Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2016 - 4 StR 360/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49799
BGH, 22.12.2016 - 4 StR 360/16 (https://dejure.org/2016,49799)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2016 - 4 StR 360/16 (https://dejure.org/2016,49799)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16 (https://dejure.org/2016,49799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,49799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 46 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bestimmung der Betäubungsmittelmenge bei auf späterer Veräußerung zielendem Anbau; Strafzumessung: Berücksichtigung der angestrebten Wirkstoffmenge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Feststellung der nicht geringen Menge bei Anbau von Cannabispflanzen zwecks späterer Veräußerung der Ernte

  • IWW

    § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Beisichführen einer Schusswaffe; Berücksichtigung der möglichen Sperrwirkung des Strafrahmens; Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Feststellung der nicht geringen Menge bei Anbau von Cannabispflanzen zwecks späterer Veräußerung der Ernte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Beisichführen einer Schusswaffe; Berücksichtigung der möglichen Sperrwirkung des Strafrahmens; Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; BtMG § 30a Abs. 3
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Beisichführen einer Schusswaffe; Berücksichtigung der möglichen Sperrwirkung des Strafrahmens; Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Feststellung der nicht geringen Menge bei Anbau von Cannabispflanzen zwecks späterer Veräußerung der Ernte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Cannabisplantage - und die erwartete Erntemenge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 302/13

    Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge (Wirkstoffgehalt;

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - 4 StR 360/16
    Bei einem auf spätere Veräußerung zielenden Anbau von Cannabispflanzen ist für die Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die Menge maßgeblich, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99; vom 6. November 2013 - 5 StR 302/13 Rn. 9 f.).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 22.12.2016 - 4 StR 360/16
    Bei einem auf spätere Veräußerung zielenden Anbau von Cannabispflanzen ist für die Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die Menge maßgeblich, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99; vom 6. November 2013 - 5 StR 302/13 Rn. 9 f.).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Die Menge ist maßgeblich, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 f.; vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16, juris Rn. 9; vom 6. November 2013 - 5 StR 302/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass bei einem auf spätere Veräußerung zielenden Anbau von Cannabispflanzen für die Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die Menge maßgeblich ist, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17, juris Rn. 36; vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16, juris Rn. 9; vom 6. November 2013 - 5 StR 302/13, juris Rn. 9; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 f.).

    Dementsprechend ist auch für den Schuldumfang bei der Strafzumessung die Menge an Wirkstoff maßgeblich, die mit dem Anbau letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16, aaO).

    Stehen keine Referenzwerte aus einem früheren Anbau zur Verfügung, muss die zu erwartende Ertragsmenge - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - geschätzt werden (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16, aaO; KG, Urteil vom 19. Juli 2017 - (5) 161 SS 94/17 (54/17), juris Rn. 6; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29a Rn. 64 f.; MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29a Rn. 70 f.; Patzak/Goldhausen, NStZ 2014, 384, 386).

  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 534/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Pflanzen (Bestimmen der

    Maßgeblich ist die Menge, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 StR 391/19; Urteile vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17; vom 8 9 10 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 f.; Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20).
  • KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der

    Danach ist die Menge maßgeblich, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16 -, juris Rn. 9, BGH a.a.O., juris Rn. 27; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG 8. Auflage, § 29a Rn. 105).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht