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   BGH, 09.09.2014 - 4 StR 365/14   

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https://dejure.org/2014,27433
BGH, 09.09.2014 - 4 StR 365/14 (https://dejure.org/2014,27433)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2014 - 4 StR 365/14 (https://dejure.org/2014,27433)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2014 - 4 StR 365/14 (https://dejure.org/2014,27433)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315c Abs 1 Nr 1 StGB
    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs: Anforderungen an den subjektiven Deliktstatbestand

  • Wolters Kluwer

    Mindestens bedingt vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs: Anforderungen an den subjektiven Deliktstatbestand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestens bedingt vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1
    Mindestens bedingt vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahme einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und der Vorsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfordernis des Vorsatzes bei einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftstrafe für Gefährdung des Straßenverkehrs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 384
  • NZV 2015, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15

    Betrug (vollendeter Betrug durch Tanken an Selbstbedienungstankstelle:

    Der Täter muss insoweit die Umstände kennen, die den Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als nahe liegende Möglichkeit erscheinen lassen und sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfinden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14, zfs 2014, 713; Hentschel/König/ Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 315c Rn. 48).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dies bedeutet in subjektiver Hinsicht, dass der Täter nur dann mit dem erforderlichen zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz handelt, wenn er über die allgemeine Gefährlichkeit des Alleinrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14 Rn. 3; Beschluss vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150; Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 591/91 Rn. 9; Urteil vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.; LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 101 und § 315c Rn. 191 mwN).
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

    a) Ein bedingter Gefährdungsvorsatz im Sinne des § 315d Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter über die allgemeine Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2022 ? 4 StR 377/21 Rn. 10; Beschluss vom 13. Januar 2016 ? 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 ? 4 StR 365/14 Rn. 3; Urteil vom 24. Juli 1975 ? 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 ? 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.).
  • BGH, 19.12.2019 - 4 StR 560/19

    Belegen des bedingten Vorsatzes des Täters bzgl. der von ihm verursachten

    b) Das Landgericht hat rechtsfehlerhaft die Voraussetzungen der Vorsatz-Vorsatz-Kombination in der Variante des § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB bejaht (zur Systematik des § 315c StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14, zfs 2014, 713; vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NJW 2016, 1109; vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, DAR 2017, 381).
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