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   BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15   

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https://dejure.org/2015,39150
BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15 (https://dejure.org/2015,39150)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2015 - 4 StR 397/15 (https://dejure.org/2015,39150)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 4 StR 397/15 (https://dejure.org/2015,39150)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 81e Abs. 1 Satz 1 StPO; § 46 StGB; § 74 Abs. 1 StGB
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Sachverständigengutachten: molekulargenetische Vergleichsuntersuchung, Darstellung im Urteil); Strafzumessung (Berücksichtigung der Einziehung von Sachen von nicht unerheblichem Wert)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 74 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie richterliche Beweiswürdigung; Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung; Verurteilung wegen der dem Diebstahl folgenden "Nachtat" der Hehlerei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie richterliche Beweiswürdigung; Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung; Verurteilung wegen der dem Diebstahl folgenden "Nachtat" der Hehlerei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hehler - und seine nicht erwiese Beteiligung am Diebstahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung des Tatfahrzeugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Gutachten - und die Anforderungen an die Urteilsgründe

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten;

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15
    Sie hat - mit Ausnahme des näher konkretisierten Abschleppfahrzeugs und des näher konkretisierten PKW Daimler Benz des Angeklagten S. - keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, da die "sichergestellten Mobiltelefone, Personalcomputer und Laptops, Einbruchsund Manipulationswerkzeuge, Navigationsgeräte, Motorsteuerungsgeräte, Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel, der sichergestellte GPS-Jammer' im Urteilstenor nicht näher spezifiziert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 37/06 mwN).
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96

    Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Diebstähle - Gleicher Ort - Zeitlicher

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15
    Die Tathandlungen zu den Fällen II. 30 und II. 31 sind vor diesem Hintergrund als einheitliches zusammengehörendes Tun und damit rechtlich als eine Tat anzusehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96; NStZ 1996, 493, 494).
  • BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10

    Postpendenzfeststellung und Wahlfeststellung (Mittäterschaft zum Diebstahl und

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15
    b) Bei einer derartigen Fallgestaltung der Nichterweislichkeit der Mittäterschaft bei der Vortat und der zweifelsfreien Feststellung einer Hehlereihandlung ist eine Verurteilung wegen der dem Diebstahl folgenden "Nachtat' der Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung möglich und geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10, NStZ 2011, 510 mwN).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15
    Wird dem Täter auf diese Weise eine ihm gehörende Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von Sachverständigengutachten im

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Insoweit wurde - den allgemeinen Darlegungsanforderungen folgend - von den Tatgerichten verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15 Rn. 35; vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16 Rn. 25; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 10; vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15 Rn. 4; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17).
  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15, Rn. 4 zitiert nach juris; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 26.04.2016 - 4 StR 111/16

    Anforderungen an die konkrete Benennung der einzuziehenden Gegenstände in einem

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts die Einziehung der vorgenannten Gegenstände von der Verfolgung ausgenommen (§ 430 Abs. 1 StPO), weil das Landgericht die einzuziehenden Gegenstände entgegen den Anforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15 Rn. 14 mwN) in der Urteilsformel nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht.
  • BGH, 01.03.2016 - 4 StR 51/16

    Statthaftigkeit einer Revision

    Auch der Umstand, dass der Beschuldigte in B. geboren ist und seine Familie (ersichtlich) aus dem I. stammt, wurde von der Sachverständigen und der Strafkammer hinreichend berücksichtigt (vgl. hierzu: Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15, juris Rn. 4).
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