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   BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70   

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BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70 (https://dejure.org/1971,334)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1971 - 4 StR 386/70 (https://dejure.org/1971,334)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1971 - 4 StR 386/70 (https://dejure.org/1971,334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Folgen des Vorliegen von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal nach § 211 StGB (Strafgesetzbuch) für den Gehilfen - Anforderungen der richterlichen Unterbrechungshandlung innerhalb der Fünfzehnjahresfrist - Erstreckung der Rechtskraft des Schuldspruches für den ...

  • dfg-viewer.de
  • junsv.nl

    Mitwirkung - als Adjutant des SSPF Krakau - an der Deportation von mindestens 15.000 Juden aus Nowy Sacz ins KL Belzec

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 Abs. 2, § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 106
  • NJW 1971, 1189
  • MDR 1971, 498
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
    Es ist in Übereinstimmung mit dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 1969 (BGHSt 22, 375) davon ausgegangen, daß die niedrigen Beweggründe in § 211 StGB "besondere persönliche Merkmale" ("täterbezogen") im Sinne der am 1. Oktober 1968 in Kraft getretenen neuen Fassung des § 50 Abs. 2 StGB seien und daß infolgedessen die Beihilfe zu einem Tötungsverbrechen, das allein wegen niedriger Beweggründe des Täters Mord ist, (nur noch) mit Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren bedroht sei (§ 2 Abs. 2 Satz 2 StGB) und ihre Verfolgung bereits in fünfzehn Jahren verjähre, wenn nicht der Gehilfe ebenfalls aus niedrigen Beweggründen handele.

    Da er selbst nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat, wäre dann die fünfzehnjährige Verjährungsfrist am 8. Mai 1960 (vgl. BGHSt 22, 375, 382) [BGH 20.05.1969 - 5 StR 658/68] abgelaufen gewesen, und die erste gegen den Angeklagten gerichtete richterliche Handlung, der Haftbefehl vom 18. März 1963, 1äge außerhalb dieser Frist.

    Selbst wenn dem Urteil BGHSt 22, 375 gefolgt wird, ist das Verfahren gegen den Angeklagten also nicht verjährt.

    Die Neufassung bestimmt, daß die Strafe des Teilnehmers, dem selbst das besondere persönliche Merkmal fehlt, das die Strafbarkeit des Täters begründet, nach Versuchsgrundsätzen zu mildern ist , während bis dahin dieser Umstand nur im Rahmen der Strafmilderung des § 49 Abs. 2 StGB berücksichtigt werden konnte, aber nicht mußte (vgl. auch BGHSt 22, 375, 377) [BGH 20.05.1969 - 5 StR 658/68].

    Die Strafmilderung hängt, wie schon erwähnt ist, davon ab, ob die Tat allein aus "täterbezogenen" oder (auch) aus "tatbezogenen" Gründen Mord ist und, wenn dem Urteil BGHSt 22, 375 gefolgt wird, im ersten Fall außerdem davon, daß die täterbezogenen Gründe, hier also die niedrigen Beweggründe, nicht auch in der Person des Teilnehmers vorgelegen haben.

  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und

    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
    Grausamkeit ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68 -, vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68 - bei Dallinger MDR 1970, 382 und vom 29. September 1970 - 1 StR 78/70 -), auch der des 5. Strafsenats (Urteil vom 7. April 1970 - 5 StR 100/69 -), kein "täterbezogenes" Merkmal, sondern "tatbezogen".

    Ob er selbst dabei grausam gehandelt hat, ist rechtlich bedeutungslos; es genügte, daß die (Haupt-) Täter mit der grausamen Tötung einverstanden waren und er dies wußte (vgl. auch BGHSt 2, 251, 252 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51]; Urteil des Senats vom 5. Februar 1970 a.a.O.).

