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   BGH, 20.10.1977 - 4 StR 366/77   

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BGH, 20.10.1977 - 4 StR 366/77 (https://dejure.org/1977,8858)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1977 - 4 StR 366/77 (https://dejure.org/1977,8858)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77 (https://dejure.org/1977,8858)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Tötung der Ehefrau durch Stiche in den Rücken - Vorliegen eines straflosen Totschlagsversuchs - Prüfung eines Rücktritts - Vorliegen einer freiwilligen und ernsthaften Bemühung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 20.10.1977 - 4 StR 366/77
    Für die Entscheidung darüber sind die Vorstellungen des Angeklagten maßgeblich (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 330).

    Denn in beiben Fällen war der erstrebte Erfolg nach seiner Vorstellung eingetreten und der Versuch damit beendet (vgl. BGHSt 22, 330, 332 f).

  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch

    Auszug aus BGH, 20.10.1977 - 4 StR 366/77
    Somit könnte, da der Angeklagte am Nichteintritt eines tödlichen Erfolges keinen Anteil hatte, der Totschlagsversuch als solcher nur dann straflos bleiben, wenn der Angeklagte sich freiwillig und ernsthaft bemüht hätte, die Vollendung zu verhindern (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB; so auch schon vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift BGHSt 11, 324).
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 20.10.1977 - 4 StR 366/77
    Für die Entscheidung darüber sind die Vorstellungen des Angeklagten maßgeblich (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 330).
  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72

    Vorliegen eines Rücktritts bei vorzeitiger Entdeckung der Tat - Vorliegen des

    Auszug aus BGH, 20.10.1977 - 4 StR 366/77
    Ein ernstliches Bemühen verlangt vom Täter auf jeden Fall mehr als etwas (bloß) tun wollen (BGH NJW 1973, 632).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Infolgedessen muß er den Willen der Abstandnahme von der Tat durch Handlungen manifestieren, die auf Vereitelung der Tatvollendung abzielen und objektiv oder wenigstens aus seiner Sicht dazu ausreichen (BGHSt 14, 75, 80; 22, 330, 332/333; BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77 - bei Holtz MDR 1978, 279 und BGH, Urt. vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).
  • BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88

    Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der

    Straffreiheit wegen des versuchten Tötungsdelikts konnte sie deshalb nicht erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1977 - 4 StR 366/77).
  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 271/83

    Zur gerichtlichen Pflicht der Prüfung aller möglichen Sachverhaltsgestaltungen -

    Sollte es in der neuen Hauptverhandlung darauf ankommen, ob der Angeklagte sich freiwillig und ernsthaft um die Abwendung des Erfolges bemüht hat (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB), werden die Entscheidungen BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77, bei Holtz MDR 1978, 278 zu beachten sein.
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 153/79

    Revision wegen Nichtbeachtung eines Rücktritts vom versuchten Mord -

    Weder der Umstand, daß er Frau B. ins Bett hob und Handtücher auf die Wunden drückte, reichte dazu aus (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77, bei Holtz MDR 1978, 279), noch der einmalige Versuch, den Arzt telefonisch zu benachrichtigen.
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