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   BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98   

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BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98 (https://dejure.org/1998,6083)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1998 - 4 StR 367/98 (https://dejure.org/1998,6083)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1998 - 4 StR 367/98 (https://dejure.org/1998,6083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Einziehung eines wertvollen Gegenstandes bei Bemessung einer Gesamtstrafe - Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und Anforderungen an die entsprechenden tatrichterlichen Feststellungen - Voraussetzungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46, § 74, § 63

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
    Die Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur bei solchen Tätern in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder zumindest erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 27 [BGH 06.03.1986 - 4 StR 40/86]; 42, 385 f. [BGH 05.02.1997 - 5 StR 249/96]).

    Daß das Landgericht hiernach für die Tatzeit am 23. April 1996 das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht und von der Milderungsmöglichkeit nach § 49 Abs. 1 StGB Gebrauch gemacht hat, beschwert den Angeklagten nicht (vgl. BGHSt 42, 385, 388) [BGH 06.02.1997 - 4 StR 672/96].

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87

    Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
    Der Ausspruch über die im Fall II. 2 der Urteilsgründe verhängte Einzelfreiheitsstrafe von sechs Jahren hat keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht zu ersehen, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des bei dieser Tat benutzten und deshalb eingezogenen PKW Mercedes Benz des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies geboten war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16).
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
    Der Ausspruch über die im Fall II. 2 der Urteilsgründe verhängte Einzelfreiheitsstrafe von sechs Jahren hat keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht zu ersehen, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des bei dieser Tat benutzten und deshalb eingezogenen PKW Mercedes Benz des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies geboten war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
    Die Ergänzung kann der Senat nachholen (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; BGH Urteil vom 23. April 1992 - 4 StR 146/92; Beschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 137/97).
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 137/97

    Versuch bei mangelnder Zueignungsabsicht auf Grund sofortiger Entledigung

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
    Die Ergänzung kann der Senat nachholen (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; BGH Urteil vom 23. April 1992 - 4 StR 146/92; Beschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 137/97).
  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
    Der Ausspruch über die im Fall II. 2 der Urteilsgründe verhängte Einzelfreiheitsstrafe von sechs Jahren hat keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht zu ersehen, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des bei dieser Tat benutzten und deshalb eingezogenen PKW Mercedes Benz des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies geboten war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16).
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
    Als ein solcher dauerhafter Zustand, an dem der Angeklagte leidet, käme allein dessen "negatives Charakterbild" in Betracht, wenn es schon als solches als schwere seelische Abartigkeit zu bewerten wäre, die in ihrem Schweregrad den krankhaften seelischen Störungen gleichkommt (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 15).
  • BGH, 23.04.1992 - 4 StR 146/92

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Abgabe und Veräußerung von

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
    Die Ergänzung kann der Senat nachholen (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; BGH Urteil vom 23. April 1992 - 4 StR 146/92; Beschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 137/97).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
    Die Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur bei solchen Tätern in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder zumindest erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 27 [BGH 06.03.1986 - 4 StR 40/86]; 42, 385 f. [BGH 05.02.1997 - 5 StR 249/96]).
  • BGH, 17.10.1995 - 4 StR 549/95

    Strafmildernde Berücksichtigung - Wert - Eingezogener Gegenstand

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
    Von der ausdrücklichen Erörterung des Gewichts der Vermögenseinbuße durch die nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe auf § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB als Nebenstrafe gestützte Einziehung im Rahmen der Strafzumessung konnte hier auch nicht ausnahmsweise abgesehen werden, zumal das Urteil keinerlei Feststellungen zum Wert des Fahrzeugs enthält (vgl. BGH StV 1996, 206).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

  • BGH, 17.10.2001 - 3 StR 373/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Länger andauernder Zustand,

    Daß bei dem Angeklagten die dauerhafte Disposition besteht, in bestimmten, ihn belastenden Situationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Affektverarbeitung in den Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu geraten, genügt für die Unterbringung nicht, weil diese Disposition allein keinen Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit auslöst (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 27; BGH, Beschl. vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Dabei wird der neue Tatrichter auch Gelegenheit haben, nähere Feststellungen zum Wert des eingezogenen PKW zu treffen, die die Überprüfung ermöglichen, ob die Nebenstrafe der Einziehung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe angemessen berücksichtigt worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1996, 206; BGH, Beschluß vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98).
  • BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13

    Verbindung zusammenhängender Strafsachen bei unterschiedlicher sachlicher

    Selbst wenn man unterstellt, dass es sich um einen Gegenstand von nicht unerheblichem Wert handeln sollte, genügt es hier, die Einziehung erst bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98, und vom 6. Juni 2001 - 2 StR 205/01, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39).
  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 370/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; schwere andere seelische

    Im Gegenteil legen sie eine Gelegenheits- oder Konflikttat nahe, die eine Unterbringung nach § 63 StGB nicht rechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 15; Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98).
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 422/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Dass bei dem Angeklagten nicht nur eine - für sich nicht ausreichende - dauerhafte Disposition besteht, in bestimmten, ihn belastenden Situationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Affektverarbeitung in den Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu geraten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 - 3 StR 373/01, NStZ 2002, 142, vom 24. September 1997 - 2 StR 443/97, BGHR StGB § 63 Zustand 27, und vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98), wird von den Feststellungen getragen.
  • BGH, 26.07.2005 - 5 StR 230/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Darstellung der

    Psychische Auffälligkeiten, welche die Voraussetzungen einer schweren seelischen Abartigkeit nicht erreichen, in bestimmten Konfliktsituationen bei besonderer psychischer Belastung die Voraussetzungen aber erfüllen und zur erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit führen, reichen für eine Unterbringung nach § 63 StGB regelmäßig nicht aus (vgl. BGHSt 42, 385, 390; BGH, Beschluß vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 205/01

    Berücksichtigung von eingezogenen Gegenständen bei der Gesamtstrafenbildung;

    Der Rechtsfehler nötigt hier aber nur zur Aufhebung der Gesamtstrafe, da es in den Fällen, in denen der Täter wegen mehrerer Straftaten verurteilt wird (§ 53 StGB), in der Regel genügt, die Einziehung eines wertvollen Gegenstandes erst bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 1. September 1998 - 4 StR 367/98).
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