  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
    Grausam tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen zufügt (BGHSt 3, 180 und 264).
  • BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56
    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
    Die Frage, in welchem Umfang der Richter, der nur noch über die Strafe zu befinden hat, an das im Schuldspruch rechtskräftige Urteil gebunden ist und ob und inwieweit er dieses Urteil in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht ergänzen darf, hat in Rechtsprechung und Schrifttum im Einzelfall immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt (vgl. u.a. BGHSt 7, 283 mit Nachweisen; BGHSt 10, 71; BGH GA 1959, 305; BGH VRS 11, 443 und 17, 47; Eb. Schmidt Lehrkommentar T. II § 318 StPO Rn. 1, 42 ff; Eb. Mezger, Teilrechtskraft und Rechtsmittelbeschränkung im Strafprozeß, Diss. 1958 S. 39 ff; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren 1964 S. 91 ff; Hermann, Die strafprozessuale horizontale Teilrechtskraft als Zweckschöpfung, Diss. 1967 S. 26 ff).
  • BGH, 27.10.1969 - 2 StR 636/68

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes - Anfertigung von Tonaufnahmen,

    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
    Grausamkeit ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68 -, vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68 - bei Dallinger MDR 1970, 382 und vom 29. September 1970 - 1 StR 78/70 -), auch der des 5. Strafsenats (Urteil vom 7. April 1970 - 5 StR 100/69 -), kein "täterbezogenes" Merkmal, sondern "tatbezogen".
  • BGH, 29.09.1970 - 1 StR 78/70

    Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte - Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung

    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
    Grausamkeit ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68 -, vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68 - bei Dallinger MDR 1970, 382 und vom 29. September 1970 - 1 StR 78/70 -), auch der des 5. Strafsenats (Urteil vom 7. April 1970 - 5 StR 100/69 -), kein "täterbezogenes" Merkmal, sondern "tatbezogen".
  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
    Die Grausamkeit muß nicht notwendig in der eigentlichen Ausführungshandlung der Tötung liegen; sie kann sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wird (BGH NJW 1951, 666).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
    Die Frage, in welchem Umfang der Richter, der nur noch über die Strafe zu befinden hat, an das im Schuldspruch rechtskräftige Urteil gebunden ist und ob und inwieweit er dieses Urteil in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht ergänzen darf, hat in Rechtsprechung und Schrifttum im Einzelfall immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt (vgl. u.a. BGHSt 7, 283 mit Nachweisen; BGHSt 10, 71; BGH GA 1959, 305; BGH VRS 11, 443 und 17, 47; Eb. Schmidt Lehrkommentar T. II § 318 StPO Rn. 1, 42 ff; Eb. Mezger, Teilrechtskraft und Rechtsmittelbeschränkung im Strafprozeß, Diss. 1958 S. 39 ff; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren 1964 S. 91 ff; Hermann, Die strafprozessuale horizontale Teilrechtskraft als Zweckschöpfung, Diss. 1967 S. 26 ff).
  • BGH, 07.04.1970 - 5 StR 100/69

    Straftaten im Dritten Reich - Verjährung bei Beihilfe zum Mord - Ausführung von

    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
    Grausamkeit ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68 -, vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68 - bei Dallinger MDR 1970, 382 und vom 29. September 1970 - 1 StR 78/70 -), auch der des 5. Strafsenats (Urteil vom 7. April 1970 - 5 StR 100/69 -), kein "täterbezogenes" Merkmal, sondern "tatbezogen".
  • BGH, 10.04.1959 - 4 StR 56/59

    Medizinischer Sachverständiger - Blutalkoholgehalt - Blutuntersuchung

    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
    Die Frage, in welchem Umfang der Richter, der nur noch über die Strafe zu befinden hat, an das im Schuldspruch rechtskräftige Urteil gebunden ist und ob und inwieweit er dieses Urteil in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht ergänzen darf, hat in Rechtsprechung und Schrifttum im Einzelfall immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt (vgl. u.a. BGHSt 7, 283 mit Nachweisen; BGHSt 10, 71; BGH GA 1959, 305; BGH VRS 11, 443 und 17, 47; Eb. Schmidt Lehrkommentar T. II § 318 StPO Rn. 1, 42 ff; Eb. Mezger, Teilrechtskraft und Rechtsmittelbeschränkung im Strafprozeß, Diss. 1958 S. 39 ff; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren 1964 S. 91 ff; Hermann, Die strafprozessuale horizontale Teilrechtskraft als Zweckschöpfung, Diss. 1967 S. 26 ff).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGH, Urteil vom 15. August 2019 - 5 StR 236/19, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 180/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 4. März 1971 - 4 StR 386/70 -, BGHSt 24, 106, juris Rn. 10).

    Sie müssen nicht notwendig in der eigentlichen Ausführungshandlung im engeren Sinne liegen, die Grausamkeit kann sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wird, soweit die Umstände vom Tötungsvorsatz umfasst sind (BGH, Urteil vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 4. März 1971 - 4 StR 386/70, BGHSt 24, 106, juris Rn. 10).

