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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2012 - 4 StR 381/11   

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BGH, 09.05.2012 - 4 StR 381/11 (https://dejure.org/2012,14216)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2012 - 4 StR 381/11 (https://dejure.org/2012,14216)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 4 StR 381/11 (https://dejure.org/2012,14216)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Untreue bei Vertretung von Schadensersatzansprüchen (tatsächliche Begründung der Vermögensbetreuungspflicht und Geschäftsführung ohne Auftrag; Pflichtverletzung; Vermögensnachteil: wirtschaftliche Herleitung; Betrug; Prozessführung ohne Mandat; Gesetzlichkeitsprinzip)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 StGB
    Vermögensbetreuungspflicht von Rechtsanwälten: Vertretung einer großen Zahl Geschädigter bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus betrügerischen kreditfinanzierten Immobilienverkäufen

  • Wolters Kluwer

    Einwirkung auf das Vermögen einer Geschädigten durch einen Verein bei Durchführung der Geltendmachung von ursprünglich den Geschädigten zustehenden Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank

  • rewis.io

    Vermögensbetreuungspflicht von Rechtsanwälten: Vertretung einer großen Zahl Geschädigter bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus betrügerischen kreditfinanzierten Immobilienverkäufen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266
    Einwirkung auf das Vermögen einer Geschädigten durch einen Verein bei Durchführung der Geltendmachung von ursprünglich den Geschädigten zustehenden Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 381/11
    Ob und in welchem Umfang die Begründung von Vermögensbetreuungspflichten aus faktischen Gegebenheiten im Hinblick auf den Gewährleistungsgehalt von Art. 103 Abs. 2 GG nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2010 ( 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170) überhaupt noch in Betracht kommt, bedarf daher im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.

    Bei der Feststellung eines auf einer etwaigen Pflichtverletzung beruhenden Schadens wird der neue Tatrichter die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170) zu beachten und bei Bestimmung des Schadens unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den Blick zu nehmen haben, dass - die Feststellungen aus dem gegen den Angeklagten Dr. S. ergangenen Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 31. Juli 2003 als gegeben vorausgesetzt - diejenigen Geschädigten, die den Immobilienkauf über die B. Bank finanziert hatten, von der D. Bank überhaupt keinen Schadenersatz (mehr) hätten verlangen können.

  • BGH, 11.11.1982 - 4 StR 406/82

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Rechtsanwalt -

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 381/11
    Weil nach alledem eine Vermögensbetreuungspflicht hinsichtlich derjenigen Geschädigten, deren Schäden noch in der Berufungsinstanz geltend gemacht wurden, ohne dass sie dies genehmigt hatten, nicht rechtsfehlerfrei festgestellt ist und das Landgericht keine Feststellungen dazu getroffen hat, wie hoch deren Anteil an den 1.538 zuletzt noch "vertretenen" Geschädigten war, lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, bei wie vielen Geschädigten das Landgericht von einer - grundsätzlich möglichen (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1982 - 4 StR 406/82, NStZ 1983, 168) - rechtsgeschäftlich begründeten Vermögensbetreuungspflicht durch eine in der mit Schreiben vom 3. Juli 2000 erbetenen Genehmigung liegende Mandatierung ausgegangen ist.
  • BGH, 26.06.1991 - 2 StR 24/91
    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 381/11
    a) Dass aus der vom Landgericht allein angeführten Vorteilhaftigkeit der über den Verein als Kläger durchgeführten Geltendmachung von ursprünglich den Geschädigten zustehenden Schadenersatzansprüchen den Angeklagten eine besondere Möglichkeit erwuchs, auf das Vermögen der Geschädigten einzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1991 - 2 StR 24/91), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 07.11.1996 - 4 StR 423/96

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Anforderungen an den Straftatbestand der

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 381/11
    b) Auch im Übrigen tragen die Feststellungen bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1996 - 4 StR 423/96, NStZ 1997, 124) die Annahme einer faktischen Herrschaft der Angeklagten über die Vermögensinteressen jener Geschädigten nicht.
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 556/54
    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 381/11
    Eine Geschäftsführung ohne Auftrag begründet für sich genommen kein Treueverhältnis, das Grundlage für eine Verurteilung wegen Untreue bilden könnte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1954 - 5 StR 556/54, LM Nr. 21 zu § 266 StGB).
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   BGH, 22.10.2013 - 4 StR 381/11   

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BGH, 22.10.2013 - 4 StR 381/11 (https://dejure.org/2013,29913)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2013 - 4 StR 381/11 (https://dejure.org/2013,29913)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 381/11 (https://dejure.org/2013,29913)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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