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   BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16   

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https://dejure.org/2016,42873
BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16 (https://dejure.org/2016,42873)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2016 - 4 StR 354/16 (https://dejure.org/2016,42873)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16 (https://dejure.org/2016,42873)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 267 Abs 1 StGB
    Konkurrenzen bei Urkundenfälschung: Mehrmaliger Gebrauch gefälschter Kraftfahrzeugkennzeichen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 1, 3. Alt. StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Annahme zweier rechtlich selbständiger Taten der Urkundenfälschung; Nutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr mit falschen amtlichen Kennzeichen; Mehrfacher Gebrauch einer gefälschten Urkunde; Wiedereinsetzung in den ...

  • rewis.io

    Konkurrenzen bei Urkundenfälschung: Mehrmaliger Gebrauch gefälschter Kraftfahrzeugkennzeichen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Konkurrenzen bei Urkundenfälschung: Mehrmaliger Gebrauch gefälschter Kraftfahrzeugkennzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahren mit gefälschten Kfz-Kennzeichen: Eine oder mehrere Taten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsches Autokennzeichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1045
  • NStZ-RR 2017, 26
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16
    Zwar trifft es zu, dass der Angeklagte den Tatbestand des Gebrauchmachens von einer unechten Urkunde gemäß § 267 Abs. 1, 3. Alt. StGB verwirklicht hat, indem er in den Fällen II. 5 und 6 der Urteilsgründe sein mit falschen amtlichen Kennzeichen versehenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, Rn. 10; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272).

    Die Strafkammer hat jedoch nicht bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dieser mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15, Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3).

    Das hat zur Folge, dass der in der Fahrzeugnutzung liegende mehrfache Gebrauch einer unechten Urkunde und deren vorangegangene Herstellung als tatbestandliche Handlungseinheit eine Tat der Urkundenfälschung bildeten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15, Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, Rn. 10).

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 279/15

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer gefälschten Urkunde nach beim

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16
    Die Strafkammer hat jedoch nicht bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dieser mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15, Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3).

    Das hat zur Folge, dass der in der Fahrzeugnutzung liegende mehrfache Gebrauch einer unechten Urkunde und deren vorangegangene Herstellung als tatbestandliche Handlungseinheit eine Tat der Urkundenfälschung bildeten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15, Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, Rn. 10).

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16
    Die Strafkammer hat jedoch nicht bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dieser mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15, Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16
    Zwar trifft es zu, dass der Angeklagte den Tatbestand des Gebrauchmachens von einer unechten Urkunde gemäß § 267 Abs. 1, 3. Alt. StGB verwirklicht hat, indem er in den Fällen II. 5 und 6 der Urteilsgründe sein mit falschen amtlichen Kennzeichen versehenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, Rn. 10; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers gegen Einstellungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16
    Die für die Fälle II. 1 bis 6 unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Idar/Oberstein vom 21. Mai 2015 gebildete Gesamtstrafe kann trotzdem bestehen bleiben, weil der Senat mit Rücksicht auf die verbleibenden Einzelstrafen (drei Mal sieben Monate Freiheitsstrafe, zwei Mal sechs Monate Freiheitsstrafe, einmal vier Monate Freiheitsstrafe und einmal 120 Tagessätze Geldstrafe) und den unverändert gebliebenen Schuldumfang ausschließen kann, dass die Strafkammer auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139, 140; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, Rn. 5; MeyerGoßner in: MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 354 Rn. 22 aE).
  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12

    Gewerbsmäßiger Betrug (Tateinheit bei Schneeballsystemen)

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16
    Die für die Fälle II. 1 bis 6 unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Idar/Oberstein vom 21. Mai 2015 gebildete Gesamtstrafe kann trotzdem bestehen bleiben, weil der Senat mit Rücksicht auf die verbleibenden Einzelstrafen (drei Mal sieben Monate Freiheitsstrafe, zwei Mal sechs Monate Freiheitsstrafe, einmal vier Monate Freiheitsstrafe und einmal 120 Tagessätze Geldstrafe) und den unverändert gebliebenen Schuldumfang ausschließen kann, dass die Strafkammer auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139, 140; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, Rn. 5; MeyerGoßner in: MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 354 Rn. 22 aE).
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher

    Es hat aber übersehen, dass dann, wenn der Täter schon beim Anbringen der Kennzeichen den Vorsatz hat, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    und 2. der Urteilsgründe trotz der kurzzeitigen Fahrtunterbrechung als einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alternative StGB in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272), übersehen, dass auch der mehrfache selbständige Gebrauch einer unechten Urkunde mit dem Herstellen der unechten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit eine materiellrechtliche Tat bilden, wenn der mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).

