Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33407
BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20 (https://dejure.org/2020,33407)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2020 - 4 StR 364/20 (https://dejure.org/2020,33407)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 4 StR 364/20 (https://dejure.org/2020,33407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,33407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 267 Abs. 1 Var. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB
    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der Tat); Urkundenfälschung (Anbringung eines für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 267 Abs 1 Alt 1 StGB, § 267 Abs 1 Alt 3 StGB, § 21 Abs 1 StVG
    Strafverurteilung wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis: Konkurrenzverhältnis bei Entwenden eines amtlichen Kfz-Kennzeichens und anschließender Fahrzeugnutzung; Doppelverwertungsverbot beim Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Klammerwirkung durch fortdauernde Nutzung eines entwendeten Kfz mit entwendetem Kennzeichen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Herstellen einer unechten Urkunde in der Anbringung eines für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichens und Gebrauchmachen dieser durch Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr als tatbestandliche Handlungseinheit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 267 Abs. 1 Alt. 1 und Alt. 3
    Herstellen einer unechten Urkunde in der Anbringung eines für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichens und Gebrauchmachen dieser durch Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr als tatbestandliche Handlungseinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Urkundenfälschung am Kfz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tateinheit mittels falschen Auto-Kennzeichens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Unrechtseinsicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat dann zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, Rn. 7; Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17, NJW 2018, 87, Rn. 24 m. Anm. Hoven; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, Tz. 10; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871, Rn. 5 mwN).

    Dabei steht die Urkundenfälschung im Wege der natürlichen Handlungseinheit auch mit dem Diebstahl der Kennzeichen in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871, Rn. 6).

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98

    Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von 15 % HHC;

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
    Bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe für die zu einer Tateinheit zusammengefassten Delikte wird der neue Tatrichter zu beachten haben, dass das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) die Verhängung einer höheren Einzelstrafe nicht verbietet; die Summe aus der neuen Einzelstrafe und den verbleibenden Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe dürfen aber nicht höher sein als bisher (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 1 StR 730/92, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 6; Urteil vom 7. März 1989 - 5 StR 575/88, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3 mwN).
  • BGH, 21.12.1992 - 1 StR 730/92

    Annahme eines unrichtigen Konkurrenzverhältnisses von mehreren Straftaten

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
    Bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe für die zu einer Tateinheit zusammengefassten Delikte wird der neue Tatrichter zu beachten haben, dass das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) die Verhängung einer höheren Einzelstrafe nicht verbietet; die Summe aus der neuen Einzelstrafe und den verbleibenden Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe dürfen aber nicht höher sein als bisher (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 1 StR 730/92, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 6; Urteil vom 7. März 1989 - 5 StR 575/88, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3 mwN).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19

    Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
    Die Tatbegehung als solche darf dem Täter aber nicht zusätzlich angelastet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19, Rn. 6 (unzulässiger Vorwurf der Tatvollendung); Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, Rn. 16 (energische Verfolgung des Tatziels); Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 (mehrfache Gelegenheit, die Tat abzubrechen); Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 76b mwN).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 95/12

    Geographische Zuordnung einer kriminellen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
    Dies hat auch die Aufhebung der an sich rechtsfehlerfrei erfolgten Verurteilungen wegen eines tateinheitlich begangenen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer tateinheitlich begangenen Urkundenfälschung zur Folge (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732, Rn. 16; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 95/12, Rn. 7).
  • BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat dann zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, Rn. 7; Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17, NJW 2018, 87, Rn. 24 m. Anm. Hoven; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, Tz. 10; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 503/14

    Fehlerhafte Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
    Der Senat hat bei der Neufassung des Schuldspruchs darauf verzichtet, die Fälle gleichartiger Tateinheit kenntlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 ? 4 StR 503/14, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat dann zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, Rn. 7; Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17, NJW 2018, 87, Rn. 24 m. Anm. Hoven; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, Tz. 10; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
    Bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe für die zu einer Tateinheit zusammengefassten Delikte wird der neue Tatrichter zu beachten haben, dass das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) die Verhängung einer höheren Einzelstrafe nicht verbietet; die Summe aus der neuen Einzelstrafe und den verbleibenden Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe dürfen aber nicht höher sein als bisher (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 1 StR 730/92, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 6; Urteil vom 7. März 1989 - 5 StR 575/88, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3 mwN).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
    Die Tatbegehung als solche darf dem Täter aber nicht zusätzlich angelastet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19, Rn. 6 (unzulässiger Vorwurf der Tatvollendung); Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, Rn. 16 (energische Verfolgung des Tatziels); Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 (mehrfache Gelegenheit, die Tat abzubrechen); Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 76b mwN).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung

  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung aufgrund fehlender

  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15

    Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur

  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 575/88

    Rechtliche Wirkungen der Aufhebung von Einzelstrafen zur Ermöglichung der

  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Anlegen eines online-Kundenkontos unter

    Denn nicht anders als beim Herstellen und Gebrauchen einer unechten Urkunde innerhalb des Tatbestands der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB; dazu BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21 Rn. 8; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20 Rn. 5 und vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 Rn. 4; je mwN) ist bei der Strafvorschrift des § 269 Abs. 1 StGB zwischen dem Speichern (oder Verändern) der beweiserheblichen Daten und deren anschließendem Gebrauchen von einer tatbestandlichen Handlungseinheit, namentlich einer Bewertungseinheit, auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6); das Gebrauchen und die betrugsrelevanten Täuschungen sind ihrerseits eins.
  • BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Die neu festzusetzende Einzelstrafe wird jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen beiden Einzelstrafen wie auch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 ? 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; vom 19. November 2002 ? 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 ? 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21

    Konkurrenzen (räuberischer Diebstahl; Urkundenfälschung; schwerer gefährlicher

    Zugleich bildet das Herstellen der unechten Urkunde mit dem anschließenden Gebrauchen der unechten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit, mithin eine einheitliche Urkundenfälschung, welche ihrerseits - wie vom Landgericht insoweit zutreffend angenommen - mit dem versuchten Betrug an der Tankstelle (Fall II.4.) im Verhältnis der Tateinheit steht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht dem nicht entgegen; die Summe aus den neu zu bestimmenden Einzelstrafen und der verbleibenden Einzelstrafe (Fall II.45 der Urteilsgründe) sowie die neue Gesamtstrafe (vgl. zu dieser weiter einschränkend sogleich) dürfen aber nicht höher sein als bisher (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20; vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 18.07.2023 - 4 StR 42/23

    Konkurrenzrechtliche Wertung von Taten; Anordnung einer lebenslangen Sperre für

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, während der Fahrzeugnutzungen begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zudem zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht schwerer wiegen, zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20 Rn. 5; Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23

    Rechtsfehlerhaftigkeit der konkurrenzrechtlichen Bewertung sämtlicher vom

    Die Höhe einer oder mehrerer gegebenenfalls neu festzusetzender Einzelstrafen ist jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen - jeweils betroffenen - Einzelstrafen wie auch durch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, juris Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7, vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht