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   BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20   

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BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20 (https://dejure.org/2020,44093)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2020 - 4 StR 390/20 (https://dejure.org/2020,44093)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 (https://dejure.org/2020,44093)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 169 GVG; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 338 Nr. 6 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB
    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen während der Coronavirus-Pandemie); Urteilsgründe (Darstellung der entscheidungserheblichen Tatsachen durch den Tatrichter); Schuldunfähigkeit wegen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 169 GVG, § 338 Nr. 6 StPO, §§ 315b Abs. 1 Nr. 2, 315c Abs. 1 Nr. 2a, d, Abs. 3 Nr. 1, 303, 240, 142 Abs. 1 Nr. 1, 229 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, §§ 315b, 315c StGB, § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung zu den jeweiligen Straftatbeständen bei einer Vielzahl von festgestellten Verkehrsverstößen aufgrund einer Fluchtfahrt und Verfolgungsfahrt; Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit eines Angeklagten aufgrund einer organischen ...

  • rewis.io

    Öffentlichkeit des Strafverfahrens: Hinderung der Teilnahme als Zuschauer durch Corona-Allgemeinverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung zu den jeweiligen Straftatbeständen bei einer Vielzahl von festgestellten Verkehrsverstößen aufgrund einer Fluchtfahrt und Verfolgungsfahrt; Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit eines Angeklagten aufgrund einer organischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Corona-Verordnung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gerichtsbesuch bleibt auch im Lockdown erlaubt

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Gerichtsbesuche sind auch in Zeiten des Lockdowns möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Gerichtsverhandlungen kann man trotz Corona-Ausgangssperre aufsuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 226

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 424/08

    Unzureichende Urteilsgründe (mangelnde nachvollziehbare Darstellung des

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20
    Gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 StPO muss das Urteil erkennen lassen, welche Tatsachen der Tatrichter als seine Feststellungen über die Tat seiner rechtlichen Bewertung zugrunde gelegt hat (BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08; vom 7. November 2019 - 4 StR 390/19, VRS 138, 148).

    Vielmehr liegt ein Mangel des Urteils vor, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führen kann, wenn aufgrund der Darstellung der Urteilsgründe oder einer unterbliebenen rechtlichen Würdigung unklar bleibt, welchen Sachverhalt das Tatgericht seinem Schuldspruch zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, juris Rn. 3; Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08, juris Rn. 2; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 8).

  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20
    (1) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 und Urteil vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 jeweils mwN).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20
    Sollte der neue Tatrichter wiederum die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht ziehen, wird er auch zu bedenken haben, dass frühere Verurteilungen des Angeklagten zur Begründung der Gefährlichkeitsprognose nur dann herangezogen werden können, wenn sie ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit seiner Erkrankung stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11

    Sicherungsverfahren (Urteilsgründe); Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20
    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen eine Straftat gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2011 - 3 StR 209/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
  • BGH, 12.08.2015 - 4 StR 14/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (eine Tat bei von vorneherein geplanter längerer

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20
    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbstständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15).
  • BGH, 01.07.2015 - 2 StR 137/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (zweistufige Prüfung des fehlenden Hemmungsvermögens)

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20
    (1) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 und Urteil vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02

    Strafzumessung (Milderung); verminderte Schuldfähigkeit (BtM-Auswirkungen;

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20
    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen eine Straftat gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2011 - 3 StR 209/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20
    Gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 StPO muss das Urteil erkennen lassen, welche Tatsachen der Tatrichter als seine Feststellungen über die Tat seiner rechtlichen Bewertung zugrunde gelegt hat (BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08; vom 7. November 2019 - 4 StR 390/19, VRS 138, 148).
  • OLG München, 30.03.2020 - 2 Ws 387/20

    Keine Aussetzung des Verfahrens wegen Gesundheitsgefahren aufgrund der

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20
    Vielmehr stellte die Teilnahme als Zuhörer an einer öffentlichen Hauptverhandlung einen unbenannten triftigen Grund im Sinne von Nr. 2 der Allgemeinverfügung dar (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. März 2020 - 2 Ws 387/20, 2 Ws 388/20; Meßling in Schlegel/Meßling/Bockholdt, COVID-19 - Corona-Gesetzgebung - Gesundheit und Soziales, § 20 Rn. 60; aA Kulhanek, NJW 2020, 1183, 1184; Arnoldi, NStZ 2020, 313, 315).
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20
    Sollte der neue Tatrichter wiederum die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht ziehen, wird er auch zu bedenken haben, dass frühere Verurteilungen des Angeklagten zur Begründung der Gefährlichkeitsprognose nur dann herangezogen werden können, wenn sie ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit seiner Erkrankung stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 140/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, Urteilsgründe (Beurteilung

  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 363/20

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch COVID-19-bedingte

    Die aufgrund der COVID-19-Pandemie durch die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 22. März 2020 angeordneten Ausgangsbeschränkungen stellen kein Verbot dar, als Zuhörer und damit als Teil der Saalöffentlichkeit an einer Hauptverhandlung teilzunehmen (ebenso BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20).

