Rechtsprechung
   BGH, 20.08.1998 - 4 StR 387/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6633
BGH, 20.08.1998 - 4 StR 387/98 (https://dejure.org/1998,6633)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1998 - 4 StR 387/98 (https://dejure.org/1998,6633)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1998 - 4 StR 387/98 (https://dejure.org/1998,6633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.08.1998 - 4 StR 387/98
    Mit einer Einbeziehung nach § 31 Abs. 2 JGG verliert das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung; der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Maßnahme oder Jugendstrafe aufgerufene Richter hat diese selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einzubeziehenden Entscheidung zu bestimmen (BGHSt 37, 34, 39/40; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5).

    Hieraus folgt, daß die Einheitsjugendstrafe nicht - wie das Landgericht offenbar meint - höher sein muß als die einbezogene Verurteilung (BGHSt 37, 34, 40; vgl. hierzu auch Brunner/Dölling JGG 10. Aufl. § 31 Rdn. 13).

  • BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91

    Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im

    Auszug aus BGH, 20.08.1998 - 4 StR 387/98
    Mit einer Einbeziehung nach § 31 Abs. 2 JGG verliert das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung; der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Maßnahme oder Jugendstrafe aufgerufene Richter hat diese selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einzubeziehenden Entscheidung zu bestimmen (BGHSt 37, 34, 39/40; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5).
  • BGH, 15.08.2000 - 4 StR 308/00

    Einbeziehung einer Jugendstrafe; Darlegung zur Höhe der Jugendstrafe

    "Durchgreifenden Bedenken begegnen jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 - und des 3. Strafsenats vom 20. Juli 1994 3 StR 216/94 - sowie die Senatsentscheidungen vom 21. August 1997 - 4 StR 400/97 - und vom 20. August 1998 4 StR 387/98) die Darlegungen zur Höhe der Jugendstrafe, soweit das Landgericht gemäß § 31 Abs. 2 JGG das Urteil (nicht: die Jugendstrafe aus dem Urteil) des Amtsgerichts - Jugendschöffengerichts - Saarbrücken vom 16. Juli 1999 einbezogen hat.
  • AG Bernau, 03.08.2007 - 5 Ls 21/07

    Jugendstrafrecht: Bildung einer Einheitsjugendstrafe; Verhängung einer

    40 Hiernach war zum Zeitpunkt der Verurteilung und zwar losgelöst von der Rechtsfolgenentscheidung im einbezogenen Urteil vom 11.10.2006 unter Neubewertung des Gesamtverhaltens des Angeklagten einerseits sowie der von ihm begangenen Straftaten andererseits eine einheitliche Rechtsfolge im Sinne des § 31 Abs. 2 JGG zu bestimmen, (BGH-Beschluss vom 20.08.1998 - 4 STR 387/98 BGH, St. 37, 34, BGH  StV 1996, 273 ff., vgl. Ostendorf, NSTZ 1991, 184 ff., LG Gera, GVJJ-Journal 3/1998, 280).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht