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   BGH, 18.09.2008 - 4 StR 353/08   

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BGH, 18.09.2008 - 4 StR 353/08 (https://dejure.org/2008,4922)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2008 - 4 StR 353/08 (https://dejure.org/2008,4922)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2008 - 4 StR 353/08 (https://dejure.org/2008,4922)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 556
  • NStZ-RR 2009, 21
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auszug aus BGH, 18.09.2008 - 4 StR 353/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO in objektiver Hinsicht zwei Voraussetzungen: Die verlangte Beweiserhebung kann nichts Sachdienliches zu Gunsten des Antragstellers erbringen; darüber hinaus muss sie geeignet sein, den Abschluss des Verfahrens wesentlich hinauszuzögern; in subjektiver Hinsicht muss sich der Antragsteller der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bewusst sein und mit dem Antrag ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezwecken (vgl. BGHSt 51, 333, 336).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Subjektiv muss sich der Antragsteller der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bzw. der Unbegründetheit der Richterablehnung bewusst sein und mit dem Antrag bzw. dem Gesuch ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezwecken (zu Beweisanträgen: BGH, 4 StR 353/08 v. 18.09.2008 - NStZ-RR 2009, 21/22 ; 3 StR 46/16 v. 28.06.2016 - NStZ-RR 2017, 21 ; zu Ablehnungsgesuchen: KK-StPO/Scheuten, 7. Aufl. § 26a Rn. 10; LR-StPO/Siolek, 26. Aufl. § 26a Rn. 27).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Neben den objektiven Voraussetzungen des § 244 Abs. 3, Satz 2, 6. Alt. StPO, wonach die verlangte Beweiserhebung nach Ansicht des Gerichts nichts Sachdienliches zugunsten des Antragstellers erbringen kann und des weiteren geeignet ist, den Abschluss des Verfahrens wesentlich hinauszuzögern (vgl. hierzu jüngst kritisch BGHSt 51, 333 ), muss in subjektiver Hinsicht gerade hinzukommen, dass sich der Antragsteller der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bewusst ist und er ausschließlich die Verzögerung des Verfahrens bezweckt (vgl. BGHSt 51, 333 ; BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - 4 StR 353/08 -, NStZ-RR 2009, S. 21).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
    Subjektiv muss sich der Antragsteller der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bzw. der Unbegründetheit der Richterablehnung bewusst sein und mit dem Antrag bzw. dem Gesuch ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezwecken (zu Beweisanträgen: BGH, 4 StR 353/08 v. 18.09.2008 - NStZ-RR 2009, 21/22 ; 3 StR 46/16 v. 28.06.2016 - NStZ-RR 2017, 21 ; zu Ablehnungsgesuchen: KK-StPO/Scheuten, 7. Aufl. § 26a Rn. 10; LR-StPO/Siolek, 26. Aufl. § 26a Rn. 27).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 359/10

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Da es in dem beanstandeten Beschluss aber an jeglicher Darlegung dazu fehlt, weshalb der Beweis nichts Entlastendes für den Beschwerdeführer erbringen können soll, ist es dem Senat verwehrt, die - nach den Umständen nicht auf der Hand liegende - Beurteilung vorzunehmen, ob die Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten der Erforschung der Wahrheit dienlich gewesen wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - 4 StR 353/08, NStZ-RR 2009, 21).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
    Subjektiv muss sich der Antragsteller der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bzw. der Unbegründetheit der Richterablehnung bewusst sein und mit dem Antrag bzw. dem Gesuch ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezwecken (zu Beweisanträgen: BGH, 4 StR 353/08 v. 18.09.2008 - NStZ-RR 2009, 21/22 ; 3 StR 46/16 v. 28.06.2016 - NStZ-RR 2017, 21 ; zu Ablehnungsgesuchen: KK-StPO/Scheuten, 7. Aufl. § 26a Rn. 10; LR-StPO/Siolek, 26. Aufl. § 26a Rn. 27).
  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 46/16

    Aussichtslosigkeit der beantragten Beweiserhebung als Voraussetzung einer

    Hierzu hat es zunächst - im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1966 - 2 StR 242/66, BGHSt 21, 118, 121 f.; Beschlüsse vom 18. September 2008 - 4 StR 353/08, NStZ-RR 2009, 21; vom 8. Juni 2011 - 3 StR 49/11, NStZ 2011, 646; jew. mwN) - ausgeführt, sei, dass die beantragte Beweiserhebung nichts Sachdienliches erbringen könne.
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