    Auch die Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen begründet einen triftigen Grund (BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20; zur fast wortgleichen bayerischen Regelung OLG München, NJW 2020, 1381; ebenso Rau in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 2. Aufl., § 19 Rn. 83; Meßling in Schlegel/Meßling/Bockholdt, COVID-19-CoronaGesetzgebung - Gesundheit und Soziales, § 20 Verfahrensrecht Rn. 60; aA Kulhanek, NJW 2020, 1183, 1184; Arnoldi, NStZ 2020, 313, 315).

    Denn ein trotz eines nicht bestehenden Teilnahmeverbots vorgenommener Verzicht Einzelner würde in diesen Fällen auf Umständen beruhen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Gerichts fielen (vgl. OLG München, NJW 2020, 1381; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 169 Rn. 25a; Arnoldi, NStZ 2020, 313, 316; offen gelassen BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20; zur Frage des Vertretenmüssens etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 245; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 f.; vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 73; Franke, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 134 ff.; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 89; jeweils mwN).

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    (c) Das Landgericht übersieht zudem, dass nicht verfahrensgegenständliche Taten nur dann im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose berücksichtigt werden dürfen, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 10; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 7; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; jew. mwN).
  • BayObLG, 22.07.2022 - 202 StRR 71/22

    Urkundenfälschung - Vorlage eines verfälschten Impfausweises

    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann; denn nur dann kann das Revisionsgericht auf die Sachrüge prüfen, ob bei der rechtlichen Würdigung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 08.03.2022 - 1 StR 483/21 bei juris; 17.11.2020 - 4 StR 390/20 = NStZ-RR 2021, 83 = StV 2021, 226 = BGHR GVG § 169 S 1 Öffentlichkeit 5; 08.10.2019 - 4 StR 421/19 = NStZ-RR 2020, 28; 24.05.2017 - 1 StR 176/17 = wistra 2017, 445 = StV 2018, 39 = NStZ 2018, 341= NZWiSt 2018, 3839 = BeckRS 2017, 120582; 01.10.2015 - 3 StR 102/15 = NStZ-RR 2016, 12 = StV 2017, 89).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

    Sodann sind der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Täters zu untersuchen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2022 - 5 StR 347/22 Rn. 11; Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 28).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 265/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nicht verfahrensgegenständliche Taten dürfen jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; je mwN).
  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Landgericht übersieht aber, dass Taten nur dann im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose berücksichtigt werden dürfen, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 10; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 7; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; jew. mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 552/21

    Besonders schwerer Fall des Computerbetrugs (natürliche Handlungseinheit:

    Angesichts der Gleichförmigkeit der Fahrten ausschließlich zum und vom Tatort und weil "Führer der für die Taten genutzten Pkws (...) stets der Angeklagte O. " war (UA S. 9), ist, da weitere Feststellungen insoweit nicht zu erwarten sind, zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass er in diesen Fällen von vorneherein beabsichtigte, den jeweiligen Pkw auf der Hin- und der Rückfahrt zu führen und mit Hin- und Rückfahrt deshalb jeweils nur eine Tat vorliegt (vgl. BGH Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 19-21).
  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 15/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nicht verfahrensgegenständliche Taten dürfen jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; je mwN).
  • BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20

    Urteilsgründe (verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Wiedergabe von

    Denn der Angeklagte ist durch die Annahme verminderter Schuldfähigkeit und die vom Landgericht vorgenommene Strafmilderung nach § 21 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 33, StV 2021, 226).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 109/21

    Teileinstellung

    Angesichts des engen zeitlichen Zusammenhangs der diesen Taten zugrundeliegenden Fahrten mit einer vorhergehenden Nutzung des Kraftfahrzeuges (Fälle II.3. Nrn. 1, 3, 6, 10, 17, 21, 24, 30, 32, 34, 41, 45, 47, 50, 52, 54, 56, 59, 62, 66, 68, 70, 76, 78) ist aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht auszuschließen, dass es sich jeweils um dieselbe Straftat handelt (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229 f.; vom 9. Januar 2019 - 2 StR 33/18, juris Rn. 5; vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 20 f.).
  • OLG Naumburg, 27.02.2023 - 1 ORbs 43/23

    Zwei selbständige Trunkenheitsfahrten bei Fahrtunterbrechung durch

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