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   BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97   

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BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97 (https://dejure.org/1997,1737)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1997 - 4 StR 40/97 (https://dejure.org/1997,1737)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97 (https://dejure.org/1997,1737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 182 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. StGB; § 261 StPO
    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB); Anwendung des Zweifelssatzes "in dubio pro reo"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 182

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 399
  • NJW 1997, 1590
  • NStZ 1997, 386
  • NJ 1997, 391
  • StV 1997, 525
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95

    Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97
    Dieser Schutzzweck der Vorschrift (BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 1 - zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 27 - und BGHR aaO Konkurrenzen 2 - zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 51; a.A. Kusch/Mössle NJW 1994, 1504, 1506; Schroeder NJW 1994, 1501, 1502, die die ungestörte sexuelle Entwicklung Jugendlicher als geschütztes Rechtsgut ansehen), verlangt vielmehr eine einschränkende Auslegung dahin, daß als "Zwangslage" nur bedrängende Umstände von Gewicht in Betracht kommen, denen in spezifischer Weise die Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, daß sich der Jugendliche ihnen gegenüber nicht ohne weiteres entziehen kann.

    Das Landgericht hat nämlich in diesen - ebenso wie in den übrigen - Fällen den Angeklagten nur deshalb nach § 182 StGB verurteilt, weil es den für einen Schuldspruch nach der schwereren Strafvorschrift des § 176 StGB vorausgesetzten Vorsatz in bezug auf das dort niedrigere Schutzalter des Opfers nicht festzustellen vermochte (vgl. BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 2 a.E.).

    Unter den hier gegebenen Umständen macht der Senat von der Möglichkeit zur Aufhebung Gebrauch, weil sich der aufgezeigte Rechtsfehler zum Vorsatz des Angeklagten auf alle Taten in gleicher Weise auswirkt und der neue Tatrichter ohnehin im Hinblick auf die aus anderen Gründen neu zu verhandelnden Fälle II 1 bis 3 der Urteilsgründe (s.o.2.) zu prüfen haben wird, ob eine Verurteilung des Angeklagten nach § 176 Abs. 1 StGB in Betracht kommt, hinter dem § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB zurücktritt (BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 2; vgl. zur Aufhebung und Zurückverweisung im Fall nicht erschöpfender Würdigung des Unrechtsgehalts der Taten auf die Revision des Angeklagten Senatsurteil BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97
    Der Zweifelssatz besagt nicht, daß der Richter solche Angaben, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, als unwiderlegt hinzunehmen und seiner Entscheidung zugrundezulegen hat, wenn für die dem Angeklagten günstigste Fallgestaltung keine ausreichenden Anhaltspunkte bestehen (st.Rspr.; BGHSt 34, 29, 34; Senatsurteil vom 12. September 1991 - 4 StR 311/91; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 261 Rdn. 26; Hürxthal in KK/StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 56 a.E.).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97
    Andererseits hindert der Umstand, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, die Verschärfung des Schuldspruchs nicht; denn die Wirkung des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 StPO beschränkt sich auf Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat, schließt aber das Risiko einer Verschärfung des Schuldspruchs auch bei einem allein zu Gunsten des Angeklagten eingelegten Rechtsmittel nicht aus (vgl. BGHSt 14, 5, 7; Pikart in KK/StPO aaO § 358 Rdn. 18).
  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 231/95

    Vollendung der Tat - Abschluß der Tat - Nötigung - Erste Prostitutionshandlung -

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97
    Unter den hier gegebenen Umständen macht der Senat von der Möglichkeit zur Aufhebung Gebrauch, weil sich der aufgezeigte Rechtsfehler zum Vorsatz des Angeklagten auf alle Taten in gleicher Weise auswirkt und der neue Tatrichter ohnehin im Hinblick auf die aus anderen Gründen neu zu verhandelnden Fälle II 1 bis 3 der Urteilsgründe (s.o.2.) zu prüfen haben wird, ob eine Verurteilung des Angeklagten nach § 176 Abs. 1 StGB in Betracht kommt, hinter dem § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB zurücktritt (BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 2; vgl. zur Aufhebung und Zurückverweisung im Fall nicht erschöpfender Würdigung des Unrechtsgehalts der Taten auf die Revision des Angeklagten Senatsurteil BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 12.09.1991 - 4 StR 311/91

    Missbrauch eines Widerstandsunfähigen und sexueller Mißssbrauch von

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97
    Der Zweifelssatz besagt nicht, daß der Richter solche Angaben, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, als unwiderlegt hinzunehmen und seiner Entscheidung zugrundezulegen hat, wenn für die dem Angeklagten günstigste Fallgestaltung keine ausreichenden Anhaltspunkte bestehen (st.Rspr.; BGHSt 34, 29, 34; Senatsurteil vom 12. September 1991 - 4 StR 311/91; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 261 Rdn. 26; Hürxthal in KK/StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 56 a.E.).
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97
    Deshalb zwingt der aufgezeigte Rechtsfehler den Senat nicht zur Aufhebung der Verurteilung in den Fällen II 4 und 5 der Urteilsgründe (vgl. BGHSt 10, 358, 362; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 354 Rdn. 17).
  • BGH, 03.12.1957 - 1 StR 400/57
    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97
    Eine Notlage wird nicht vorausgesetzt; der Begriff der "Zwangslage" ist weiter als der der Notlage (vgl. BGHSt 11, 182, 185 f.).
  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97
    Dieser Schutzzweck der Vorschrift (BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 1 - zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 27 - und BGHR aaO Konkurrenzen 2 - zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 51; a.A. Kusch/Mössle NJW 1994, 1504, 1506; Schroeder NJW 1994, 1501, 1502, die die ungestörte sexuelle Entwicklung Jugendlicher als geschütztes Rechtsgut ansehen), verlangt vielmehr eine einschränkende Auslegung dahin, daß als "Zwangslage" nur bedrängende Umstände von Gewicht in Betracht kommen, denen in spezifischer Weise die Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, daß sich der Jugendliche ihnen gegenüber nicht ohne weiteres entziehen kann.
  • OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16

    Strafbarkeit von Schlüssseldienstarbeiten als Wucher

    Solche seien nicht schon immer dann anzunehmen, wenn die Situation nach den Umständen des Falles die Tathandlung ermögliche oder erleichtere (BGHSt 42, 399 [400 f.]).