  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90

    Grausamkeit bei Mord

    Zwar muß die Grausamkeit nicht notwendig in der eigentlichen Ausführungshandlung im engeren Sinne und den durch diese verursachten Leiden liegen; sie kann sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wird (BGH NJW 1951, 666, 667; BGH NJW 1971, 1189, 1190; BGH NStZ 1986, 265).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 336/93

    Beischlaf unter Verwandten; Verwandtschaft ist kein besonderes persönliches

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterscheidet bei der Anwendung dieser Vorschrift zwischen täterbezogenen Merkmalen, die als besondere persönliche Merkmale behandelt werden, und tatbezogenen Merkmalen, für die die Vorschrift keine Anwendung finden kann (BGHSt 6, 260, 262; 8, 70, 72; 17, 215, 217; 22, 375, 378; 23, 39 und 103, 105; 24, 106, 108).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird zwischen täterbezogenen persönlichen Merkmalen, die als besondere persönliche Merkmale im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB behandelt werden, und tatbezogenen persönlichen Merkmalen, auf welche die Vorschrift keine Anwendung findet, unterschieden (BGHSt 6, 260, 262; 8, 70, 72; 17, 215, 217; 22, 375, 378; 23, 39; 23, 103, 105; 24, 106, 108; 39, 326; BGH wistra 1994, 139).
  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    Denn dieses braucht nicht (nur) in der Ausführungshandlung im engeren Sinne und in dem durch sie verursachten Leiden zu liegen, sondern es genügt auch, dass es sich - wie hier - aus den Umständen ergibt, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wurde (so der BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa 4 StR 510/72 vom 20.03.1973, 5 StR 60/72 vom 28.03.1972, 1 StR 110/70 vom 18.05.1971, 4 StR 386/70 vom 04.03.1971, 5 StR 308/69 vom 07.04.1970, 4 StR 359/56 vom 08.11.1956, 1 StR 55/55 vom 24.06.1955, 5 StR 21/52 vom 30.04.1952 sowie BGH NJW 1951, 666); dabei fällt nicht ins Gewicht, dass die für den Abtransport ausgewählten Juden in Lodz überwiegend noch nicht gewusst haben mögen, wo und auf welche Weise im einzelnen sie getötet werden sollten, sondern entscheidend ist, dass sie sich schon dort unmittelbar an der Schwelle des Todes sahen und deshalb starke seelische Qualen erlitten.

    Darauf kommt es rechtlich aber auch nicht an, sondern es genügte, dass er - wie festgestellt - wusste, dass die zur Aussiedlung bestimmten Juden im Angesicht des nahen Todes schon in Lodz besondere seelische Qualen erlitten, dass letzteres darüber hinaus auch bei der massenweisen Vergasung in Kulmhof der Fall sein würde, und dass die Hauptverantwortlichen aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung mit beidem ebenso einverstanden waren, wie mit den die seelische Pein der Juden noch verstärkenden Einzeltötungen, die sich im Zuge der Aktion bereits im Ghetto ereigneten (in diesem Sinne BGH 4 StR 510/72 vom 20.03.1973 ; 4 StR 386/70 vom 04.03.1971 ; 1 StR 464/65 vom 14.12.1965 ).

    Bei dem strafbegründenden Tatbestandsmerkmal "grausam" im Sinne des § 211 StGB handelt es sich jedoch nicht um ein "besonderes persönliches", sondern um ein tatbezogenes Merkmal (BGHSt 23, 103, 105; 24, 106, 108), so dass § 28 Abs. 1 StGB hier nicht zur Anwendung kommt (§ 28 Abs. 2 StGB schon deshalb nicht, weil strafbegründendes Tatbestandsmerkmal).

  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85

    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer

    Auch nach den Entscheidungen, die sie bejahen (z.B. BGH NJW 1951, 666, 667; 1971, 1189, 1190; OGHSt 2, 179, 181), ist es nicht zweifelhaft, daß ein nur zeitlicher, räumlicher oder sich aus der Art der Tatausführung ergebender objektiver Zusammenhang zwischen als grausam zu bewertenden Körperverletzungshandlungen und Tötungshandlungen, die selbst nicht grausam sind, nicht genügt.
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Mass hinausgehen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil v. 30.09.1952 - 1 StR 243/52, BGHSt 3, 180; BGH, Urteil v. 04.03.1971 - 4 StR 386/70 , NJW 1971, 1189; BGH, Urteil v. 27.05.1982 - 4 StR 200/82, NStZ 1982, 379-380; BGH, Urteil v. 08.09.2005 - 1 StR 159/05, NStZ-RR 2006, 236).

