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   BGH, 17.11.1955 - 4 StR 373/55   

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BGH, 17.11.1955 - 4 StR 373/55 (https://dejure.org/1955,6325)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1955 - 4 StR 373/55 (https://dejure.org/1955,6325)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1955 - 4 StR 373/55 (https://dejure.org/1955,6325)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Verursachung der Todesfolge durch Perforation nach einer vorgenommenen Abtreibung - Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht bei der Frage der Verletzbarkeit des menschlichen Darms bei einer Abtreibung - Pflicht zur Verbringung der Patientin in ein ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 699/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 373/55
    Wie ferner dem Urteilszusammenhang zu entnehmen ist, würde sich Gisela L., wenn der Angeklagte als der dazu berufene Arzt ihr sofort die Gefahrenlage eindringlich vorgestellt hätte (BGH 3 StR 699/52 vom 25.6.1953 S 13; 2 StR 206/55 vom 30. September 1955), gegen eine Krankenhauseinlieferung nicht mehr gesträubt haben.
  • BGH, 25.02.1954 - 1 StR 612/53
    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 373/55
    Es kam darauf an, ob die Patientin mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit gerettet worden wäre, wenn der angeklagte Arzt die von ihm bewirkte Perforation sofort erkannt und die insoweit gebotenen ärztlichen Gegenmaßnahmen unverzüglich hätte durchführen lassen (vgl BGH NJW 1954, 1047, [BGH 25.02.1954 - 1 StR 612/53] Nr. 21; ferner BGHSt 7, 214; NJW 1955, 1487 [BGH 10.06.1955 - 1 StR 632/54] Nr. 16; Maurach, Allg Teil S 177; Schönke-Schröder, 7. Aufl, Vorbem VII S 30).
  • BGH, 25.01.1955 - 3 StR 552/54
    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 373/55
    Es kam darauf an, ob die Patientin mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit gerettet worden wäre, wenn der angeklagte Arzt die von ihm bewirkte Perforation sofort erkannt und die insoweit gebotenen ärztlichen Gegenmaßnahmen unverzüglich hätte durchführen lassen (vgl BGH NJW 1954, 1047, [BGH 25.02.1954 - 1 StR 612/53] Nr. 21; ferner BGHSt 7, 214; NJW 1955, 1487 [BGH 10.06.1955 - 1 StR 632/54] Nr. 16; Maurach, Allg Teil S 177; Schönke-Schröder, 7. Aufl, Vorbem VII S 30).
  • BGH, 10.06.1955 - 1 StR 632/54
    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 373/55
    Es kam darauf an, ob die Patientin mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit gerettet worden wäre, wenn der angeklagte Arzt die von ihm bewirkte Perforation sofort erkannt und die insoweit gebotenen ärztlichen Gegenmaßnahmen unverzüglich hätte durchführen lassen (vgl BGH NJW 1954, 1047, [BGH 25.02.1954 - 1 StR 612/53] Nr. 21; ferner BGHSt 7, 214; NJW 1955, 1487 [BGH 10.06.1955 - 1 StR 632/54] Nr. 16; Maurach, Allg Teil S 177; Schönke-Schröder, 7. Aufl, Vorbem VII S 30).
  • BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 373/55
    Wie ferner dem Urteilszusammenhang zu entnehmen ist, würde sich Gisela L., wenn der Angeklagte als der dazu berufene Arzt ihr sofort die Gefahrenlage eindringlich vorgestellt hätte (BGH 3 StR 699/52 vom 25.6.1953 S 13; 2 StR 206/55 vom 30. September 1955), gegen eine Krankenhauseinlieferung nicht mehr gesträubt haben.
  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 561/68

    Voraussehbarkeit einer Todesfolge - Vorliegen eines so genannten Affektsturms -

    Ein Ursachenzusammenhang ist indessen nur dann zu bejahen, wenn die ärztliche Hilfe den Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte verhindern können (BGH NJW 1954, 1047 Nr. 21; Urteil vom 17. November 1955 - 4 StR 373/55 -, angeführt bei Dallinger MDR 1956, 144; Urteil vom 13. Dezember 1957 - 2 StR 459/57).
  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 877/76

    Anforderungen an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und

    Rechtliche Bedenken sind gegen diese Annahme nicht zu erheben (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 1955 - 3 StR 576/54, bei Dallinger MDR 1955, 270 - und vom 17. November 1955 - 4 StR 373/55, bei Dallinger MDR 1956, 144).
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 167/79

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Zulässige Mitwirkung von Schöffen -

    Eine der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechende Wahrscheinlichkeit würde allerdings nicht genügen (BGH, 4 StR 373/55 vom 17. November 1955 bei Dallinger MDR 1956, 144).
  • BGH, 15.11.1956 - 4 StR 457/56

    Rechtsmittel

    Daraus und aus der ... Zusammenhang des Urteils ergibt sich die Überzeugung des Tatrichters, es wäre mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu dem Unfall und seinen Folgen nicht gekommen, wenn der Angeklagte T. anläßlich der Untersuchung diejenigen Maßnahmen veranlaßt hätte, deren Unterlassung ihm vorgeworfen wird (BGHSt 7, 211, 214 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 583/54] , 4 StR 373/55 vom 17. November 1955 S 8, mit Nachweisen).
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