - sich ihrerseits ebenfalls in einem Irrtum über das Verbotensein ihres Verhaltens befunden haben.

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