    (vgl. BGH, Urteil vom 10.7.1951 - 1 StR 207/51, NJW 1951, 666; BGH, Urteil vom 4.3.1971 - 4 StR 386/70 , NJW 1971, 1189).

  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Der Vorwurf "grausamen" Tötens, der sich hier auch nicht aus den Umständen der Tötung ergibt (vgl. BGH NJW 1971, 1189, 1190; Lackner/Kühl, StGB 22. Aufl. § 211 Rdn. 10), muß daher entfallen.
  • LG Kaiserslautern, 25.06.1982 - 18 Js 7/73

    Massenerschiessung von mindestens 100 Juden in einem namentlich unbekannten Ort

    Bei den hier in Rede stehenden Mordmerkmalen handelt es sich jedoch um ein sog. tat bezogenes ("grausam") und um ein sog. täter bezogenes Merkmal ("aus niedrigen Beweggründen" - vgl. dazu BGHSt 22, 377 und Lackner a.a.O., § 211 Anm.2 m.w.N.), so dass die Anwendung des § 50 Abs. 2 StGB a.F. nicht in Frage kommt (vgl. dazu BGH Urteil vom 20.Mai 1969 - 5 StR 658/68 ; Urteil vom 4.3.1971 - 4 StR 386/70 ).

    Die mögliche Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 1 StGB kommt aber nur in Frage, wenn die Tat allein aus täterbezogenen Gründen als Mord zu qualifizieren ist (vgl. dazu BGHSt 24, 106, 110).

  • LG Frankfurt/Main, 12.02.1982 - 4 Ks 1/74

    Erschiessung von insgesamt mindestens 193 Polen und Juden als Vergeltung für

    (BGH NJW 1951, 666; BGH, Urteil vom 04.03.1971 - 4 StR 386/70 ; BGH, Urteil vom 18.05.1971 - 1 StR 110/70 ).

    Ob er dabei selbst aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung gehandelt hat, ist rechtlich bedeutungslos, es genügte, dass die (Haupt-)Täter mit der grausamen Tötung einverstanden waren und er dies wusste (BGH NJW 1971, 1189).

  • LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68

    Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

  • BGH, 11.06.1974 - 5 StR 148/73

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und Totschlag - Verjährung der

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74

    Strafbarkeit wegen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlich

  • LG Braunschweig, 23.06.1999 - 32 KLs 703 Js 19606/97
  • LG Wiesbaden, 15.12.1975 - 8 Ks 1/70

    Deportation von mehreren tausend Juden des Ghettos Lublin ins KL Belzec sowie

  • LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97

    Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der

  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 331/78

    Voraussetzungen an das innere Erfordernis des Handelns aus niedrigen Beweggründen

  • LG Stuttgart, 18.05.1992 - 9 Ks 22/90

    Erschiessung und Erhängung jüdischer Zwangsarbeiter als Kommandant der ZAL

  • LG Stuttgart, 15.02.1982 - IX Ks 5/81

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden in mehreren Orten während des

  • BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden

  • BGH, 20.03.1973 - 4 StR 510/72

    Beihilfe zu einer aus niedrigen Beweggründen begangenen Tötung von Juden -

  • LG Düsseldorf, 15.10.1971 - 8 Ks 4/70

    Tötung von mindestens 71 Häftlingen im Rahmen der Aktion 'Vernichtung durch

  • LG Hamburg, 03.12.1993 - 601 Ks 2/93

    Erschiessung von drei aus dem ZAL Sawin geflüchteten jüdischen Zwangsarbeitern

  • LG Hagen, 22.02.1980 - 31 Ks 45 Js 7/78

    Erschiessung zweier auf einem Bauernhof untergetauchter Juden, die kurz vorher

  • LG Heilbronn, 24.05.1973 - Ks 8/72

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden sowie eines partisanenverdächtigen

  • LG München II, 04.12.1972 - 119b Ks 10/71

    Erschlagung eines Häftlings, der während des Evakuierungsmarsches von dem KL

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