    Bringt der Täter die für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichen - wie hier - an einem Fahrzeug an, um dieses als vermeintlich zugelassen im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, ist ein solcher Gesamtvorsatz naheliegend gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, aaO; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15 Rn. 5).

  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16

    Urkundenfälschung (Nutzung gestohlener amtlicher Kennzeichen im öffentlichen

    b) Hat der Täter schon beim Anbringen der gestohlenen amtlichen Kennzeichen den Vorsatz, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, stellen der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349, vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, und vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27).
  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Herstellung und nachfolgendes Gebrauchmachen desselben Schecks bilden dabei jeweils eine Tat (vgl. BGHSt 5, 291, 293; BGH NStZ-RR 2017, 26; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 267 Rdn. 58; s. nachfolgend unter lit. b) aa) ), deren Handlungsorte allerdings ausschließlich im Ausland lagen.

    Beispiele mehrfachen Gebrauchmachens und der Zusammenfassung dieser Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne sind die von Vornherein beabsichtigte Verwendung verfälschter Kraftfahrzeugkennzeichen im Straßenverkehr bei mehreren Fahrten (BGH NStZ-RR 2017, 26; Beschlüsse vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15, und vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15 [jeweils juris]), die Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere gegenüber unterschiedlichen Kaufinteressenten (BGH wistra 2014, 349) oder die Vorlage gefälschter Verdienstbescheinigungen bei einer Kontoeröffnung und dem Abschluss eines Kreditvertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 406/11 [juris]).

  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17

    Mittelbare Falschbeurkundung (keine Erfassung von Gewerbeanmeldungen mangels

    Maßgebend ist insofern der Täuschungsvorsatz, den der Täter bei der Herstellung der Urkunde hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, BeckRS 2015, 12689; Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26 f.; Erb in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 267 Rn. 217; Heine/Schuster in Schönke/Schröder, § 267 Rn. 79 ff.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 267 Rn. 58, jeweils mwN).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

    Eines legitimierenden Anknüpfungspunkts im Inland darüber hinaus bedarf es danach bei der Verfolgung einer Auslandstat zur Anwendung deutschen Strafrechts grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2016 - 2 StR 96/14, BGHSt 61, 290, Rn. 8 ff. [mAnm Heim NJW 2017, 1045] und vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 5, im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 ARs 10/15 Rn. 6 ff., jeweils mwN; krit. Schiemann, JR 2017, 339 ff. ["Strafrechtsimperialismus"]).
  • BGH, 30.01.2019 - 4 StR 385/18

    Urkundenfälschung (Brief- und Paketmarken)

    Hat der Täter schon beim Herstellen der unechten Urkunde den Vorsatz, diese - gegebenenfalls auch mehrfach - zu verwenden und geschieht dies in der Folge auch, so verbinden sich die darin liegenden mehrfachen Verwirklichungen des Tatbestandes des § 267 Abs. 1 StGB zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit, sodass im Ergebnis nur eine Urkundenfälschung vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205; Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16; NStZ-RR 2017, 26 f.; Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; weitere Nachweise bei Erb in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 267 Rn. 217).
  • BGH, 18.07.2023 - 4 StR 42/23

    Konkurrenzrechtliche Wertung von Taten; Anordnung einer lebenslangen Sperre für

    Das hat zur Folge, dass der in der Fahrzeugnutzung liegende mehrfache Gebrauch einer unechten Urkunde und deren vorangegangene Herstellung als tatbestandliche Handlungseinheit eine Tat der Urkundenfälschung bilden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20 Rn. 8; Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16 Rn. 5; jeweils mwN).
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