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   BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83   

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BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83 (https://dejure.org/1983,843)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1983 - 4 StR 378/83 (https://dejure.org/1983,843)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1983 - 4 StR 378/83 (https://dejure.org/1983,843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns zum Selbstschutz eines Vortäters - Zubilligung eines Angehörigenprivilegs

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafverteilung durch Zusammenleben mit dem Vortäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 258 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 135
  • MDR 1983, 1037
  • StV 1984, 74
  • JR 1984, 337
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83
    Der Täter muß also, anders als nach § 257 StGB a.F., den Vereitelungserfolg herbeiführen (vgl. BGHSt 31, 10, 12) [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81].
  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 160/83

    Zeugnisverweigerungsrecht einer Verlobten trotz bestehender Ehe des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83
    Die Angeklagte kann deshalb, obwohl sie mit Kiehl in eheähnlicher Gemeinschaft zusammengelebt hat, nicht als dessen Verlobte im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB angesehen werden (vgl. BGH, VRS 36, 20, 21/22; BGH Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 1 StR 160/83 - und vom 27. Mai 1983 - 3 StR 174/83, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1983 - 3 StR 174/83

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung, sofern

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83
    Die Angeklagte kann deshalb, obwohl sie mit Kiehl in eheähnlicher Gemeinschaft zusammengelebt hat, nicht als dessen Verlobte im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB angesehen werden (vgl. BGH, VRS 36, 20, 21/22; BGH Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 1 StR 160/83 - und vom 27. Mai 1983 - 3 StR 174/83, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1982 - 2 StR 214/82

    Nichtberücksichtigung einer möglicherweise eingetretenen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die Strafverfolgung völlig und endgültig unmöglich gemacht wird, der Vortäter muß aber zumindest geraume Zeit der Bestrafung entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75 - und Beschluß vom 25. Februar 1981 - 4 StR 98/81, beide mitgeteilt bei Holtz in MDR 1981, 631) oder in sonstiger Hinsicht in bezug auf die Strafverfolgung bessergestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 214/82).
  • BGH, 25.02.1981 - 4 StR 98/81

    Bedeutung des Eintritts des Taterfolgs für die Bestrafung wegen vollendeter

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die Strafverfolgung völlig und endgültig unmöglich gemacht wird, der Vortäter muß aber zumindest geraume Zeit der Bestrafung entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75 - und Beschluß vom 25. Februar 1981 - 4 StR 98/81, beide mitgeteilt bei Holtz in MDR 1981, 631) oder in sonstiger Hinsicht in bezug auf die Strafverfolgung bessergestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 214/82).
  • BGH, 06.11.1980 - 1 StR 614/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Anwendung des Grundsatzes in

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83
    In diesem Fall würde sie nach § 258 Abs. 5 StGB straffrei bleiben (vgl. BGH, Beschluß vom 6. November 1980 - 1 StR 614/80, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1981, 99; Ruß in LK 10, Aufl. § 258 StGB Rdn. 33).
  • BGH, 11.08.1976 - 2 StR 567/75

    Beachtung von Änderungen des Strafgesetzbuches in der Revision - Zwingende

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die Strafverfolgung völlig und endgültig unmöglich gemacht wird, der Vortäter muß aber zumindest geraume Zeit der Bestrafung entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75 - und Beschluß vom 25. Februar 1981 - 4 StR 98/81, beide mitgeteilt bei Holtz in MDR 1981, 631) oder in sonstiger Hinsicht in bezug auf die Strafverfolgung bessergestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 214/82).
  • BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83
    Die Angeklagte kann deshalb, obwohl sie mit Kiehl in eheähnlicher Gemeinschaft zusammengelebt hat, nicht als dessen Verlobte im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB angesehen werden (vgl. BGH, VRS 36, 20, 21/22; BGH Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 1 StR 160/83 - und vom 27. Mai 1983 - 3 StR 174/83, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15

    Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur

    Eine versuchte Strafvereitelung kann - unbeschadet der weiteren Voraussetzungen - in Betracht kommen, wenn der Angeklagte die Vorstellung hatte, den Vereitelungserfolg als Täter herbeizuführen und es ihm nicht lediglich darum ging, den Vortäter bei Selbstschutzmaßnahmen zu unterstützen (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 162 mwN).
  • BGH, 08.08.2018 - 2 ARs 121/18

    Beschlagnahmeverbot (keine Erstreckung auf verfängliche Geschäftsunterlagen;

    Zur Vollendung der Tat genügt es, wenn die Ahndung des begünstigten Täters wegen der Handlung des Täters der Strafvereitelung für geraume Zeit unterbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Die billigende Inkaufnahme des tatbestandlichen Erfolgs reicht nicht aus (BGH NJW 1984, 135; Ruß aaO Rdn. 21).
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; es genügt, dass der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, wistra 1995, 143; Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 214/82).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme -

    Zwar ist es dabei nicht erforderlich, daß die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; vielmehr genügt es, daß der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (BGH NJW 1984, 135; BGH, Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75; Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 10 m.w.N.; vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 249).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01

    Unzulässiger Teilfreispruch (Tateinheit); Auslieferungshaft (Frankreich;

    Da das dem Angeklagten vorgeworfene Tötungsdelikt zum Nachteil B. mit den abgeurteilten Taten nach §§ 231, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit steht - wo von auch das Landgericht ausgeht -, durfte ein Teilfreispruch nicht ergehen (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; NStZ 1985, 15 bei Pfeiffer/Miebach; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6).
  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89

    Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten

    Anklage und Eröffnungsbeschluß nahmen wegen dieses Tatvorwurfs zutreffend Tateinheit - nicht fortgesetzte Handlung, wie der Generalbundesanwalt meint - an; damit war ein besonderer Freispruch - auch nicht aus Billigkeitsgründen - nicht geboten (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; BGH NStZ 1985, 15 [Pfeiffer/Miebach]).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Da das dem Angeklagten vorgeworfene Tötungsdelikt zum Nachteil B. mit den abgeurteilten Taten nach §§ 231, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit steht - wovon auch das Landgericht ausgeht -, durfte ein Teilfreispruch nicht ergehen (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; NStZ 1985, 15 bei Pfeiffer/Miebach; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6).
  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 518/98

    Exzess des Haupttäters; Vertypter Milderungsgrund; Beihilfevorsatz in Bezug auf

    Da jedoch, wovon auch die Anklage ausging, andernfalls Tateinheit mit der Beihilfe zu schwerem Raub vorgelegen hätte, ist für den von der Strafkammer insoweit ausgesprochenen gesonderten Freispruch kein Raum (BGH NJW 1984, 135, 136; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 15; w. Nachw. bei Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 12).
  • OLG Celle, 12.05.2009 - 32 Ss 176/08

    Verwirkung des Rügerechts aus § 338 Ziff. 5 Strafprozessordnung (StPO) im Falle

    Dabei ist nicht erforderlich, dass die Strafverfolgung völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; vielmehr genügt es, dass der Vortäter zunächst geraume Zeit der Bestrafung entzogen wird (vgl. BGH NJW 1984, 135).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1997 - 1 Ws 453/97
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 91/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

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