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   BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15   

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https://dejure.org/2016,1176
BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15 (https://dejure.org/2016,1176)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2016 - 4 StR 361/15 (https://dejure.org/2016,1176)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 (https://dejure.org/2016,1176)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem freisprechenden Urteil: Gesamtwürdigung; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Beweiswürdigung durch den Tatrichter bzgl. Freispruchs vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Beweiswürdigung durch den Tatrichter bzgl. Freispruchs vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Prüfung der Beweiswürdigung durch den Tatrichter bzgl. Freispruchs vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und ihre revisionsrechtliche Überprüfung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, wistra 2008, 22, 24 jeweils mwN).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, wistra 2008, 22, 24 jeweils mwN).
  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es jedoch in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 10. November 2015 - 1 StR 235/15, Rn. 39; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 19 und vom 22. August 2002 - 5 StR 240/02, wistra 2002, 430 jeweils mwN).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es jedoch in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 10. November 2015 - 1 StR 235/15, Rn. 39; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 19 und vom 22. August 2002 - 5 StR 240/02, wistra 2002, 430 jeweils mwN).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es jedoch in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 10. November 2015 - 1 StR 235/15, Rn. 39; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 19 und vom 22. August 2002 - 5 StR 240/02, wistra 2002, 430 jeweils mwN).
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Vielmehr hängt das Maß der gebotenen Darlegung von der jeweiligen Beweislage und dem Grad des Tatverdachts ab (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28 und vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    An der in seinem Urteil vom 14. Januar 2016 (4 StR 361/15) geäußerten Rechtsauffassung, wonach im Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Revision der Nebenklage auch die in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung unterliegt, hält der Senat nicht mehr fest (vgl. für den vergleichbaren Fall einer auf einen Teilfreispruch beschränkten Revision der Staatsanwaltschaft Senatsurteil vom heutigen Tag - 4 StR 303/17).
  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 - und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - jeweils juris).

    Insbesondere wenn jedoch das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl erhebliche Belastungsindizien vorliegen, muss es in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung alle wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 - und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - jeweils juris; Ott in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 261 Rdn. 51, 82).

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