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   BGH, 08.10.1953 - 4 StR 395/53   

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BGH, 08.10.1953 - 4 StR 395/53 (https://dejure.org/1953,1481)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1953 - 4 StR 395/53 (https://dejure.org/1953,1481)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1953 - 4 StR 395/53 (https://dejure.org/1953,1481)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1924
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09

    Beweiswürdigung (Widersprüche); Urkundenunterdrückung (Begriff der

    Bei der Prüfung, ob die für die Tatbestandsverwirklichung erforderliche, auf einen entsprechenden Nachteil bezogene Absicht gegeben ist, verkennt das Landgericht nämlich, dass es hierfür nicht darauf ankommt, ob der Nachteil - was es ausführlich erörtert (UA S. 11 - 13) - tatsächlich eingetreten ist; ausreichend ist es, dass es dem Täter auf die Verwirklichung des Nachteils ankommt oder ihm zumindest bewusst ist, dass seine Tat einen Nachteil zur Folge haben muss (vgl. BGH NJW 1953, 1924).
  • OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RVs 63/20

    Diebstahl von Ausweispapieren, Urkundenunterdrückung

    Die in den Fällen des § 274 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB erforderliche Nachteilszufügungsabsicht beinhaltet nach der Rechtsprechung und h.M. das Bewusstsein des Täters, dass der Nachteil die notwendige Konsequenz seines Handelns darstellt (BGH, Urteil vom 25. November 2009 - 2 StR 430/09 = BGH BeckRS 2010, 01699 = NStZ 2010, 332; BGH, Urteil vom 08. Oktober 1953 - 4 StR 395/53 = BGH NJW 1953, 1924; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29. November 2006 - 2 Ws 173/05 = OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2007, 03061 = NJW 2007, 1221, 1222 = NStZ 2007, 407; OLG Celle, Urteil vom 09. September 1965 - 1 Ss 230/65 = OLG Celle NJW 1966, 557, 558; BayObLG, Urteil vom 24. April 1968 - RReg.
  • BGH, 22.11.1960 - 1 StR 466/60

    Zuvielerheben von Gebühren durch einen Postbeamten - Anwendung von § 263 StGB

    Daß ihre Paketauflieferungen dem Angeklagten den Anlaß zu internen, die Postverwaltung schädigenden Manipulationen boten, war den Paket-Auflieferern gleichgültig (vgl. auch BGH NJW 1953, 1924 Nr. 24).
  • BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64

    Fortgesetzte schwere Amtsunterschlagung - Unterschlagung von Forderungen -

    Ob auch Tateinheit mit Urkundenunterdrückung (§ 274 Nr. 1 StGB) in Betracht kommt, mag die Strafkammer prüfen (BGH NJW 1953, 1924 Nr. 24).
  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 165/87

    Erweiterung des Gesamtvorsatzes vor Beendigung der letzten ursprünglich geplanten

    Ohne Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten hat das Landgericht angenommen, daß die Tatbestände des Verwahrungsbruchs (§ 133 Abs. 1 und 3 StGB) und der Urkundenvernichtung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Tateinheit stehen (vgl. BGH NJW 1953, 1924), daß der Angeklagte die Bußgeldbeträge nebst Gebühren und Auslagen unterschlagen und daß er die von ihm genannten Erhöhungsbeträge durch Betrug erlangt hat, weil da Fahrverbot nicht rechtswirksam aufgehoben wurde.
  • OLG Celle, 09.09.1965 - 1 Ss 230/65
    Vielmehr wird die fremde Schädigung selten echtes Motiv der Tat sein, sondern diese wird regelmäßig vom Täter als notwendige Konsequenz seines Handelns angesehen werden (BGH, NJW 53, 1924; RG, HRR 1936, Nr. 1026; 1942 Nr. 420; BGH bei Dallinger, MDR 58, 140; Schönke-Schröder 12. Aufl. zu § 274 3b).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 99/55

    Rechtsmittel

    Dem Urteil, ist jedoch nicht zu entnehmen, dass St. den Beamten durch Vorspiegelung einer Tatsache getäuscht hat; zur Offenbarung, dass er - St. - zusammen mit anderen Angestellten des Forstamtes die für dieses entgegengenommenen Gelder zu "unterschlagen" beabsichtige, war er rechtlich nicht verpflichtet (vgl BGH 4 StR 395/53 vom 8. Oktober 1953 = LM § 263 StGB Nr. 27).
  • BGH, 26.09.1961 - 5 StR 392/61

    Rechtsmittel

    Das bloße Verschweigen dieser Tatsache war keine Täuschungshandlung, weil für den Angeklagten keine Rechtspflicht bestand, zu offenbaren, daß er das Geld für sich behalten wollte (vgl. BGH NJW 1953, 1924 24 ).
  • BGH, 29.02.1956 - 1 StR 547/55

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte hat nämlich dadurch ein (fortgesetztes) Vergehen gegen § 350 StGB begangen, daß er die für die nicht zugeschriebenen Paketkarten eingenommenen Gebührenbeträge alsbald nach der Zahlung für seinen persönlichen Bedarf an sich nahm oder zur heimlichen Abdeckung eines in seiner Schalterkasse entstandenen Fehlbetrages verwendete (vgl dazu BGH 4 StR 395/53 vom 8. Oktober 1953 - LM Nr. 4 zu § 350 StGB).
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