Rechtsprechung
BGH, 06.05.2015 - 4 StR 40/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 257c Abs. 5 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
Belehrung über Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichtes von einer Verständigung (Schutzzweck; kein Beruhen auf unterbliebener Belehrung bei nicht zu Stande gekommener Verständigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 283 Abs 1 Nr 1 StGB, § 283 Abs 1 Nr 8 Alt 2 StGB
Strafbarkeit eines Firmenbestatters wegen Beihilfe zum Bankrott einer GmbH - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 257c Abs. 5 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, Art. 6 Abs. 1 EMRK, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 283 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8, § 27 Abs. 1 StGB, § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB, § 283 Abs. 1 StGB, § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit des Beruhens eines Urteils auf dem Verstoß gegen die Belehrungspflicht für eine entsprechende Rüge
- rewis.io
Strafbarkeit eines Firmenbestatters wegen Beihilfe zum Bankrott einer GmbH
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 257c Abs. 5; StPO § 349 Abs. 2
Notwendigkeit des Beruhens eines Urteils auf dem Verstoß gegen die Belehrungspflicht für eine entsprechende Rüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Bochum, 08.04.2014 - 12 KLs 17/12
- BGH, 06.05.2015 - 4 StR 40/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13
Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt …
Auszug aus BGH, 06.05.2015 - 4 StR 40/15
Denn nur so ist gewährleistet, dass er autonom darüber entscheiden kann, ob er von seiner Freiheit, die Aussage zu verweigern (weiterhin) Gebrauch macht oder sich auf eine Verständigung einlässt (BVerfGE 133, 168, 237; NJW 2014, 3506, 3507). - BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 06.05.2015 - 4 StR 40/15
Denn nur so ist gewährleistet, dass er autonom darüber entscheiden kann, ob er von seiner Freiheit, die Aussage zu verweigern (weiterhin) Gebrauch macht oder sich auf eine Verständigung einlässt (BVerfGE 133, 168, 237; NJW 2014, 3506, 3507). - BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung; …
Auszug aus BGH, 06.05.2015 - 4 StR 40/15
Voraussetzung dafür wäre, dass im Zeitpunkt der Tathandlung - der Bestellung des vom Angeklagten vermittelten C. zum Geschäftsführer der P. GmbH und der Übertragung der Geschäftsanteile auf ihn zum Zweck der Verschleierung der Gesellschaftsverhältnisse am 27. September 2007 - die in § 283 Abs. 1 StGB beschriebene wirtschaftliche Krise (Überschuldung oder drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit) vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546, 547;… Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 283 Rn. 50).