    Die tatbestandliche Zwangslage muss nämlich auch "ausgebeutet" werden können, der Geschädigte daher zur Beseitigung der bedrängten Lage von der Leistung einer bestimmten Person abhängig sein (zutr. Schönke/Schröder- Heine/Hecker , a.a.O., § 291 Rz. 23), dieser Situation eben die spezifische Gefahr einer Rechtsgutsverletzung innewohnen, der sich das Tatopfer nicht ohne weiteres entziehen kann (BGHSt 42, 399 [400]), weshalb auch nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es im Wirtschaftsleben zunächst Sache des Auftraggebers ist, sich nach den Kosten für eine benötigte Leistung zu erkundigen.

  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 386/13

    Verhältnis von sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und sexuellem

    Ansonsten kann im Ergebnis offen bleiben, ob die "Lebenssituation" des B., der über keinerlei elterlichen oder sonstigen Schutz verfügte" (UA S. 17), eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis und damit eine "Zwangslage" begründen könnte (zum Begriff der Zwangslage: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399; vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/4584, S. 8).

    Beide Tatbestände schützen die sexuelle Selbstbestimmung Minderjähriger (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - 3 StR 309/95, BGHSt 42, 51, 53; Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, aaO, S. 400, und vom 28. Juni 2000 - 2 StR 213/00, BGHSt 46, 85, 87; LK-Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 174 Rn. 2 und § 182 Rn. 1).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Es müssen gravierende, das Maß des für Personen im Alter und in der Situation des Jugendlichen Üblichen deutlich übersteigende Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Entscheidungsmöglichkeiten des Jugendlichen gerade über sein sexuelles Verhalten einzuschränken (BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 5 StR 589/07 - NStZ-RR 2008, 238; BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 4 StR 40/97 - NStZ 1997, 386).

    Dementsprechend hatte der Angeklagte in der zur Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals vorausgesetzten Weise Einfluss auf deren Fortbestand oder Vertiefung (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 4 StR 40/97 - NStZ 1997, 386; Fischer, § 182 Rn. 9), indem er bis zu diesem Zeitpunkt über den Verbleib des Nebenklägers in seinem Haushalt und die Weitergewährung der Versorgung mit Lebensmitteln, Zigaretten, usw. bestimmen konnte.

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein

    Der Kläger ist wegen einer Straftat verurteilt, die sowohl grundsätzlich - wegen des hohen Schutzgutes der sexuellen Selbstbestimmung Jugendlicher (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400) - als auch in ihrer konkreten Ausführung - der Kläger hat sich seinem Opfer über ein sog. soziales Medium, nämlich eine Dating-Plattform im Internet angenähert - von großem öffentlichen Interesse ist.
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Die unterbliebene Verurteilung wegen tatmehrheitlicher Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften beschwert den Angeklagten G. nicht und zwingt den Senat nicht zur Aufhebung der im übrigen rechtsfehlerfreien Verurteilung in diesen Fällen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 362; vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 ff.; Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, juris Rn. 12; LR-StPO/Franke, aaO, § 354 Rn. 23).
  • BGH, 16.06.2020 - 6 StR 82/20

    Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen (Begriff der Zwangslage);

    a) Die nach § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erforderliche "Zwangslage" setzt eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers voraus; sie ist anzunehmen bei bedrängenden Umständen von Gewicht, denen in spezifischer Weise die Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, dass sich der Jugendliche ihnen nicht ohne weiteres entziehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 f. mwN; Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 StR 11/19, Rn. 9).
  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 589/07

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (bedingter Vorsatz hinsichtlich des

    Sie setzt Umstände von Gewicht voraus, denen die spezifische Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, dass sich der Jugendliche ihnen gegenüber nicht ohne weiteres entziehen kann (BGHSt 42, 399).
  • BGH, 07.02.2019 - 1 StR 11/19

    Schwere Vergewaltigung (Begriff der schweren Gesundheitsschädigung:

    Eine Zwangslage im Sinne des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers voraus (BGH, Urteil vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 mwN; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 182 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 16.07.2014 - 5 StR 154/14

    Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Begriff der Zwangslage;

    Die damit verbundene Einschränkung ihrer Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten war - was genügt - konkret geeignet, ihren Widerstand gegen Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung herabzusetzen (vgl. zu § 180b StGB aF BGH, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 f.; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 232 Rn. 10 mwN; siehe auch BT-Drucks. 12/2046 S. 4).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung

    Bezüglich § 182 Abs. 1 StGB ("unter Ausnutzung einer Zwangslage") hat der erkennende Senat bei mehrfachem Ausnutzen derselben Zwangslage zu sexuellen Übergriffen die Annahme mehrerer selbständiger Taten nicht beanstandet (BGHSt 42, 399, 402, 403).
  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08

    Abgrenzung von sexueller Nötigung und Nötigung; Hinweispflicht (rechtliches

  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vergewaltigungsvorsatzes (Irrtum; ambivalentes

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

  • OLG Rostock, 08.02.2005 - 1 Ss 397/04

    Unzureichende Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Menschenhandel und

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