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   BGH, 03.10.1989 - 4 StR 394/89   

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https://dejure.org/1989,4385
BGH, 03.10.1989 - 4 StR 394/89 (https://dejure.org/1989,4385)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1989 - 4 StR 394/89 (https://dejure.org/1989,4385)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 4 StR 394/89 (https://dejure.org/1989,4385)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldfähigkeit - Sachverständigenbeurteilung - Hirnverletzung - Aufklärungspflicht - Falschaussage - Unterstellung der Wahrheit - Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • StV 1990, 98
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 80/88

    Verfahrensrüge wegen unrechtmäßigem Ausschluss des Angeklagten von der

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  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 234/86

    Rechtliche Wirkungen eines Auseinanderfallens zwischen der Schlussfolgerung eines

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  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

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  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Denn das Tatgericht wird die Glaubwürdigkeit eines den Angeklagten belastenden Zeugen und die Glaubhaftigkeit von dessen Angaben in der Regel nur dann zuverlässig beurteilen können, wenn es über die insoweit behaupteten Tatsachen Beweis erhebt (BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1996 - 4 StR 242/96 Rn. 5, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 31; vom 16. März 1990 - 2 StR 51/90 Rn. 15 f. und vom 3. Oktober 1989 - 4 StR 394/89 Rn. 3, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. August 1986 - 3 StR 234/86 Rn. 3, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1).
  • BGH, 16.03.1990 - 2 StR 51/90

    Ablehnung einer Beweiserhebung - Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin und

    In der Regel ist das Gericht verpflichtet, sich durch Klärung der behaupteten Hilfstatsachen ein umfassendes Bild von der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen zu machen (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1989 - 4 StR 394/89 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 3).
  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 373/91

    Pflicht zur Hinzuziehung eines auf Hirnverletzungen spezialisierten

    Dies ist auf die Sachrüge hin zu beachten (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 3; Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1989 - 4 StR 394/89).
  • BGH, 28.11.1989 - 1 StR 648/89

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen um eine Schuldunfähigkeit

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Schuldfähigkeit eines Angeklagten, der schwere Verletzungen oder gar eine Hirnverletzung erlitten hat, vom Gericht nicht aus eigener Sachkunde beurteilt werden, vielmehr muß ein auf Hirnverletzungen spezialisierter Sachverständiger hinzugezogen werden (BGH StV 1981, 73; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Schuldfähigkeitsgutachten 1; BGH StV 1988, 52; 1984, 142; BGH - Beschluß vom 4. Oktober 1989, 4 StR 394/89).
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